Schülerbeförderung der Stadt Erkelenz
Stadt Erkelenz - Der Bürgermeister · Erkelenz, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZV-VgV-2024/03veröffentlicht 04.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.08.2024 – 31.07.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- SchülerspezialverkehrKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- Schülerspezialverkehr Teil CKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- HPK Fahrdienst Heinrich-Piepmeyer-Haus MünsterVerein zur Förderung körper- und mehrfachbehinderter Kinder Münster e.V. · MünsterFrist 30.11.2026
- HPK Fahrdienst St. Antonius Haus gGmbHSt. Antonius-Haus gGmbH · HertenFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.08.2024 – 31.07.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Erkelenz41812, Kreis Heinsberg, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Gesamtalter der eingesetzen Fahrzeuge20 %
- Umwelteigenschaften20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 31.07.2026
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Erkelenz schreibt den Schülertransport zwischen Wohnung und Schule für 13 Schulen im Stadtgebiet Erkelenz aus.
Beschreibung des Loses
Die angegebenen Schüler- und Fahrtenzahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2023/2024 (Stand Februar 2024) und können sich vor Beginn und während des Vertragszeitraumes ständig ändern.
Gegenstand nach CPV
- 60140000BedarfspersonenbeförderungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Die volle Punktzahl für den Preis (600 Punkte) erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem doppelten oder einem noch höher als doppelt so hohen Angebotspreis als der günstigste Bieter. Dazwischen erfolgt eine lineare Verteilung der Punkte.
- Qualität
- Gesamtalter der eingesetzen FahrzeugeDie volle Punktzahl für das Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge (200 Punkte) erhält der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtalter der Fahrzeuge. Null Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge. Dazwischen erfolgt eine verhältnismäßige Verteilung der Punkte.
- Qualität
- Umwelteigenschaften200 Punkte werden für die Umwelteigenschaften vergeben. Die Bewertung erfolgt mit fol- genden Wertungsstufen: Die volle Punktzahl für die Umwelteigenschaften erhält der Bieter mit den günstigsten Umwelteigenschaften (alle Fahrzeuge mit Partikelfilter und den geringsten Kraftstoffverbrauch pro Fahrzeug pro 100 km (für PKW gemäß Richtlinie 80/1268/EWG Anh. I, zul. geändert durch 93/116/EG.))Null Punkte erhält das Angebot mit den geringsten Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Dazwischen erfolgt eine verhältnismäßige Verteilung der Punkte.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- 31.07.2026
- Verlängerung
- - Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (01.08.2024 bis 31.07.2026). Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern er nicht bis zum 31.01.2026 vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall zum 31.07.2027. Eine stillschweigende Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Kreis Heinsberg, 52525 Heinsberg
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Beförderungsplan Der Auftragnehmer erstellt nach der Auftragserteilung einen aktuellen Beförderungsplan, in dem die tatsächlichen Touren (genutzte Fahrzeuge, Fahrwege, An- und Abfahrtzeiten, Dauer der Tour, zu transportierende Schülerinnen und Schüler) dargestellt w … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:selbst# Beförderungsplan Der Auftragnehmer erstellt nach der Auftragserteilung einen aktuellen Beförderungsplan, in dem die tatsächlichen Touren (genutzte Fahrzeuge, Fahrwege, An- und Abfahrtzeiten, Dauer der Tour, zu transportierende Schülerinnen und Schüler) dargestellt werden. Dieser Beförderungsplan ist dem Auftraggeber spätestens zum 15. Juli 2024 vorzulegen. Der Beförderungsplan ist vom Auftragnehmer ständig zu aktualisieren und dem Auftraggeber anschließend unverzüglich zuzusenden. Grundlage für den endgültigen Beförderungsplan ab dem 01.08.2024 ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Stundenplan der Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich zu den täglichen Schulfahrten, müssen einige der Kinder, die an der Offenen Ganztagsbetreuung in den Grundschulen der Außenorte teilnehmen, in den Ferien zur Ferienbetreuung an der Luise-Hensel-Schule bzw. an der Franziskusschule gefahren und abgeholt werden. Die Anzahl der Kinder, die zur Ferienbetreuung gefahren werden müssen, ist zurzeit noch nicht absehbar. Vor den jeweiligen Ferien erhält der Auftragnehmer eine Aufstellung der Kinder, die die Fahrten in Anspruch nehmen. Eine Tour besteht aus Hin- und Rückfahrt. Die Fahrzeit von maximal einer Stunde je Tour (Beförderungsplan) darf nicht überschritten werden. Bei der Erstellung des Beförderungsplanes hat der Auftragnehmer - unter strikter Beachtung der maximalen Fahrzeit sowie der Stundenpläne der Schülerinnen und Schüler - größtes Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit zu legen, d. h. grundsätzlich ist die kürzeste, verkehrstechnisch übliche Fahrstrecke zu wählen und eine möglichst hohe Fahrzeugauslastung anzustreben. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen im Beförderungsplan zu verlangen, die der Auftragnehmer unverzüglich (spätestens am 2. Werktag nach Bekanntgabe) umzusetzen hat. Die Schülerinnen und Schüler sind so rechtzeitig abzuholen, dass sie pünktlich zu ihrem Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Die Abholung nach Schulschluss hat unmittelbar nach Unterrichtsende zu erfolgen. Zurzeit gibt es keine Kinder, die in einem Spezialfahrzeug transportiert werden müssen. Es muss jedoch immer die Möglichkeit bestehen, auf behindertengerecht ausgestattete Fahrzeuge zurückgreifen zu können, da es jederzeit möglich ist, dass ein Kind im Rollstuhl transportiert werden muss. Fahrzeuge für den Einsatz von Rollstühlen müssen gem. DIN- Norm 75078 Teil 1 und Teil 2 mit variablen Sitzplatz- und Rollstuhlkombinationen sowie mit einer Hebebühne ausgestattet sein. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht älter als 10 Jahre sein und müssen eine grüne Umweltplakette besitzen - Angebote mit älteren Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen ohne grüne Umweltplakette werden bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt. Laut §2 Abs. 4 SaubFahrzeugBeschG müssen 38,5% der eingesetzten Fahrzeuge der Europäischen Fahrzeugklasse M saubere Fahrzeuge sein. Dies bedeutet, dass 38,5% der eingesetzten Fahrzeuge zur Schülerbeförderung einen maximalen CO2 Wert von 50g/km aufweisen dürfen (Anlage 1 zu §2 SaubFahrzeugBeschG). Laut aktuell geltender Fassung der Verordnung Nr. 715/2007 dürfen die Luftschadstoffemissionen der eingesetzten Fahrzeuge im RDE nur 80% betragen. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, sind entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeignete Kinderrückhalte-systemen zu sichern.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6Y8GS A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich elektronisch über den Vergabemarktplatz darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gege … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6Y8GS A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich elektronisch über den Vergabemarktplatz darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 02.10.2023 bei der ausschreibenden Stelle eingehen. * B) Sofern zutreffend, sind mit dem Angebot vorzulegen: - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, - Erklärung betr. Bietergemeinschaft - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (siehe "Optionale Unterlagen" bei den Vergabeunterlagen). * C) Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB. Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an. * D) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sonstige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern (siehe Vergabeunterlagen). * E) Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW bzw. dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen bzw. des Landes NRW. * Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| TAXI Schmitz GmbH, Wegberg | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 41812 Erkelenz
- Kontakt
- ausschreibungen@
erkelenz.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Engler Transfer GmbH16 Zuschläge
- Rheingold-Reisen-Wuppertal14 Zuschläge
- sei mobil Verkehrsgesellschaft mbH13 Zuschläge
- Auto-Bachem GmbH9 Zuschläge
- Küre Reisen Inh. Fatih Demir e.K.9 Zuschläge
- ABE Transfer GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e2279b4f-73a1-44b8-85c0-75a8a0061adb.