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vergebenEU-weitSchülerbeförderung und BusverkehrDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026

Landkreis Lüchow-Dannenberg · Lüchow (Wendland), Niedersachsen

Aktenzeichen 12/2024veröffentlicht 02.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 890 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.05.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23 Monate05.08.2024 – 01.07.2026
Lose
16Angebot auf bis zu 16, Zuschlag höchstens 16 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Lüchow-Dannenberg
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.07.2026
    vor 27 Monaten
  6. Heute
  7. Bindefrist endet
    31.072.024 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 1020734 Monaten

Beschreibung

Der Landkreises Lüchow-Dannenberg ist Träger der Schülerbeförderung und für die Durchführung von Schülerbeförderungsleistungen im Wege des freigestellten Schülerverkehrs nach Freistellungsverordnung (FVO) für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 verantwortlich. Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Es wurden 16 Lose mit entsprechenden Fahrten gebildet.

Gegenstand nach CPV

Lose16 Lose · Angebot auf bis zu 16 · Zuschlag höchstens 16 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 1 sind die Grundschule in Trebel und Lemgow anzufahren. Es sind derzeit 4 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 9 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 3 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
2
LOS 2

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 2 befinden sich zwei Hinfahrten. Auf der ersten Hinfahrt sind die Grundschulen in Lüchow und Wustrow und das Gymnasium Lüchow anzufahren. Auf der zweiten Hinfahrt sind das Gymnasium Lüchow, Jeetzel - Oberschule Lüchow und die Grundschule Küsten zu bedienen. Auf der Rückfahrt müssen das Gymnasium Lüchow, Jeetzel Oberschule Lüchow und die Grundschule Küsten. Es sind derzeit 17 Schüler*innen auf der 1. Hinfahrt und 9 Schüler*innen auf der 2. Hinfahrt zu befördern.

23 Monate–
3
LOS 3

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 3 wird nur die Grundschule Wustrow als Rückfahrt bedient. Es sind derzeit 25 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 25 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
4
LOS 4

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 4 sind die Jeetzel - Oberschule Lüchow, das Gymnasium Lüchow und die Grundschule Lüchow anzufahren. Es sind derzeit 15 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 15 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
5
LOS 5

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 5 sind die Grundschule Lüchow und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 20 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 21 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 20 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
6
LOS 6

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 6 wird nur die freie Schule Wendland in Grabow bedient. Es sind derzeit 9 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 8 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 9 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
7
LOS 7

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 7 sind die Grundschule Breselenz und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 25 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 13 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 19 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
8
LOS 8

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 8 sind die Grundschule Breselenz und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 19 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 11 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 18 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
9
LOS 9

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 9 sind die Grundschule Breselenz und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 24 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 32 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.

23 Monate–
10
LOS 10

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 10 sind mehre Schulen anzufahren. In diesem Los 10 müssen auf der Hinfahrt die Grundschule Lüchow, die Grundschule Küsten, die Grundschule Prisser, Grundschule Breselenz und die freie Schule Hitzacker angefahren werden. Die Rückfahrt beinhaltet wiederum nur die Grundschule Breselenz. Es sind derzeit 5 Schüler*innen auf der 1. Hinfahrt (Fahrt 1), 4 Schüler*innen auf der 2. Hinfahrt (Fahrt 2), 13 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 13 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Dienstag-Donnerstag) zu befördern.

23 Monate–
11
LOS 11

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 11 sind mehrere Schulen anzufahren. In diesem Los 11 sind das Fritz-Reuter-Gymnasium und die Nicolas-Born Schule, Grundschule Dannenberg und die Grundschule Prisser angefahren werden. Es sind derzeit 14 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 12 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 10 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Freitag) zu befördern.

23 Monate–
12
LOS 12

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 12 wird nur die Drawehn-Schule-Clenze bedient. Es sind derzeit 16 Schüler*innen auf der 1. Hinfahrt (Fahrt 1), 13 Schüler*innen auf der 2. Hinfahrt (Fahrt 2), 18 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 19 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Donnerstag) zu befördern.

23 Monate–
13
LOS 13

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 13 werden die freie Schule Hitzacker und die Bernhard-Varenius Schule aus Hitzacker bedient. Es sind derzeit 25 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 36 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 37 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.

23 Monate–
14
LOS 14

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 14 werden die freie Schule Hitzacker, die Bernhard-Varenius Schule und die Grundschule Hitzacker angefahren. Es sind derzeit 30 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 26 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 24 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.

23 Monate–
15
LOS 15

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 15 werden die freie Schule Hitzacker und die Bernhard-Varenius Schule aus Hitzacker bedient. Es sind derzeit 21 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 18 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 21 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.

23 Monate–
16
LOS 16

Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 16 werden die freie Schule Hitzacker und die Bernhard-Varenius Schule aus Hitzacker bedient Es sind derzeit 13 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 16 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.

23 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
70%
Qualität
Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.CO2 - Bilanz

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Kriterium
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG.
Kriterium
Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet se … ganz lesenDie für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.08.2024
Vertragsende
01.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31.072.024 Tage
Angebotsöffnung
31.05.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Angebote können für einzelne aber auch für alle Lose abgegeben werden.

Los 6

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
70%
Kriterium
Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Kriterium
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG
Kriterium
Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet se … ganz lesenDie für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.08.2024
Vertragsende
01.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31.072.024 Tage
Angebotsöffnung
31.05.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Angebote können für einzelne aber auch für alle Lose abgegeben werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
482.763 €Zuschlagswert im Median
46.919 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 31.05.2024
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8c73abf7-ac3f-4113-b1d9-d40f3c2a30b8.