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vergebenEU-weitLieferleistungen

Schulbuchausschreibung für 16 Dormagener Schulen für die Jahre 2024/25 und 2025/26

Stadt Dormagen - Zentrale Submissionsstelle · Dormagen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen EU 05-24veröffentlicht 18.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 898 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Kreis Neuss.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre12.08.2024 – 26.08.2025
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.08.2025
    vor 27 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Schulbuchausschreibung für 16 Dormagener Schulen für die Jahre 2024/25 und 2025/26 aufgeteilt in 4 Teillose. Die benannten Auftragswerte sind geschätzt und daher unverbindlich; sie können, je nach Bedarf der Schulen, nach oben oder unten abweichen. Zu berücksichtigen ist, dass jeder Bieter nur mit einem Angebot, also entweder mit einem eigenen Angebot oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft, nicht jedoch mit beidem oder als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen kann. Der Auftraggeber behält sich vor, bei wirtschaftlich vollständig gleichwertigen Angeboten, den Auftrag zu verlosen. Hat ein Bieter ein Los erhalten, wird er von der weiteren Verlosung ausgeschlossen. Die Überwachung der Auslosung erfolgt durch den Fachbereich Recht und Ordnung/Zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: 1 Gymnasium, 4 Grundschulen (1 Schule mit 2 Standorten)

Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung der deutschen Schulbücher, unter Berücksichtigung des Buchpreisbindungsgesetzes, im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 für die in der Trägerschaft der Stadt Dormagen stehenden Schulen mit Berücksichtigung des Mengenrabattes für preisgebundene Bücher: 1 Gymnasium, 4 Grundschulen (1 Schule mit 2 Standorten)

2 Jahre–
2
Los 2: 1 Gesamtschule, 2 Grundschulen (1 Schule mit 2 Standorten)

Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung der deutschen Schulbücher, unter Berücksichtigung des Buchpreisbindungsgesetzes, im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 für die in der Trägerschaft der Stadt Dormagen stehenden Schulen mit Berücksichtigung des Mengenrabattes für preisgebundene Bücher: 1 Gesamtschule, 2 Grundschulen (1 Schule mit 2 Standorten)

2 Jahre–
3
Los 3: 1 Gymnasium, 3 Grundschulen

Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung der deutschen Schulbücher, unter Berücksichtigung des Buchpreisbindungsgesetzes, im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 für die in der Trägerschaft der Stadt Dormagen stehenden Schulen mit Berücksichtigung des Mengenrabattes für preisgebundene Bücher: 1 Gymnasium, 3 Grundschulen

2 Jahre–
4
Los 4: 1 Realschule, 1 Sekundarschule, 2 Grundschulen

Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung der deutschen Schulbücher, unter Berücksichtigung des Buchpreisbindungsgesetzes, im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 für die in der Trägerschaft der Stadt Dormagen stehenden Schulen mit Berücksichtigung des Mengenrabattes für preisgebundene Bücher: Los 4: 1 Realschule, 1 Sekundarschule, 2 Grundschulen

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 % Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
12.08.2024
Vertragsende
26.08.2025
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß den §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der … ganz lesenVorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß den §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Hat ein Bieter ein Los erhalten, wird er von der weiteren Verlosung ausgeschlossen. Die Überwachung der Auslosung erfolgt durch den Fachbereich Recht/Zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen.

Lose 3, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 % Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
12.08.2024
Vertragsende
26.08.2025
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß den §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der … ganz lesenVorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß den §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Buchhandlung Peterknecht Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Erfurt–
2Buchhandlung Kohler GmbH, Wunsiedel–
3Litfass Bücher und Medien GmbH, Dortmund–
4Buchhandlung Graff GmbH, Braunschweig–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 221 (Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

112vergebene Aufträge
80Angebote je Los im Median (221 Lose mit Angabe)
257.340 €Zuschlagswert im Median
206.135 € – 486.658 €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b3c174d-2b4e-498f-bfdf-ff1934543b2a.