BvA_Gemeinde Leiblfing_Straubinger Straße Nr. 21 und Nr. 23_Konzeptvergabe
Gemeinde Leiblfing · Leiblfing, Bayern
Aktenzeichen 157/24veröffentlicht 25.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
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- Unterhaltsreinigung für das ADBV CoburgFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 15.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Leiblfing94339, Landkreis Straubing-Bogen, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Kaufpreisangebot20 %
- Beurteilung der konzeptionellen Zielvorstellungen80 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Anlass und Gegenstand der Ausschreibung: Die Gemeinde Leiblfing ist Eigentümerin der Grundstücke Straubinger Straße Nr. 21 und Straubinger Straße Nr. 23 in Leiblfing. Gemeinde Leiblfing beabsichtigt den Verkauf dieser Grundstücke, wobei es möglich ist, beide Grundstücke zu erwerben oder auch nur eines der beiden Grundstücke. Wesentliches Kriterium bei der Vergabe des Grundstücks/der Grundstücke soll neben dem Kaufpreis die beabsichtigte Nutzung bzw. Verwendung durch den/die Investor(en) sein. Die Gemeinde Leiblfing beabsichtigt auf Basis dieses Konzeptvergabeverfahrens die Veräußerung des Grundstücks/der Grundstücke an einen Investor, der sich im notariellen Vertrag zum Neubau entsprechend den eingereichten und mit der Gemeinde Leiblfing endverhandelten Unterlagen verpflichtet. Die Auswahl des Investors/der Investoren erfolgt nach den in Ziffer 8 (Verfahrensbrief) beschriebenen Kriterien. Die zur Verfügung stehenden Grundstücke: Grundstück I: Flurnummer 79, Gemarkung Leiblfing, bebautes Grundstück, Straubinger Straße 23, 94339 Leiblfing. Das Grundstück hat eine Größe von 2.883 m², verkauft wird eine Teilfläche von 2.480 m² (die zum Verkauf stehenden Teilfläche ist in den beiliegenden Lageplänen "blau" gekennzeichnet). Das Mindestgebot beträgt 750.000,- EUR. Grundstück II: Flurnummer 78, Gemarkung Leiblfing, bebautes Grundstück, Straubinger Straße 21, 94339 Leiblfing, Grundstücksgröße 453 m². Das Mindestgebot beträgt 150.000,- EUR. Das Grundstück ist in den beiliegenden Lageplänen "grün" gekennzeichnet. Ein bestehendes Wiederkaufsrecht wurde durch den Verkäufer bzw. dessen Erben nicht ausgeübt. Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Im Zuge der Projektentwicklung ist von dem Investor/den Investoren ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Auftrag zu geben. Das Vergabeverfahren: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren einstufig durchgeführt. Es erfolgt eine offene Ausschreibung, in der die Mindestkriterien für die Teilnahme am Vergabeverfahren festgelegt werden. Alle Bieter, die die Mindestkriterien erfüllen, werden zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Es werden also aus der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen alle Bewerber ausgewählt, die die Mindestanforderungen aufgrund festgelegter Eignungskriterien (vgl. 7) erfüllen. Mit diesen werden dann Verhandlungsgespräche geführt. Die Anforderungen an die Erfüllung der Mindestkriterien sind zusammen mit dem Angebot durch geeignete Unterlagen glaubhaft zu machen. Im Vorfeld der Verhandlungsgespräche haben die Bewerber ein konkretes Angebot zu unterbreiten welches beinhaltet: - ein ausgearbeitetes Konzept gemäß den in Ziffer 5 formulierten Vorstellungen der Gemeinde Leiblfing - Architektenpläne [keine komplette Vorplanung, jedoch Ansichten (Fassade) im Maßstab 1:200, ein Raumprogramm, Grundrissskizzen sowie eine Kostenschätzung nach DIN 276] - ein Kaufpreisangebot Die konzeptionellen Zielvorstellungen der Gemeinde Leiblfing: Die Gemeinde Leiblfing hat nachfolgend aufgeführte Vorstellungen hinsichtlich der Realisierung des Projekts: - Errichtung einer sozialverträglichen Wohnbebauung - Singlewohnungen (ca. 40 m²) und Familienwohnungen (ca. 80 - 120 m²) in einem ausgewogenen Mischverhältnis z.B. 12 WE + 6 Singlewohnungen - nachhaltige Bauweise - ansprechende in die Umgebungsbebauung sich einfügende Gestaltung - auf regionale Wertschöpfung wird Wert gelegt - vorgesehene Belegung ( z.B. Mitarbeiterwohnungen) Der Kaufpreis: Das Ziel der Gemeinde Leiblfing ist im Rahmen der Veräußerung der Grundstücke über den Mindestpreis (750.000,- EUR für Flurnummer 79 und 150.000,- EUR für Flurnummer 78) hinaus einen angemessenen Kaufpreis zu erzielen. Eine Veräußerung, d. h. der Abschluss des Notarvertrages, bedarf in jedem Fall einer vorherigen Bestätigung/Genehmigung der Rechtsaufsicht darüber, dass die Veräußerung zu den geplanten Konditionen zulässig ist und Beihilfebedingungen nicht verletzt sind.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- KaufpreisangebotGewertet werden nur Angebote, die über dem jeweiligen Mindestgebot liegen. Angebote darunter führen zum Ausschluss.
- Qualität
- Beurteilung der konzeptionellen ZielvorstellungenEs wird in einer Gesamtschau bewertet, inwieweit der Bieter im Rahmen der beabsichtigten Planung und Realisierung der baulichen Anlagen und Außenanlagen sowie hinsichtlich der beabsichtigten Belegung / Nutzung den Zielvorstellungen der Gemeinde Leiblfing gerecht wird.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße ge … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Der zeitliche Ablauf des Verfahrens: - Veröffentlichung der Ausschreibung: 08.10.2024 - Frist für die Abgabe der im Vorfeld der Verhandlungsgespräche einzureichenden Unterlagen: 02.12.2024 - Durchführung der Verhandlu … ganz lesenkürzer
Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Der zeitliche Ablauf des Verfahrens: - Veröffentlichung der Ausschreibung: 08.10.2024 - Frist für die Abgabe der im Vorfeld der Verhandlungsgespräche einzureichenden Unterlagen: 02.12.2024 - Durchführung der Verhandlungsgespräche: 10.12.2024 - Abschluss des notariellen Vertrages: KW 3 2025 Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern zwei Lagepläne zur Verfügung gestellt.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY5NCD
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Hirtreiter Immobilien GbR, Leiblfing | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schulstraße 6, 94339 Leiblfing
- Kontakt
- vergabe@
prof-rauch-baurecht.de - Auskünfte
- Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbBvergabe@
prof-rauch-baurecht.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 02.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3da7c840-448f-4def-bb1f-f90650951815.