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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Schutz- und Sicherheitshafen Kienitz - Verwertung / Entsorgung / Beseitigung / andienung bei der SBB von Baggergut

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel · Eberswalde, Brandenburg

Aktenzeichen 3817E-233.03/0002/02/530veröffentlicht 03.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 396 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Barnim.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eberswalde16225, Landkreis Barnim, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 115 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 13 Monaten
  3. Bindefrist endet
    5 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Am linken Ufer der Oder befindet sich der Schutz- und Sicherheitshafen Kienitz. der Einfahrtsbereich in den Hafen befindet sich bei km 632,80. Um die Funktion dieses Hafens zu gewährleisten, ist die Durchführung einer Unterhaltungsbaggerung erforderlich. Zur Wiederherstellung des Sollprofils sind ca. 31.000 m³ Gewässersedimente zu baggern. die bei der Baggerung anfallenden Gewässersedimente sind fachgerecht, entsprechend geltender Bundes- bzw. Landesgesetze, zu verwerten / zu entsorgen / zu beseitigen / bei der SBB anzudienen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Eignungskriterien gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" 1. Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zsammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. 2. Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV,dass entsprechend de … ganz lesenEignungskriterien gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" 1. Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zsammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. 2. Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV,dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder eine etriebshaftpflichtversicherungsdeckung nachgeweisen wird. 3. Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die Erklärung, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. 4. Erklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV darüber, welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen. 5. Erklärung nach § 44 Abs. 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. 6. Erklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV über die Umwelmanagementmaßnahmen, die während der Ausführung angewendet werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
5 Wochen
Angebotsöffnung
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt ha … ganz lesenEin Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4385ebff-7b8b-423d-adb2-033778c00a4f.