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Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für die Förderzentren Bad Aibling, Brannenburg, Prien, Rosenheim und Wasserburg

Landratsamt Rosenheim · Rosenheim, Bayern

Aktenzeichen RO-GWB6veröffentlicht 12.03.2026erstmals 12.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 205 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
47 Monate01.09.2026 – 26.07.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
16Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Rosenheim83022, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Preis nicht einziges Zuschlagskriterium90 %
  • Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 8 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landratsamt Rosenheim
    vor 7 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 7 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    vor 7 Monaten
  6. Bindefrist endet
    91 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.07.2030
    vor 2 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen, die für die Beförderung von Schüler/innen des Förderzentrums Bad Aibling (Los 1 – Los 4), des Förderzentrums Brannenburg (Los 5 – Los 7), des Förderzentrums Prien (Los 8 – Los 11), des Förderzentrums Rosenheim (Los 12) und des Förderzentrums Wasserburg (Los 13 – Los 16) mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Förderzentren in beide Richtungen notwendig sind.

Gegenstand nach CPV

Lose16 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 69.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens zehn 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
2
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 28.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens sechs 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
3
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 25.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
4
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 19.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens drei 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
5
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Brannenburg (Inntal-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Brannenburg, Pienzenauerstraße 2, 83098 Brannenburg)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Brannenburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 49.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens sechs 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
6
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Brannenburg (Inntal-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Brannenburg, Pienzenauerstraße 2, 83098 Brannenburg)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Brannenburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 43.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
7
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Brannenburg (Inntal-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Brannenburg, Pienzenauerstraße 2, 83098 Brannenburg)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Brannenburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 33.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
8
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 43.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
9
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 42.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer und ein 22-Sitzer benötigt.

47 Monate–
10
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 17.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens zwei 9-Sitzer und ein 22-Sitzer benötigt.

47 Monate–
11
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 10.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens ein 9-Sitzer und ein 22-Sitzer benötigt.

47 Monate–
12
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Rosenheim (Sonderpädagogisches Förderzentrum Rosenheim, Am Gries 25, 83026 Rosenheim)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Rosenheim mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 39.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
13
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 50.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
14
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 37.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
15
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 39.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–
16
Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 31.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens drei 9-Sitzer benötigt.

47 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 12, 13, 14, 15, 16

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis nicht einziges Zuschlagskriterium90 %
Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium10 %
Preis
Preis nicht einziges ZuschlagskriteriumDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
Qualität
Qualität nicht einziges ZuschlagskriteriumDie Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) • Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Betriebsjahren (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Be … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) • Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Betriebsjahren (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) werden als Referenzen auch akzeptiert Eignungsleihe, Zurechnung von Referenzen aus einem früheren Unternehmen oder früherem Beschäftigungsverhältnis. • Nennung eines Betriebsleiters/Verkehrsleiters nach BOKraft oder vergleichbar (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). • Nachweis einer Grundqualifikation der Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bei Einsatz von Fahrzeugen größer als 9-Sitzer oder nach den vergleichbaren Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist. Diesen Nachweis müssen Bieter/Subunternehmen beziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, oder im Falle des Zuschlags nach gesonderter Aufforderung des AG abgeben. • Angabe des voraussichtlichen Standorts der Fahrzeuge (Betriebshof), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Dieser Standort muss so gewählt sein, dass die Busse gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung in höchstens 30 Minuten am Einsatzort sein können. • Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 7 der Angebotsaufforderung). • Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) werden bei der Angabe der Beschäftigungszahl auch akzeptiert Eignungsleihe, Zurechnung von übernommenen Mitarbeitern aus einem früheren Unternehmen oder früherem Beschäftigungsverhältnis, die jetzt für die geforderte Leistung tätig sind. Bitte berücksichtigen Sie, dass nach § 48 VgV Gespräche mit den Bietern möglich sind, um Zweifel über die Angebote oder die Bieter zu beheben. Sollte ein derartiges Aufklärungsgespräch notwendig werden, wird es rechtzeitig vereinbart werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) • Eintragung in das Berufsregister des Betriebssitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen) Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen Nachweise vorlegen, die nicht älter als 6 Monate sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) • Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 2 der Angebotsauffo … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) • Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) sind der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf das erste Geschäftsjahr anzugeben. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf Verlangen des Auftraggebers Bilanzen und Bankerklärungen (Bonitätsauskunft) vorzulegen, die nicht älter als 6 Monate sind. • Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). • Erklärung zum Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Leistungserbringung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. € pro Schadensfall, bei Personenschäden mit Begrenzung von 15 Mio. € für die einzelne Person oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Nachweise bzgl. der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben vorlegen, die nicht älter als 6 Monate sind. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Sonstige-Eigenerklärung Bezug Russland Die Eigenerklärung zu dem Bezug zu Russland (siehe Anlage 2a der Angebotsaufforderung) müssen Bieter beziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft sowie für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, alle Subunternehmer abgeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
26.07.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr. Für diesen Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über seine Absicht informieren.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
91 Tage
Angebotsöffnung
17.04.2026, 10:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 9, 10, 11

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis nicht einziges Zuschlagskriterium90 %
Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium10 %
Preis
Preis nicht einziges ZuschlagskriteriumDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
Qualität
Qualität nicht einziges ZuschlagskriteriumDie Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) • Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Betriebsjahren (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Be … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) • Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Betriebsjahren (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) werden als Referenzen auch akzeptiert Eignungsleihe, Zurechnung von Referenzen aus einem früheren Unternehmen oder früherem Beschäftigungsverhältnis. • Nennung eines Betriebsleiters/Verkehrsleiters nach BOKraft oder vergleichbar (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). • Nachweis einer Grundqualifikation der Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bei Einsatz von Fahrzeugen größer als 9-Sitzer oder nach den vergleichbaren Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist. Diesen Nachweis müssen Bieter/Subunternehmen beziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, oder im Falle des Zuschlags nach gesonderter Aufforderung des AG abgeben. • Angabe des voraussichtlichen Standorts der Fahrzeuge (Betriebshof), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Dieser Standort muss so gewählt sein, dass die Busse gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung in höchstens 30 Minuten am Einsatzort sein können. • Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 7 der Angebotsaufforderung). • Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) werden bei der Angabe der Beschäftigungszahl auch akzeptiert Eignungsleihe, Zurechnung von übernommenen Mitarbeitern aus einem früheren Unternehmen oder früherem Beschäftigungsverhältnis, die jetzt für die geforderte Leistung tätig sind. Bitte berücksichtigen Sie, dass nach § 48 VgV Gespräche mit den Bietern möglich sind, um Zweifel über die Angebote oder die Bieter zu beheben. Sollte ein derartiges Aufklärungsgespräch notwendig werden, wird es rechtzeitig vereinbart werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) • Eintragung in das Berufsregister des Betriebssitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen) Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen Nachweise vorlegen, die nicht älter als 6 Monate sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) • Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 2 der Angebotsauffo … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) • Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) sind der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf das erste Geschäftsjahr anzugeben. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf Verlangen des Auftraggebers Bilanzen und Bankerklärungen (Bonitätsauskunft) vorzulegen, die nicht älter als 6 Monate sind. • Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). • Erklärung zum Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Leistungserbringung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. € pro Schadensfall, bei Personenschäden mit Begrenzung von 15 Mio. € für die einzelne Person oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Nachweise bzgl. der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben vorlegen, die nicht älter als 6 Monate sind. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Sonstige-Eigenerklärung Bezug Russland Die Eigenerklärung zu dem Bezug zu Russland (siehe Anlage 2a der Angebotsaufforderung) müssen Bieter beziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft sowie für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, alle Subunternehmer abgeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
26.07.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr. Für diesen Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über seine Absicht informieren.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
91 Tage
Angebotsöffnung
17.04.2026, 10:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

506vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 13.04.2026
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 13.04.2026 auf 17.04.2026 verschoben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1a81e4e2-0275-46cb-baed-d412695213fc.