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vergebenEU-weitDienstleistungen

Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis München

Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf · München, Bayern

Aktenzeichen 26/06 Schuldner- und Insolvenzberatungveröffentlicht 13.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 172 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.01.2027 – 31.12.2032
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81829, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Qualität12,5 %
  • Qualität22 %
  • Qualität49 %
  • Qualität16,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 6 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 6 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    74 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  6. Heute
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2032
    in 54 Tagen

Beschreibung

Gegenstand der vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Schuldner- und Insolvenzberatung für die Bürger:innen des Landkreises München. Der Auftraggeber verfolgt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung das Ziel, seinen Bürgern in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und eine Zukunftsperspektive zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Regelung der Finanzprobleme oft auch eine psychosoziale Beratung der Bürger und die Einschaltung weiterer Dienste erforderlich, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Die Schuldner- und Insolvenzberatung hat daher im Sinne einer ganzheitlichen Beratung und nachhaltig zu erfolgen. Der Landkreis München (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) hat den Auftrag in zwei (2) Lose aufgeteilt. Hintergrund hierfür ist auch, dass den Bürgern im Landkreis München die Wahl bleiben soll, an welche der beiden Beratungsstellen sie sich wenden. In jedem Los gibt es einen unterschiedlichen Auftragnehmer.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis München Los 1

Gegenstand der vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Schuldner- und Insolvenzberatung für die Bürger:innen des Landkreises München. Der Auftraggeber verfolgt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung das Ziel, seinen Bürgern in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und eine Zukunftsperspektive zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Regelung der Finanzprobleme oft auch eine psychosoziale Beratung der Bürger und die Einschaltung weiterer Dienste erforderlich, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Die Schuldner- und Insolvenzberatung hat daher im Sinne einer ganzheitlichen Beratung und nachhaltig zu erfolgen. Der Landkreis München (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) hat den Auftrag in zwei (2) Lose aufgeteilt. Hintergrund hierfür ist auch, dass den Bürgern im Landkreis München die Wahl bleiben soll, an welche der beiden Beratungsstellen sie sich wenden. In jedem Los gibt es einen unterschiedlichen Auftragnehmer.

6 Jahre–
2
Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis München Los 2

Gegenstand der vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Schuldner- und Insolvenzberatung für die Bürger:innen des Landkreises München. Der Auftraggeber verfolgt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung das Ziel, seinen Bürgern in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und eine Zukunftsperspektive zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Regelung der Finanzprobleme oft auch eine psychosoziale Beratung der Bürger und die Einschaltung weiterer Dienste erforderlich, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Die Schuldner- und Insolvenzberatung hat daher im Sinne einer ganzheitlichen Beratung und nachhaltig zu erfolgen. Der Landkreis München (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) hat den Auftrag in zwei (2) Lose aufgeteilt. Hintergrund hierfür ist auch, dass den Bürgern im Landkreis München die Wahl bleiben soll, an welche der beiden Beratungsstellen sie sich wenden. In jedem Los gibt es einen unterschiedlichen Auftragnehmer.

6 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 12,5Zeitliche Erreichbarkeit und Personaleinsatz Der Bieter hat in seinem zu erstellenden Gesamtkonzept anzugeben, wie er im Auftragsfall den Personaleinsatz in der Beratungsstelle organisieren wird, um eine kurze Wartezeit von maximal 4 Wochen auf einen persönlichen Beratungstermin zu gewährleisten. Der Bieter hat dabei auch anzugeben, wann die Bürger welche Beratungsangebote zeitlich und in welcher Häufigkeit in Anspruch nehmen können und welche Fallzahlen pro Berater geplant sind. Der Bieter hat dabei zu unterstellen, dass pro Vertragsjahr 750 Beratungsfälle im Bereich der Schuldnerberatung und 100 Beratungsfälle im Bereich der Insolvenzberatung anfallen.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 22Vernetzung mit öffentlichen und privaten Beratungsstellen Der Bieter hat daher in seinem Gesamtkonzept anzugeben, mit welchen weiteren Diensten er im Auftragsfall zusammenarbeiten wird, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit (z.B. psychische Erkrankungen, Alkoholsucht, Spielsucht) liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Der Bieter hat dabei anzugeben, wie die Zusammenarbeit mit diesen Diensten im Bedarfsfall erfolgen und wie er die Zusammenarbeit pflegen wird. Der Bieter hat dabei auch darauf einzugehen, wie er die Zusammenarbeit mit den weiteren Diensten im Zusammenhang mit der Beratung von Bürgern des Landkreises München mit Migrationshintergrund oder psychischen Erkrankungen organisieren wird.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 49Organisation der Beratung im Einzelfall Beratungsziele und Beratungsschwerpunkte, Vorgehen und Beratungsinstrumente Der Bieter hat in seinem Gesamtkonzept anzugeben, wie er im Auftragsfall methodisch vorgehen wird, um den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenproblematik und eine Zukunftsperspektive zu geben. Der Bieter hat dazu anhand eines beispielhaften Beratungsverlaufs sowohl für den Bereich der Schuldnerberatung als auch für den Bereich der Insolvenzberatung in einzelnen Beratungsschritten inklusive Erläuterung und Begründung die von ihm im Anwendungsfall angewendete Methodik anzugeben. Der Bieter hat dabei insbesondere zu beschreiben, mit welchen Maßnahmen er den Beratungserfolg (=Überwindung der Schuldenproblematik und Zukunftsperspektive) sicherstellen will.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 16,5Präventive Arbeit Der biter hat in seinem Gesamtkonzept anzugeben, welche präventiven Leistungen er im Auftragsfall ergreifen wird, damit die Bürger des Landkreises Schulden vermeiden. Der Bieter hat dabei weiter zu beschreiben, welche Maßnahmen er ergreift um den Ursachen von Überschuldung möglichst frühzeitig zu begegnen.

Eignung9 von 9 angegeben

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Bescheinigung für den Bieter, dass der Bieter als geeignete Stelle im Sinne von §305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO) anerkannt ist. Bei Bietergemeinschaften ist diese Bescheinigung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bieter von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen … ganz lesenVorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bieter von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate sein. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder bei einem in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Schuldner- und Insolvenzberatung oder einer vergleichbaren sozialen Beratungsleistung), jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigk … ganz lesenEigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Schuldner- und Insolvenzberatung oder einer vergleichbaren sozialen Beratungsleistung), jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über mindestens eine (1) Referenz des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe - bei B … ganz lesenEigenerklärung über mindestens eine (1) Referenz des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, dass das Referenzprojekt durchgeführt hat - der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz - des Auftragswerts - des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung) - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Emailadresse) Eine Referenz gilt als geeignet wenn: - Gegenstand der Referenz Schuldner- und Insolvenzberatungsleistungen oder vergleichbare soziale Beratungsleistungen gewesen sind (im Falle vergleichbarer sozialer Beratungsleistungen ist die Vergleichbarkeit darzulegen) und Grundlagen dieser Leistungen für - die Schuldnerberatung § 16a Satz 1 Nr. 2 SGB II und § 11 Absatz 5 SGB XII - und für die Insolvenzberatung §§304 ff. InsO, Art. 112 ff AGSG, § 104 AVSG gewesen sind; - das Referenzprojekt mindestens 3 Monate gedauert hat - die Referenz aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung des Bieters zu dem in seinem/seinen Unternehmen bestehenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Der Bieter hat zu beschreiben, mit welchen Maßnahmen er die Qualität der von ihm erbrachten Schuldner- und Insolvenzberatungsleistungen kontrolliert und sicherstellt.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten drei (3) Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte … ganz lesenEigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten drei (3) Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
74 Tage
Angebotsöffnung
19.05.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Plattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Wird eine Auskunft erst sechs Kalendertage oder weniger vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten, so ist nicht von einer rechtzeitigen Anfrage auszugehen und der Bieter mus … ganz lesenFragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Plattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Wird eine Auskunft erst sechs Kalendertage oder weniger vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten, so ist nicht von einer rechtzeitigen Anfrage auszugehen und der Bieter muss damit rechnen, dass seine Frage nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden kann (vgl. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle ist grundsätzlich bemüht, auch solche Anfragen noch zu beantworten. Im wohlverstandenen Eigeninteresse sollten Auskünfte aber so früh wie möglich eingeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. - - - - - Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. - - - - - Die Bindefrist wurde auf den 30.07.2026 festgelegt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

55vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (37 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 602ec0eb-0bdd-43e9-a040-64e5d1252bd8.