Zum Inhalt
Menü

Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für die Förderzentren Bad Aibling, Brannenburg, Prien, Rosenheim und Wasserburg

Landratsamt Rosenheim · Rosenheim, Bayern

Aktenzeichen RO-GWB6veröffentlicht 20.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 205 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 16 Lose · in 45 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
47 Monate01.09.2026 – 26.07.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
16
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Rosenheim83022, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Preis nicht einziges Zuschlagskriterium90 %
  • Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.07.2030
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen, die für die Beförderung von Schüler/innen des Förderzentrums Bad Aibling (Los 1 – Los 4), des Förderzentrums Brannenburg (Los 5 – Los 7), des Förderzentrums Prien (Los 8 – Los 11), des Förderzentrums Rosenheim (Los 12) und des Förderzentrums Wasserburg (Los 13 – Los 16) mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Förderzentren in beide Richtungen notwendig sind.

Gegenstand nach CPV

Lose16 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 69.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens zehn 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
2
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 28.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens sechs 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
3
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 25.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
4
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 19.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens drei 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
5
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Brannenburg (Inntal-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Brannenburg, Pienzenauerstraße 2, 83098 Brannenburg)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Brannenburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 49.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens sechs 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
6
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Brannenburg (Inntal-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Brannenburg, Pienzenauerstraße 2, 83098 Brannenburg)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Brannenburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 43.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
7
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Brannenburg (Inntal-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Brannenburg, Pienzenauerstraße 2, 83098 Brannenburg)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Brannenburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 33.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
8
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 43.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
9
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 42.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer und ein 22-Sitzer benötigt.

47 Monate–
10
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 17.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens zwei 9-Sitzer und ein 22-Sitzer benötigt.

47 Monate–
11
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 10.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens ein 9-Sitzer und ein 22-Sitzer benötigt.

47 Monate–
12
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Rosenheim (Sonderpädagogisches Förderzentrum Rosenheim, Am Gries 25, 83026 Rosenheim)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Rosenheim mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 39.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
13
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 50.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
14
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 37.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
15
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 39.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
16
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 31.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens drei 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 12, 13, 14, 15, 16

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis nicht einziges Zuschlagskriterium90 %
Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium10 %
Preis
Preis nicht einziges ZuschlagskriteriumDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
Qualität
Qualität nicht einziges ZuschlagskriteriumDie Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
26.07.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr. Für diesen Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über seine Absicht informieren.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 9, 10, 11

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis nicht einziges Zuschlagskriterium90 %
Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium10 %
Preis
Preis nicht einziges ZuschlagskriteriumDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
Qualität
Qualität nicht einziges ZuschlagskriteriumDie Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
26.07.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr. Für diesen Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über seine Absicht informieren.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Alexander Dehnelt Schülerbeförderung, Tuntenhausen–
2Schülerbeförderung Schneidhofer, Prutting–
3Schulbusunternehmen Birgit Eisner, Tuntenhausen–
4Niedermaier Omnibusunternehmen GmbH, Bad Aibling–
5Fahrservice Leiderer, Schöngeising–
6Schülerexpress UG, Stephanskirchen–
7Fahrservice Leiderer, Schöngeising–
8Schülerexpress UG, Stephanskirchen–
9Schülerexpress UG, Stephanskirchen–
10Schaitl-Reisen, Aschau–
11Schaitl-Reisen, Aschau–
12Franjo Bradaric Schülerfahrten, Bad Aibling–
13Beförderungsservie Gisela Strahl e.K., Rott am Inn–
14Beförderungsservie Gisela Strahl e.K., Rott am Inn–
15Malteser Hilfsdienst gGmbH, Rosenheim–
16Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Wasserburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Landratsamt Rosenheim

Alle 1 offenen Ausschreibungen von Landratsamt Rosenheim, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

506vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.04.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.04.2026 auf 17.04.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed09e74d-c30d-43cc-84fe-8d0d38e3c08c.