Zum Inhalt
Menü

Schülerbeförderung Leiblfing 2026/27

Gemeinde Leiblfing · Leiblfing, Bayern

Aktenzeichen LEIB-GWB2veröffentlicht 26.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 255 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
46 Monate15.09.2026 – 26.07.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichstaatsanzeiger-eservices.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Preis nicht einziges Zuschlagskriterium90 %
  • Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Gemeinde Leiblfing
    vor 9 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über staatsanzeiger-eservices.de
    vor 8 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    Leiblfing
    vor 8 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.07.2030
    vor 53 Tagen
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der notwendigen Beförderung von Schülern und Schülerinnen der Grund- und Mittelschule Leiblfing sowie Fahrten innerhalb des Mittelschulverbundes Geiselhöring, Leiblfing, Mallersdorf-Pfaffenberg und Rain (überwiegend zwischen Leiblfing und Geiselhöring bzw. Rain) mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente, Schlitten/Ski) zwischen deren Wohnorten und der Schule in beide Richtungen.Zudem umfassen die Beförderungsleistungen auch Sonderfahrten der Los 1von Schulveranstaltungen und Fahrten von Schulen zu außerschulischen Unterrichtsstätten (Hallenbad/Freibad, Eislaufbahn, Verkehrsgarten, Gemäldega-lerie etc.)- Los 1: Schülerbeförderung in der Gemeinde Leiblfing mit ca. 5-6 Fahrten täglich mit einem 50-Sitzer-Bus. Zudem umfassen die Beförderungsleistungen auch Sonderfahrten von Schulveranstaltungen und Fahrten von Schulen zu außerschulischen Unterrichtsstätten.Voraussichtlliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 22.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 50-Sitzer benötigt.- Los 2: Schülerbeförderung in der Gemeinde Leiblfing sowie Fahrten innerhalb des Mittelschulverbundes Geiselhöring, Leiblfing, Mallersdorf-Pfaffenberg und Rain mit ca. 8-10 Fahrten täglich mit 9-Sitzer-Bus.Voraussichtlliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 25.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens drei 9-Sitzer benötigt.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schülerbeförderung Leiblfing 2026/27

Los 1: Schülerbeförderung in der Gemeinde Leiblfing mit ca. 5-6 Fahrten täglich mit einem 50-Sitzer-Bus. Zudem umfassen die Beförderungsleistungen auch Sonderfahrten von Schulveranstaltungen und Fahrten von Schulen zu außerschulischen Unterrichtsstätten.Voraussichtlliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 22.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 50-Sitzer benötigt.

46 Monate–
2
Schülerbeförderung Leiblfing 2026/27

Los 2: Schülerbeförderung in der Gemeinde Leiblfing sowie Fahrten innerhalb des Mittelschulverbundes Geiselhöring, Leiblfing, Mallersdorf-Pfaffenberg und Rain mit ca. 8-10 Fahrten täglich mit 9-Sitzer-Bus.Voraussichtlliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 25.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens drei 9-Sitzer benötigt.

46 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis nicht einziges Zuschlagskriterium90 %
Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium10 %
Preis
Preis nicht einziges ZuschlagskriteriumDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen:• Angebotener Preis zu 90%,- dabei zu 95% Preis für Linienfahrten, es wird der Preis anhand einer exemplarischen Schulwoche gewichtet bewertet.-dabei zu 5% die im Preisblatt angegebenen Kosten für Sonderfahrten (Mittelwert aus den Kosten für eine 10 km lange Fahrt ohne Aufenthalt am Zielort und für eine 10 km lange Fahrt mit Aufenthalt am Zielort und 2 Stunden Wartezeit für das Fahrpersonal)• Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetztBei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).
Qualität
Qualität nicht einziges ZuschlagskriteriumDie Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen:• Angebotener Preis zu 90%,- dabei zu 95% Preis für Linienfahrten, es wird der Preis anhand einer exemplarischen Schulwoche gewichtet bewertet.-dabei zu 5% die im Preisblatt angegebenen Kosten für Sonderfahrten (Mittelwert aus den Kosten für eine 10 km lange Fahrt ohne Aufenthalt am Zielort und für eine 10 km lange Fahrt mit Aufenthalt am Zielort und 2 Stunden Wartezeit für das Fahrpersonal)• Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetztBei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=321134Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)•Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Geg … ganz lesenDirekter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=321134Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)•Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) sind der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf das erste Geschäftsjahr anzugeben. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf Verlangen des Auftraggebers Bilanzen und Bankerklärungen (Bonitätsauskunft) vorzulegen, die nicht älter als 6 Monate sind.•Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen).•Erklärung zum Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Leistungserbringung mit einer Deckungssumme von 100 Mio € pro Schadensfall, bei Personenschäden mit Begrenzung von 15 Mio € für die einzelne Person oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen).•Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Nachweise bzgl. der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben vorlegen, die nicht älter als 6 Monate sind.Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)•Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Betriebsjahren (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei s … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)•Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Betriebsjahren (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) werden als Referenzen auch akzeptiert Eignungsleihe, Zurechnung von Referenzen aus einem früheren Unternehmen oder früherem Beschäftigungsverhältnis.Nennung eines Betriebsleiters/Verkehrsleiters nach BOKraft oder vergleichbar (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen).•Nachweis einer Grundqualifikation der Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bei Einsatz von Fahrzeugen größer als 9-Sitzer oder nach den vergleichbaren Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist. Diesen Nachweis müssen Bieter/Subunternehmen beziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, oder im Falle des Zuschlags nach gesonderter Aufforderung des AG abgeben.•Angabe des voraussichtlichen Standorts der Fahrzeuge (Betriebshof), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Dieser Standort muss so gewählt sein, dass die Busse gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung in höchstens 30 Minuten am Einsatzort sein können.•Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 7 der Angebotsaufforderung).•Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) werden bei der Angabe der Beschäftigungszahl auch akzeptiert Eignungsleihe, Zurechnung von übernommenen Mitarbeitern aus einem früheren Unternehmen oder früherem Beschäftigungsverhältnis, die jetzt für die geforderte Leistung tätig sind.Bitte berücksichtigen Sie, dass nach § 48 VgV Gespräche mit den Bietern möglich sind, um Zweifel über die Angebote oder die Bieter zu beheben. Sollte ein derartiges Aufklärungsgespräch notwendig werden, wird es rechtzeitig vereinbart werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)•Eintragung in das Berufsregister des Betriebssitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen)Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen Nachweise vorlegen, die nicht älter als 6 Monate sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Bezug Russland Die Eigenerklärung zu dem Bezug zu Russland (siehe Anlage 2a der Angebotsaufforderung) müssen Bieter beziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft sowie für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, alle Subunternehmer abgeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.09.2026
Vertragsende
26.07.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr. Für diesen Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über seine Absicht informieren.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
25.02.2026, 10:05 Uhr. Leiblfing
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilienstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis nicht einziges Zuschlagskriterium90 %
Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium10 %
Preis
Preis nicht einziges ZuschlagskriteriumDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen:• Angebotener Preis zu 90%,- dabei zu 100% Preis für Linienfahrten, es wird der Preis anhand einer exemplarischen Schulwoche gewichtet bewertet.• Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetztBei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).
Qualität
Qualität nicht einziges ZuschlagskriteriumDie Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen:• Angebotener Preis zu 90%,- dabei zu 100% Preis für Linienfahrten, es wird der Preis anhand einer exemplarischen Schulwoche gewichtet bewertet.• Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetztBei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=321134Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)•Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Geg … ganz lesenDirekter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=321134Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)•Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) sind der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf das erste Geschäftsjahr anzugeben. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf Verlangen des Auftraggebers Bilanzen und Bankerklärungen (Bonitätsauskunft) vorzulegen, die nicht älter als 6 Monate sind.•Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen).•Erklärung zum Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Leistungserbringung mit einer Deckungssumme von 100 Mio € pro Schadensfall, bei Personenschäden mit Begrenzung von 15 Mio € für die einzelne Person oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen).•Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Nachweise bzgl. der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben vorlegen, die nicht älter als 6 Monate sind.Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)•Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Betriebsjahren (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei s … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)•Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Betriebsjahren (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) werden als Referenzen auch akzeptiert Eignungsleihe, Zurechnung von Referenzen aus einem früheren Unternehmen oder früherem Beschäftigungsverhältnis.Nennung eines Betriebsleiters/Verkehrsleiters nach BOKraft oder vergleichbar (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen).•Nachweis einer Grundqualifikation der Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bei Einsatz von Fahrzeugen größer als 9-Sitzer oder nach den vergleichbaren Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist. Diesen Nachweis müssen Bieter/Subunternehmen beziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, oder im Falle des Zuschlags nach gesonderter Aufforderung des AG abgeben.•Angabe des voraussichtlichen Standorts der Fahrzeuge (Betriebshof), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Dieser Standort muss so gewählt sein, dass die Busse gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung in höchstens 30 Minuten am Einsatzort sein können.•Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 7 der Angebotsaufforderung).•Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) werden bei der Angabe der Beschäftigungszahl auch akzeptiert Eignungsleihe, Zurechnung von übernommenen Mitarbeitern aus einem früheren Unternehmen oder früherem Beschäftigungsverhältnis, die jetzt für die geforderte Leistung tätig sind.Bitte berücksichtigen Sie, dass nach § 48 VgV Gespräche mit den Bietern möglich sind, um Zweifel über die Angebote oder die Bieter zu beheben. Sollte ein derartiges Aufklärungsgespräch notwendig werden, wird es rechtzeitig vereinbart werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)•Eintragung in das Berufsregister des Betriebssitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen)Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen Nachweise vorlegen, die nicht älter als 6 Monate sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Bezug Russland Die Eigenerklärung zu dem Bezug zu Russland (siehe Anlage 2a der Angebotsaufforderung) müssen Bieter beziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft sowie für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, alle Subunternehmer abgeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.09.2026
Vertragsende
26.07.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr. Für diesen Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über seine Absicht informieren.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
25.02.2026, 10:05 Uhr. Leiblfing
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilienstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

507vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4cd86143-5575-4234-8c11-e39cfdeec829.