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Schulmobiliar

Landschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale Einkaufskoordination · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen RVE-012-15-25veröffentlicht 10.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 481 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Möbel in Nordrhein-Westfalen (30 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.12.2025 – 30.11.2027
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Münster48147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässiglwl.org

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 155 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.

  • Serviceleistungen25 %
  • Preis75 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,8 Punkte
25 % teurer−15 Punkte
50 % teurer−25 Punkte
100 % teurer−37,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über lwl.org
    vor 16 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2027
    vor 11 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - LWL

Abschluss eines Abrufrahmenvertrages über den Kauf und die Lieferung von Schulmobiliar für die Förderschulen des LWL zum 01.12.2025

2 Jahre–
2
Los 2 - LVR

Abschluss eines Abrufrahmenvertrages über den Kauf und die Lieferung von Schulmobiliar für die Förderschulen des LVR zum 01.12.2025

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Serviceleistungen25 %
Preis75 %
Qualität
Serviceleistungen

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - er /sie das Gewerbe angemeldet hat; - er /sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung … ganz lesenDen Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - er /sie das Gewerbe angemeldet hat; - er /sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet; - er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht; - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufsbzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Darüber hinaus versichern der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Ein Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führt nur zum Ausschluss iSv § 124 Abs. 2 GBW i.V.m. § 22 LkSG, sofern das Unternehmen selbst in den Anwendungsbereich des vorgenannten Gesetzes fällt. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist für den LWL eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung zu Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen LWL abzugeben. Der Auftraggeber darf jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben überprüfen und entsprechende Auskünfte einholen oder Bestätigungen verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen gem. § 56 VgV nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Für den LWL und den LVR sind folgende Erklärungen abzugeben: Erklärung zur Beachtung der Kriterien von Umweltzeichen Nachweise zur Einhaltung von Sicherheitskriterien Produktbeschreibungen der angebotenen Artikel mit Bild (Datenblätter) Eigenerklärung Zuverlässigkeit EU
Kriterium
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Stammkapital, Gründungsjahr, Rechtsform des Unternehmens, Amtsgericht/ Handelsregister-Nr., vertretungsberechtigte Person, Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzur … ganz lesenMit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Stammkapital, Gründungsjahr, Rechtsform des Unternehmens, Amtsgericht/ Handelsregister-Nr., vertretungsberechtigte Person, Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist bei natürlichen Personen das Geburtsdatum und der Geburtsort anzugeben. Zudem sind die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einzutragen: Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Gesamtumsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen aus den letzen drei Geschäftsjahren von 2022 bis 2024 in € exkl. MwSt. Zudem ist eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Versicherungssummen (2fach je Versicherungsjahr) nachzweisen Personenschäden: 5.000.000 € je Schadensfall Sachschäden: 5.000.000 € je Schadensfall Vermögensschäden: 100.000 € je Schadensfall (siehe hierzu Anlage B.1 Eigenerklärung Bietereignung).
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit) sind mindestens 2 Referenzen pro Los (nicht älter als 2 Jahre, vorzugsweise aktuelle Verträge) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichb … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit) sind mindestens 2 Referenzen pro Los (nicht älter als 2 Jahre, vorzugsweise aktuelle Verträge) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftragszeitraum, das Auftragsvolumen in € netto pro Jahr, der Auftraggeber inkl. Telefonnummer der Ansprechstelle und die Kurzbeschreibung des Auftrags (siehe hierzu Eigenerklärung Bietereignung). Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen. Pro Los sind die Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen anzugeben. Zudem sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: -Zertifikate gem. PEFC oder FSC oder vergleichbar (vgl. Erklärung Umweltzeichen) -Nachweis Qualitätsmanagementsystem gem DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar -Nachweis Umweltmanagementsystem gem. DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar -Nachweis zur Einhaltung der Sicherheitskriterien -Produktbeschreibung der angebotenen Artikel mit Bild (Datenblätter)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
30.11.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
zzgl. 2 x 12 Monate Verlängerung bis max. 30.11.2029
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
lwl.org
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
11.07.2025, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und g … ganz lesenNach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Vorbehalt der Teststellung - voraussichtlich in Münster. Der Termin und die Auswahl der Artikel wird rechtzeitig bekanntegegeben.
Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet,sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu … ganz lesenDie Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet,sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Hinweis: Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis 04.07.2025. Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen. VORBEHALT DER TESTSTELLUNG Der LVR behält sich vor, einzelne Artikel im Rahmen einer Teststellung bezüglich Qualität und Leistungseignung (s. Anlage H) zu überprüfen; der LWL behält sich vor, angebotene Artikel hinsichtlich der Leistungsanforderungen zu überprüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister vom Auftraggeber eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht. Es gelten für den LWL die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B) und die Vertragsbedinungen des LVR für den LVR. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat die Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen des LWL bei der Auftragsausführung einzuhalten. Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland- Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Karlstr. 11, 48147 Münster
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

421vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (445 Lose mit Angabe)
238.143 €Zuschlagswert im Median
63.888 € – 489.027 €mittlere Hälfte, 70 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.07.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 49c98256-06f6-4c0e-b2d6-b1fb428351e8.