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Schulkindbeförderung von schulwegunfähigen Kindern nach § 161 Hessisches Schulgesetz

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main · Rüsselsheim am Main, Hessen

Aktenzeichen 18/2025veröffentlicht 21.02.2025erstmals 21.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 593 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Monate18.08.2025 – 26.06.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässighad.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (33 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 21 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:40 Uhr
    über had.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:40 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.06.2026
    vor 15 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Schulkindbeförderung von schulwegunfähigen Kindern nach § 161 Hessisches Schulgesetz zur Borngrabenschule Rüsselsheim am Main

Beschreibung des Loses

Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Schüler*innen - gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz - aus dem Stadtgebiet Rüsselsheim am Main zur Borngrabenschule, Im Apfelgarten 3, 65428 Rüsselsheim am Main.

Laufzeit: Schuljahr 2025/26 (18.08.2025 - 26.06.2026)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung.
Kriterium
Unterlagen, die auf Verlangen vorzulegen sind: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Kriterium
- Liste über erbrachte Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe öffentlicher u. privater Auftraggeber. - Liste des Fuhrparks sowie die Anzahl der Beschäftigen nach Aufgabengebieten getrennt. - Erklärung, das Fahrer und Beifahrer über umfass. Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. - Kurzdarstel … ganz lesen- Liste über erbrachte Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe öffentlicher u. privater Auftraggeber. - Liste des Fuhrparks sowie die Anzahl der Beschäftigen nach Aufgabengebieten getrennt. - Erklärung, das Fahrer und Beifahrer über umfass. Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. - Kurzdarstellung des Bewerbers - Referenzbogen - Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gemäß § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein. Die Bereifung der Fahrzeuge ist den Witterungsbedingungen anzupassen. - Die eingesetzten Fahrzeuge sollen nicht älter als 10 Jahre sein. Sie müssen den gesetzlichen Anforderungen genügen und technisch einwandfrei, insbesondere straßen- und verkehrssicher sein. - Die Türen der eingesetzten Fahrzeuge sind so zu sichern, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türschlosssicherung). - Bei Einsatz von Kleinbussen sind die Ein- und Ausstiege beidseitig mit Haltegriffen zu versehen, soweit dies technisch möglich ist. Kleinbusse und Rollstuhlfahrzeuge sind am Heck des Fahrzeuges mit zwei zusätzlichen Blinkleuchten auszurüsten, die möglichst hoch und möglichst weit auseinander anzuordnen sind. - Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nur Fahrer*innen einzusetzen, die die erforderlichen Voraussetzungen für eine sichere Beförderung mit sich bringen. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen. - Das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schüler*innen unterrichtet werden. - Die Fahrer*innen müssen einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Eine Auffrischung der Kenntnisse ist in regelmäßigen Abständen erforderlich. - Gemäß § 21 Abs. 1a der StVO müssen alle Kinder mit einem Gewicht unter 36 kg, einer Körpergröße unter 150 cm und einem Alter unter 12 Jahren mit entsprechenden Kinderrückhaltesysteme befördert werden. Alle übrigen Kinder bzw. Schüler*innen sind weiterhin mit den üblichen Gurten zu sichern. Dies ist vor jeder Fahrt zu kontrollieren. - Dem Fahrer und der Begleitperson ist das Rauchen im Fahrzeug sowie während der Anwesenheit der Schüler*innen untersagt. Seit 01.01.2005 ist das Rauchen auf allen hessischen Schulgeländen gemäß § 3 Abs. 9 S. 3 des Hessischen Schulgesetzes vom 26.11.2004 untersagt. - Der Auftragnehmer hat das Fahrpersonal anzuhalten, das Warnblinklicht anzuschalten, so lange Schüler*innen ein- und aussteigen. - Die Kleinbusse müssen mit einer Klimaanlage ausgestattet sein. - Alle Schüler*innen sind auf allen Sitzen mit geeigneten Haltegurten anzuschnallen bzw. 3-Punktgurt) und in Fahrtrichtung sitzend zu befördern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.08.2025
Vertragsende
26.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer, den Vertrag bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Die mögliche Ausübung des optionsrechtes erfolgt in beiderseitigem Einvernehmen spätestens 6 Monate vor Ablauf der Betriebszeit.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
had.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
25.03.2025, 10:40 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Gemäß hessischer E-Rechnungsverordnung sind ab dem 18.04.2024 elektronische Rechnungen zu stellen.Bitte beachten Sie beiliegende Lieferanteninformation.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Hessen Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem AG unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Die Kommunikation erfolgt nur auf elektronischem Weg über die Plattform der HAD, Bieterfragen sind nur dort zu stellen und werden auch nur dort beantwortet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

148vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (284 Lose mit Angabe)
806.710 €Zuschlagswert im Median
548.533 € – 3,76 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 25.03.2025
  3. BekanntmachungFrist 25.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e6d29654-9262-4464-acec-3e09b1d532ea.