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Schulverpflegungsdienstleistungen für drei Grundschulen und eine Mittelschule der Stadt Puchheim

Stadt Puchheim · Puchheim, Bayern

Aktenzeichen 045/2/2024veröffentlicht 21.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 712 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre17.02.2025 – 14.02.2027
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichstaatsanzeiger-eservices.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 116 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über staatsanzeiger-eservices.de
    vor 23 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.02.2027
    vor 21 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Schulverpflegungsdienstleistungen für drei Grundschulen und eine Mittelschule der Stadt Puchheim. Die Gesamtessenszahl beträgt rund 66.927 pro Schuljahr.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schulverpflegungsdienstleistungen für die Grund- und Mittelschule Gernerplatz

Schulverpflegungsdienstleistungen für die Grund- und Mittelschule Gernerplatz. Die Gesamtessenszahl für Los 1 beträgt rund 30.315 pro Schuljahr.

2 Jahre–
2
Schulverpflegungsdienstleistungen für die Grundschule Süd und die Grundschule Puchheim-Ort

Schulverpflegungsdienstleistungen für die Grundschule Süd und die Grundschule Puchheim-Ort. Die Gesamtessenszahl für Los 2 beträgt rund 36.612 pro Schuljahr.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
I.• Erklärung des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB): 1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetz … ganz lesenI.• Erklärung des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB): 1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist oder in eigener Person bzw. durch einen seiner verantwortlich Handelnden im Rahmen derwirtschaftlichen Betätigung nicht nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder nach § 16 MiArbG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde und/oder nach § 23 AEntG, nach § 18 MiArbG, nach §§ 15, 15a oder 16 AÜG oder nach § 404 SGB III oder § 266a StGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 € oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt wurde oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße belegt wurde oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder nach § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG, § 98 cAufenthG oder § 22 LieferkettenG mit einer Geldbuße belegt wurde.2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße im Sinne von § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem. § 124 Abs. 2 vorliegen.3. BI/MB erklärt, dass er a) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt, b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat, c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbesondere zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversicherung, GZR- oder HR-Auszug, Bankerklärung) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird, d) über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angemessener Höhe (Personen- und Sachsschäden mind. 5 Mio. Euro, Vermögens- und Umweltschäden mind. 500.000 Euro, Schlüsselschäden mind. 200.000 Euro, Bearbeitungschäden mind. 300.000 Euro) versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Versicherung abschließt, e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er darin eingetragen ist, Angabe von Nr./Register undf) AG unverzüglich informiere(n) und ggf.aktualisierte Eigenerklärung sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevantenVoraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.• Für BI/MB Angabe von vollständigen Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollständigen Namen des Ansprechpartners für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, E-Mail).• Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alleRückfragen der VSt zur BG oder deren Mitglieder (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/E-Mail.• AG kann auch ohne besonderen Anlass weitere Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise einschließlich Erklärungen und Nachweise zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Nachweis über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen.II.• Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschließender Wertung).• Ei …
Kriterium
I. Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei … ganz lesenI. Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2022); Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.II. Ziff. II unter Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gilt entsprechend.III. Vgl. auch für Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannte Angaben.
Kriterium
I.• Mindestanforderung an BI: seit mindesten drei Jahren als Catering-Dienstleister tätig; • Angabe von drei Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, Art, nämlich Dienstleistung Schulverpflegungsdienstleistungen, und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, aus d … ganz lesenI.• Mindestanforderung an BI: seit mindesten drei Jahren als Catering-Dienstleister tätig; • Angabe von drei Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, Art, nämlich Dienstleistung Schulverpflegungsdienstleistungen, und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, aus den letzten fünf Jahren mit Erläuterung zur Vergleichbarkeit. Verfügt BI /MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der BI eine Leistung nicht vollständig selbst,sondern ganz oder teilweise durch einen NU oder anderweitige Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formblattes genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenzausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit /Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen.Zu jeder Referenz Angabe ReferenzAG, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, AN des Referenzauftrages (BI/MB, welches) oder Dritter), Art und Umfang der eigenen Leistungen, Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen; Umfang der Vergütung in Euro(Mindestwert oder ungefährer Wert genügt), Ansprechpartner beim ReferenzAG mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail; Abdeckung aller zu erbringender Leistungen durch Referenzen.• Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.• Erklärung zu NU und Einrichtung entsprechender Erklärungen und ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oder andere Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der VSt/des AG hat der BI unverzüglich die Verpflichtungserklärung für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, und für UN, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.II. Ziff. II unter Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gilt entsprechendIII. Vgl. auch für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister genannte Angaben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.02.2025
Vertragsende
14.02.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optional kann der Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerung muss mindestens ein Jahr im Voraus vereinbart werden. Bei Vertragsende -infolge Zeitablaufs- ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf Wunsch des Auftraggebers die Vertragsleistungen für die Dauer von maximal sechs Monaten fortzuführen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer,Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. d … ganz lesenZusätzliche Informationen: Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer,Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/) in Textform eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. (Ausnahme: Terminvereinbarung zur Objektbesichtigung)Für die Grundschule Süd, die Grund- und Mittelschule Gernerplatz sowie die Grundschule Puchheim-Ort ist eine Besichtigung nicht verpflichtend. Die Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Spanne der Objektbesichtigungen beschränkt sich auf den Zeitraum vom 28.10.2024 bis 12.11.2024, jeweils Montag-Freitag. Terminvorschläge können von uns nur bis zum 06.11.2024 entgegengenommen werden. Gerne können Sie uns im Vorfeld zwei Terminvorschläge unterbreiten. Interessenten müssen die Personen, die von ihrer Seite an der Objektbesichtigung teilnehmen, mit Namen und Funktionsbezeichnung im Unternehmen angeben. Die Anfragen zur Besichtigung richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an Sozialreferat, Frau Ketels, E-Mail: saskia.ketels@puchheim.de.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Poststraße 2, 82178 Puchheim
Kontakt
vergabestelle@puchheim.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (81 Lose mit Angabe)
846.688 €Zuschlagswert im Median
419.880 € – 1,7 Mio. €mittlere Hälfte, 24 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b516580f-f13e-4c3a-83a9-410f6b89047c.