Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr im Landkreis MSH
Landkreis Mansfeld-Südharz · Sangerhausen, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 01/Schülerbeförderung/M005837684/25veröffentlicht 13.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2025 – 31.07.2029
- Lose
- 26
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029
- Lose
- 26Angebot auf bis zu 26, Zuschlag höchstens 26 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Sangerhausen06526, Landkreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (69 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 20 Monatenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 20 MonatenLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
- Bindefrist endetvor 18 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.07.2029
- Heute
Beschreibung
Schülerbeförderungsleistungen im Landkreis Mansfeld-Südharz im Freistellungsverkehr mit Taxen und Kleinbussen
Gegenstand nach CPV
- 60130000Personensonderbeförderung (Straße)Hauptgegenstand
Lose26 Lose · Angebot auf bis zu 26 · Zuschlag höchstens 26 je Bieter
Alle 26 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Förderschule für Körperbehinderte / Förderschule für Hörgeschädigte Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 2 | Sprachheilschule Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 3 | Förderschule für Blinde und Sehbehinderte/ Förderschule Astrid Lindgren Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 4 | Sekundarschule Röblingen/ Grundschule Wansleben Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 5 | Sekundarschule Röblingen Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 6 | Grundschule Erdeborn Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 7 | Förderschule für Lernbehinderte Lutherstadt Eisleben Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 8 | Förderschule für Lernbehinderte Lutherstadt Eisleben Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 9 | Förderschule "Levana-Schule" für Geistigbehinderte Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 10 | LBZ für Körperbehinderte/ LBZ für Hörgeschädigte/ Sprachheilschule Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 11 | LBZ für Blinde und Sehbehinderte Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 12 | Förderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 13 | Förderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 14 | Förderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 15 | Förderschule für Geistigbehinderte Hettstedt Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 16 | Sprachheilschule/LBZ Hörgeschädigte/LBZ Körperbehinderte/LBZ Blinde u. Sehbeh. Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 17 | CJD Christopherusschule/ Förderschule für Geistigbehinderte Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 18 | CJD Christopherusschule/ Förderschule für Geistigbehinderte Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 19 | Föderzenrum Sangerhausen/ Sekundarschule Heinrich Heine Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 20 | CJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 21 | CJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 22 | CJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung/Förderzentrum Sangerhausen Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 23 | Grundschule Großleinungen Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 24 | GS Goethe/ GS Am Rosarium/ SKS Thomas Müntzer/ G.-Scholl-Gymnasium Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 25 | Grundschule Rottleberode Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
| 26 | Grundschule Holdenstedt Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 18.03.2025, 10:00 Uhr. Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber … ganz lesenkürzer
Leistung: Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kan … ganz lesenkürzer
Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, 06526 Sangerhausen
- Website
- mansfeldsuedharz.de
- Kontakt
- vergabestelle@
lkmsh.de
Bei uns erfasst
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von Landkreis Mansfeld-Südharz, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr (57 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.10 Zuschläge
- Malteser Hilfsdienst gGmbH Bezirksgeschäftsstelle Magdeburg8 Zuschläge
- Mobil Reisen GmbH &. Co.KG2 Zuschläge
- Personentransporte Steve Helling2 Zuschläge
- Taxi und Pension an der Rennstrecke Oschersleben2 Zuschläge
- Verkehrsunternehmen Drei Eichen Michaela Fegerl-Brinkmann2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fc591e3d-648c-4e1a-8099-e34a9e516ee3.