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Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr

Stadtverwaltung Speyer · Speyer, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen SSPE-2026-0017veröffentlicht 29.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 194 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 57 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre10.08.2026 – 31.07.2031
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Speyer67346, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 85 %, Leistung und Qualität 15 %.

  • Emissionsfreie Antriebe15 %
  • Preis85 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 14,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,7 Punkte
25 % teurer−17 Punkte
50 % teurer−28,3 Punkte
100 % teurer−42,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2031
    vor 3 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Auftragnehmer übernimmt die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für Schüler*innen der Schule Im Erlich aus dem Stadtgebiet Speyer

Beschreibung des Loses

Durchführung von Beförderungsleistungen zu und von der Schule Im Erlich, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Im Erlich 67a, 67346 Speyer:

Der Fahrdienst wird zurzeit von 40 lernbeeinträchtigten Schüler*innen im Alter von 6 bis 18 Jahren an allen Schultagen in Anspruch genommen. Die Schülerzahl variiert, so dass ein 1 Kraftomnibus benötigt wird, der über 55 Sitzplätze verfügt. Es muss sichergestellt sein, dass alle Schüler*innen befördert werden. Ein Anspruch auf Vollauslastung besteht nicht. Das Einzugsgebiet umfasst das Stadtgebiet Speyer. Derzeit werden die Schüler*innen an 9 ÖPNV-Haltestellen abgeholt. Der tägliche Schülerverkehr (Hin- und Rückfahrt) beträgt aktuell 25 Kilometer pro Fahrtag. Die Schüler*innen sind an rheinland-pfälzischen Schultagen - mit Ausnahme beweglicher Ferientage, von der Schule festgelegten schulfreien Tagen (z.B. bei Studientagen) etc. - an den in der Anlage 1 (Verzeichnis der Haltstellen) aufgeführten ÖPNV-Haltstellen abzuholen bzw. zu diesen zu befördern. Pro Schuljahr gibt es ca. 189 Fahrtage. Die Fahrtzeit darf für Schüler*innen pro Fahrt höchstens 60 Minuten gemäß § 8 Abs.1 PBefG betragen. Die Unterrichtszeiten der Schule sind montags bis donnerstags von 07:55 bis 15:55 Uhr und freitags von 07:55 bis 11:15 Uhr. Die Schüler*innen sind so an den Haltestellen abzuholen, dass sie bis 07:45 Uhr an der Schule eintreffen. Der Transport nach Ende des Unterrichts von der Schule zurück bis an die Haltestellen erfolgt montags bis donnerstags um 16.00 Uhr und freitags um 11:20 Uhr. Es ist nicht statthaft, die Schüler*innen von oder zu anderen Orten zu befördern. Das eingesetzte Kraftfahrzeug muss die Abgasnorm Euro 6 oder höher (Erdgas-, Wasserstoff und / oder Elektro / Hybrid-Fahrzeuge sind dem gleichzusetzen) erfüllen, so dass auch bei Einführung neuer Umweltzonen nach der Feinstaubverordnung alle Ziele ungehindert angefahren werden können. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung. Die erstmalige Leistungserbringung beginnt nach den Sommerferien mit Aufnahme des Schulbetriebs ab dem 10.08.2026 und endet spätestens zum 31.07.2031. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.07.2029 (drei Schuljahren). Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.07.2031 zu verlängern. Eine Verlängerungsentscheidung kann von Auftraggeberin bis zum 31.01.2029 bzw. 31.01.2030 gezogen werden. Nach Ablauf der Grundlaufzeit bzw. jeweils nach der ersten oder der zweiten Verlängerungsoptionen endet die Leistungserbringung, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.

Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Emissionsfreie Antriebe15 %
Preis85 %
Qualität
Emissionsfreie Antriebesiehe Vergabeunterlagen
Preis
Gesamtpreis pro Schuljahr

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.08.2026
Vertragsende
31.07.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die erstmalige Leistungserbringung beginnt nach den Sommerferien mit Aufnahme des Schulbetriebs ab dem 10.08.2026 und endet spätestens zum 31.07.2031. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.07.2029 (drei Schuljahren). Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr … ganz lesenDie erstmalige Leistungserbringung beginnt nach den Sommerferien mit Aufnahme des Schulbetriebs ab dem 10.08.2026 und endet spätestens zum 31.07.2031. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.07.2029 (drei Schuljahren). Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.07.2031 zu verlängern. Eine Verlängerungsentscheidung kann von Auftraggeberin bis zum 31.01.2029 bzw. 31.01.2030 gezogen werden. Nach Ablauf der Grundlaufzeit bzw. jeweils nach der ersten oder der zweiten Verlängerungsoptionen endet die Leistungserbringung, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer (§ 156 GWB) Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung … ganz lesenDas Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es gelten ausschließlich die Vertrags-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der jeweils gültigen Fassung wird in den Vertrag mit einbezogen (§ 29 II VgV). Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Schriftlich eingehende Angebote werden ausgeschlossen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
DEUTSCH REISEN, Speyer2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

61vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (183 Lose mit Angabe)
1,25 Mio. €Zuschlagswert im Median
513.048 € – 2,42 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28ce7404-5cb1-450e-b1ce-c4f27779068b.