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Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026

Landkreis Lüchow-Dannenberg · Lüchow (Wendland), Niedersachsen

Aktenzeichen 12/2024veröffentlicht 07.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 890 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Niedersachsen (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 16 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23 Monate05.08.2024 – 01.07.2026
Lose
16
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.07.2026
    vor 27 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landkreises Lüchow-Dannenberg ist Träger der Schülerbeförderung und für die Durchführung von Schülerbeförderungsleistungen im Wege des freigestellten Schülerverkehrs nach Freistellungsverordnung (FVO) für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 verantwortlich. Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Es wurden 16 Lose mit entsprechenden Fahrten gebildet.

Gegenstand nach CPV

Lose16 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 1 sind die Grundschule in Trebel und Lemgow anzufahren. Es sind derzeit 4 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 9 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 3 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
2
LOS 2

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 2 befinden sich zwei Hinfahrten. Auf der ersten Hinfahrt sind die Grundschulen in Lüchow und Wustrow und das Gymnasium Lüchow anzufahren. Auf der zweiten Hinfahrt sind das Gymnasium Lüchow, Jeetzel - Oberschule Lüchow und die Grundschule Küsten zu bedienen. Auf der Rückfahrt müssen das Gymnasium Lüchow, Jeetzel Oberschule Lüchow und die Grundschule Küsten. Es sind derzeit 17 Schüler*innen auf der 1. Hinfahrt und 9 Schüler*innen auf der 2. Hinfahrt zu befördern.

23 Monate–
3
LOS 3

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 3 wird nur die Grundschule Wustrow als Rückfahrt bedient. Es sind derzeit 25 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 25 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
4
LOS 4

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 4 sind die Jeetzel - Oberschule Lüchow, das Gymnasium Lüchow und die Grundschule Lüchow anzufahren. Es sind derzeit 15 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 15 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
5
LOS 5

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 5 sind die Grundschule Lüchow und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 20 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 21 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 20 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
6
LOS 6

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 6 wird nur die freie Schule Wendland in Grabow bedient. Es sind derzeit 9 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 8 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 9 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
7
LOS 7

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 7 sind die Grundschule Breselenz und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 25 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 13 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 19 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
8
LOS 8

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 8 sind die Grundschule Breselenz und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 19 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 11 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 18 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
9
LOS 9

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 9 sind die Grundschule Breselenz und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 24 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 32 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
10
LOS 10

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 10 sind mehre Schulen anzufahren. In diesem Los 10 müssen auf der Hinfahrt die Grundschule Lüchow, die Grundschule Küsten, die Grundschule Prisser, Grundschule Breselenz und die freie Schule Hitzacker angefahren werden. Die Rückfahrt beinhaltet wiederum nur die Grundschule Breselenz. Es sind derzeit 5 Schüler*innen auf der 1. Hinfahrt (Fahrt 1), 4 Schüler*innen auf der 2. Hinfahrt (Fahrt 2), 13 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 13 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Dienstag-Donnerstag) zu befördern.

23 Monate–
11
LOS 11

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 11 sind mehrere Schulen anzufahren. In diesem Los 11 sind das Fritz-Reuter-Gymnasium und die Nicolas-Born Schule, Grundschule Dannenberg und die Grundschule Prisser angefahren werden. Es sind derzeit 14 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 12 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 10 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Freitag) zu befördern.

23 Monate–
12
LOS 12

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 12 wird nur die Drawehn-Schule-Clenze bedient. Es sind derzeit 16 Schüler*innen auf der 1. Hinfahrt (Fahrt 1), 13 Schüler*innen auf der 2. Hinfahrt (Fahrt 2), 18 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 19 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Donnerstag) zu befördern.

23 Monate–
13
LOS 13

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 13 werden die freie Schule Hitzacker und die Bernhard-Varenius Schule aus Hitzacker bedient. Es sind derzeit 25 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 36 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 37 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.

23 Monate–
14
LOS 14

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 14 werden die freie Schule Hitzacker, die Bernhard-Varenius Schule und die Grundschule Hitzacker angefahren. Es sind derzeit 30 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 26 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 24 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.

23 Monate–
15
LOS 15

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 15 werden die freie Schule Hitzacker und die Bernhard-Varenius Schule aus Hitzacker bedient. Es sind derzeit 21 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 18 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 21 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.

23 Monate–
16
LOS 16

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 16 werden die freie Schule Hitzacker und die Bernhard-Varenius Schule aus Hitzacker bedient Es sind derzeit 13 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 16 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.

23 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
70%
Qualität
Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.CO2 - Bilanz

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.08.2024
Vertragsende
01.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Angebote können für einzelne aber auch für alle Lose abgegeben werden.

Los 6

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
70%
Kriterium
Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.08.2024
Vertragsende
01.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Angebote können für einzelne aber auch für alle Lose abgegeben werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
3Irro Verkehrsservice GmbH & Co. KG, Lüchow–
4Reisebusbetrieb Christian Orseschek, Wustrow–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
482.763 €Zuschlagswert im Median
46.919 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Niedersachsen (3 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 31.05.2024
  3. BekanntmachungFrist 31.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ce2e10e5-2ec6-44c2-a4df-272636368caf.