Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr
Stadtverwaltung Speyer · Speyer, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen SSPE-2026-0017veröffentlicht 29.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 10.08.2026 – 31.07.2031
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 57 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre10.08.2026 – 31.07.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Speyer67346, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 85 %, Leistung und Qualität 15 %.
- Emissionsfreie Antriebe15 %
- Preis85 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 14,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,7 Punkte |
| 25 % teurer | −17 Punkte |
| 50 % teurer | −28,3 Punkte |
| 100 % teurer | −42,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 31.07.2031
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Auftragnehmer übernimmt die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für Schüler*innen der Schule Im Erlich aus dem Stadtgebiet Speyer
Beschreibung des Loses
Durchführung von Beförderungsleistungen zu und von der Schule Im Erlich, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Im Erlich 67a, 67346 Speyer:
Der Fahrdienst wird zurzeit von 40 lernbeeinträchtigten Schüler*innen im Alter von 6 bis 18 Jahren an allen Schultagen in Anspruch genommen. Die Schülerzahl variiert, so dass ein 1 Kraftomnibus benötigt wird, der über 55 Sitzplätze verfügt. Es muss sichergestellt sein, dass alle Schüler*innen befördert werden. Ein Anspruch auf Vollauslastung besteht nicht. Das Einzugsgebiet umfasst das Stadtgebiet Speyer. Derzeit werden die Schüler*innen an 9 ÖPNV-Haltestellen abgeholt. Der tägliche Schülerverkehr (Hin- und Rückfahrt) beträgt aktuell 25 Kilometer pro Fahrtag. Die Schüler*innen sind an rheinland-pfälzischen Schultagen - mit Ausnahme beweglicher Ferientage, von der Schule festgelegten schulfreien Tagen (z.B. bei Studientagen) etc. - an den in der Anlage 1 (Verzeichnis der Haltstellen) aufgeführten ÖPNV-Haltstellen abzuholen bzw. zu diesen zu befördern. Pro Schuljahr gibt es ca. 189 Fahrtage. Die Fahrtzeit darf für Schüler*innen pro Fahrt höchstens 60 Minuten gemäß § 8 Abs.1 PBefG betragen. Die Unterrichtszeiten der Schule sind montags bis donnerstags von 07:55 bis 15:55 Uhr und freitags von 07:55 bis 11:15 Uhr. Die Schüler*innen sind so an den Haltestellen abzuholen, dass sie bis 07:45 Uhr an der Schule eintreffen. Der Transport nach Ende des Unterrichts von der Schule zurück bis an die Haltestellen erfolgt montags bis donnerstags um 16.00 Uhr und freitags um 11:20 Uhr. Es ist nicht statthaft, die Schüler*innen von oder zu anderen Orten zu befördern. Das eingesetzte Kraftfahrzeug muss die Abgasnorm Euro 6 oder höher (Erdgas-, Wasserstoff und / oder Elektro / Hybrid-Fahrzeuge sind dem gleichzusetzen) erfüllen, so dass auch bei Einführung neuer Umweltzonen nach der Feinstaubverordnung alle Ziele ungehindert angefahren werden können. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung. Die erstmalige Leistungserbringung beginnt nach den Sommerferien mit Aufnahme des Schulbetriebs ab dem 10.08.2026 und endet spätestens zum 31.07.2031. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.07.2029 (drei Schuljahren). Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.07.2031 zu verlängern. Eine Verlängerungsentscheidung kann von Auftraggeberin bis zum 31.01.2029 bzw. 31.01.2030 gezogen werden. Nach Ablauf der Grundlaufzeit bzw. jeweils nach der ersten oder der zweiten Verlängerungsoptionen endet die Leistungserbringung, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Emissionsfreie Antriebesiehe Vergabeunterlagen
- Preis
- Gesamtpreis pro Schuljahr
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 10.08.2026
- Vertragsende
- 31.07.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die erstmalige Leistungserbringung beginnt nach den Sommerferien mit Aufnahme des Schulbetriebs ab dem 10.08.2026 und endet spätestens zum 31.07.2031. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.07.2029 (drei Schuljahren). Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr … ganz lesenkürzer
Die erstmalige Leistungserbringung beginnt nach den Sommerferien mit Aufnahme des Schulbetriebs ab dem 10.08.2026 und endet spätestens zum 31.07.2031. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.07.2029 (drei Schuljahren). Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.07.2031 zu verlängern. Eine Verlängerungsentscheidung kann von Auftraggeberin bis zum 31.01.2029 bzw. 31.01.2030 gezogen werden. Nach Ablauf der Grundlaufzeit bzw. jeweils nach der ersten oder der zweiten Verlängerungsoptionen endet die Leistungserbringung, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer (§ 156 GWB) Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung … ganz lesenkürzer
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Es gelten ausschließlich die Vertrags-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der jeweils gültigen Fassung wird in den Vertrag mit einbezogen (§ 29 II VgV). Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Schriftlich eingehende Angebote werden ausgeschlossen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| DEUTSCH REISEN, Speyer | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Maximilianstraße 100, 67346 Speyer
- Website
- speyer.de
- Kontakt
- vergabe@
stadt-speyer.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Rheinland-Pfalz (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Regio Bus Mitte GmbH6 Zuschläge
- Bischoff-Touristik GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Taxi am Rhein4 Zuschläge
- dh-logtrans UG4 Zuschläge
- Busunternehmen Tanja Zimmermann3 Zuschläge
- Mayener Kleinbus und Mietwagen GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 27.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28ce7404-5cb1-450e-b1ce-c4f27779068b.