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Schulverband Bildungszentrum westlicher Enzkreis - Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) für den Umbau des Schulzentrums in Königsbach-Stein

Schulverband Bildungszentrum westlicher Enzkreis · Königsbach-Stein, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026/23veröffentlicht 13.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 148 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorar30 %
  • Konzept zur Herangehensweise40 %
  • Personalkonzept30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
    vor 5 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von von TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) für die Umstrukturierung mit Umbau und Umnutzung im Bestand (Bauabschnitt 2).

Beschreibung des Loses

Der Schulverband Bildungszentrum westlicher Enzkreis (nachfolgend "Schulverband") mit den Mitgliedsgemeinden Königsbach-Stein (geschäftsführende Stelle des Schulverbands), Eisingen, Kämpfelbach und Ispringen betreibt ein Schulzentrum in Königsbach-Stein. Am Bildungszentrum sollen fehlende naturwissenschaftliche und technische Schulfläche einschließlich zugehöriger Nebenräume des Gymnasiums durch eine Neu- und Umstrukturierung als Erweiterung und Umbau der bestehenden, naturwissenschaftlichen Fachraumbereiche des Gymnasiums und der Realschule mit teilweisen Umnutzungen von Schulflächen innerhalb des Hauptgebäudes des Bildungszentrums durchgeführt und dabei die naturwissenschaftliche und technische Fachraumeinrichtung neu eingerichtet sowie die Haustechnik in den Umbaubereichen erneuert werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Umstrukturierung mit Umbau und Umnutzung im Bestand (Bauabschnitt 2). Hierfür liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) eines Architekturbüros sowie eines HLS-Fachplaners sowie eines Elektro-Fachplaners vor. Auf diesem Planungsstand hat der künftige Auftragnehmer aufzusetzen. Die Fassade des Schulhauptgebäudes wurde in den 2000er-Jahren erneuert und ist nicht Bestandteil der baulichen Maßnahmen dieses Verfahrens. Die geschätzten Baukosten für Bauabschnitt 2 liegen bei ca. 3,5 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400). Die Umbaumaßnahme umfasst die Fachbereiche Biologie und NWT des Gymnasiums und den Fachbereich Biologie der Realschule. Zusätzlich sind durch die Umstrukturierung bedingte Umnutzungen von allgemeinen Unterrichtsräumen, künstlerischen Fachräumen und Schülerbereichen betroffen. Die spezifische Einrichtung der naturwissenschaftlichen und technischen Fachbereiche im Zuge der Baumaßnahme ist mit Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Aufgabenbeschreibung Elektro-Planung: Sicherheitsbeleuchtungsanlage: Die bestehenden Sicherheitsbeleuchtungsanlage wird in den betroffenen Teilen erweitert/ abgeändert. Hierbei werden die alten Geräte demontiert und durch neue ersetzt. Unterverteilungen: Die alten Unterverteiler, welche vom Umbau und der Erweiterung betroffen sind, werden auf Grund ihres Alters ersetzt und an die neuen Gegebenheiten angepasst. Verkabelung: Kabel und Leitungen werden zum Großteil demontiert und durch neue ersetzt. Leitungen, die zu Loop-Systemen oder ähnlichem gehören, werden gesichert, ggf. verlängert und an die neuen Geräte angeschlossen. Installation allgemein: Die Installationsebenen variieren von Installationen innerhalb einer Abhangdecke, in der Hohl- oder Montagewand, auf Putz in Installationsrohr, auf Kabelpritschen und -leitern bis hin zur Verlegung in Unterflurkanälen. Schalter und Steckdosen werden neu installiert. Sonnenschutz- bzw. Blendschutz Anlagen: Es werden Anpassungen am bestehenden elektrischen Sonnenschutz durchgeführt. Die Steuerung des Sonnenschutzes erfolgt aus der bestehenden Anlage. Bei der Erweiterung wird die KNX-Steuerung der Behänge vorgesehen. Brandschottungen: Brandschottungen werden entsprechend dem Brandschutzkonzept ausgeführt. Beleuchtungsanlagen: Die Beleuchtung wird entsprechend der neuen Nutzung der Räumlichkeiten angepasst. Potentialausgleich und Blitzschutz: Ein Potentialausgleich wird an den erforderlichen Stellen ausgeführt. Anpassungen am Blitzschutz für die HLS-Technik auf dem Dach sind notwendig. Baustrom: Baustrom wird für die jeweiligen Bauabschnitte hergestellt. Demontage: Geräte die rückgebaut und teilweise eingelagert werden sind unter anderem: - Beamer - Lautsprecher - Sicherheits- und Piktogrammleuchten - Rauchmelder - Schalter, Taster, Anschlussdosen - Unterverteiler - Alte Leitungsanlage Systemtechnik BMA / SAA / Amokalarm: Die Systeme der BMA, SAA und des Amokalarms bestehen bereits. Diese werden verändert bzw. erweitert. Nach der Demontage müssen die Leitungen hierfür gesichert werden, damit diese im späteren Ausbau wieder verwendet werden können. Netzwerkstruktur und Datenschränke: Es sind Datenschränke im Gebäude vorhanden. Wenn diese den Platz für die neuen Anschlüsse hergeben, dann können diese dort aufgelegt werden. Andernfalls werden neue Datenschränke aufgebaut. Datenverkabelung und -anschlüsse Die neuen Anschlüsse werden mit neuen Datenleitungen angefahren. Ebenso werden auch Anschlüsse für WLAN-Access-Points vorgesehen. Falls ein neuer Datenschrank erforderlich sein sollte, wird dieser mit LWL versorgt. Für jeden Datenanschluss wird eine Doppeldatendose vorgesehen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Kosten
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 30Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Qualität
Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 40Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 30Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.

Eignung6 von 6 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Elektro-Fachplanung)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweis: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der Führungspersonen und Elektro-Fachplaner in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2023, 2024, 2025).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Eigenerklärung über zwei Referenzen über die Erbringung von TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 für Umbau oder Sanierung einer Bildungseinrichtung (Schule, Hochschule, Universität, Labor oder Ins … ganz lesenEs gelten folgende Mindestanforderungen: - Eigenerklärung über zwei Referenzen über die Erbringung von TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 für Umbau oder Sanierung einer Bildungseinrichtung (Schule, Hochschule, Universität, Labor oder Institutsgebäude) oder eines sonstigen öffentlichen Gebäudes mit anrechenbaren Herstellkosten (Kostengruppen 440, 450 und 480) von mindestens 100.000 EUR netto. Bei den Referenzprojekten müssen die Leistungsphasen 3, 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss jeweils in den letzten sieben Jahren (frühestens 1. Januar 2019) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, - Beschreibung des Referenzprojekts - Zeitraum der Leistungserbringung, - Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme), - Anrechenbare Herstellkosten EUR netto, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Auswahl der Bewerber: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der beiden geforderten und auf S. 25 ff. einzutragenden Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Im Rahmen der Auswahlentscheidung können mit den Referenzen maximal 30 Punkte (max. 15 Punkte je Mindestreferenz) erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den priorisierten Mindestreferenzen maßgeblich: Bewertet wird die Art des Gebäudes, für welche die HLS-Fachplanungsleistungen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe: - Umbau oder Sanierung eines sonstigen öffentlichen Gebäudes 2 Punkte - Umbau oder Sanierung einer Bildungseinrichtung (s. unter Ziff. 4.2.2) 5 Punkte Bewertet wird der Deckungsgrad der Referenzleistung mit der vorliegenden Planungsaufgabe zusätzlich nach folgender Maßgabe: - Baumaßnahme erfolgte im laufenden Betrieb 5 Punkte - Berücksichtigung von Gebäudeschadstoffen 5 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenLeistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMKU3# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMKU3# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Marktstr. 15, 75203 Königsbach-Stein
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 15808d93-c916-41ac-8d0c-d3acb7e6e5ad.