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Schülerbeförderung der Stadt Erkelenz

Stadt Erkelenz - Der Bürgermeister · Erkelenz, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZV-VgV-2024/03veröffentlicht 04.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 935 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.08.2024 – 31.07.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Gesamtalter der eingesetzen Fahrzeuge20 %
  • Umwelteigenschaften20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Erkelenz schreibt den Schülertransport zwischen Wohnung und Schule für 13 Schulen im Stadtgebiet Erkelenz aus.

Beschreibung des Loses

Die angegebenen Schüler- und Fahrtenzahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2023/2024 (Stand Februar 2024) und können sich vor Beginn und während des Vertragszeitraumes ständig ändern.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis60 %
Gesamtalter der eingesetzen Fahrzeuge20 %
Umwelteigenschaften20 %
Preis
Die volle Punktzahl für den Preis (600 Punkte) erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem doppelten oder einem noch höher als doppelt so hohen Angebotspreis als der günstigste Bieter. Dazwischen erfolgt eine lineare Verteilung der Punkte.
Qualität
Gesamtalter der eingesetzen FahrzeugeDie volle Punktzahl für das Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge (200 Punkte) erhält der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtalter der Fahrzeuge. Null Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge. Dazwischen erfolgt eine verhältnismäßige Verteilung der Punkte.
Qualität
Umwelteigenschaften200 Punkte werden für die Umwelteigenschaften vergeben. Die Bewertung erfolgt mit fol- genden Wertungsstufen: Die volle Punktzahl für die Umwelteigenschaften erhält der Bieter mit den günstigsten Umwelteigenschaften (alle Fahrzeuge mit Partikelfilter und den geringsten Kraftstoffverbrauch pro Fahrzeug pro 100 km (für PKW gemäß Richtlinie 80/1268/EWG Anh. I, zul. geändert durch 93/116/EG.))Null Punkte erhält das Angebot mit den geringsten Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Dazwischen erfolgt eine verhältnismäßige Verteilung der Punkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
- Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (01.08.2024 bis 31.07.2026). Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern er nicht bis zum 31.01.2026 vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall zum 31.07.2027. Eine stillschweigende Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Kreis Heinsberg, 52525 Heinsberg
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Beförderungsplan Der Auftragnehmer erstellt nach der Auftragserteilung einen aktuellen Beförderungsplan, in dem die tatsächlichen Touren (genutzte Fahrzeuge, Fahrwege, An- und Abfahrtzeiten, Dauer der Tour, zu transportierende Schülerinnen und Schüler) dargestellt w … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# Beförderungsplan Der Auftragnehmer erstellt nach der Auftragserteilung einen aktuellen Beförderungsplan, in dem die tatsächlichen Touren (genutzte Fahrzeuge, Fahrwege, An- und Abfahrtzeiten, Dauer der Tour, zu transportierende Schülerinnen und Schüler) dargestellt werden. Dieser Beförderungsplan ist dem Auftraggeber spätestens zum 15. Juli 2024 vorzulegen. Der Beförderungsplan ist vom Auftragnehmer ständig zu aktualisieren und dem Auftraggeber anschließend unverzüglich zuzusenden. Grundlage für den endgültigen Beförderungsplan ab dem 01.08.2024 ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Stundenplan der Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich zu den täglichen Schulfahrten, müssen einige der Kinder, die an der Offenen Ganztagsbetreuung in den Grundschulen der Außenorte teilnehmen, in den Ferien zur Ferienbetreuung an der Luise-Hensel-Schule bzw. an der Franziskusschule gefahren und abgeholt werden. Die Anzahl der Kinder, die zur Ferienbetreuung gefahren werden müssen, ist zurzeit noch nicht absehbar. Vor den jeweiligen Ferien erhält der Auftragnehmer eine Aufstellung der Kinder, die die Fahrten in Anspruch nehmen. Eine Tour besteht aus Hin- und Rückfahrt. Die Fahrzeit von maximal einer Stunde je Tour (Beförderungsplan) darf nicht überschritten werden. Bei der Erstellung des Beförderungsplanes hat der Auftragnehmer - unter strikter Beachtung der maximalen Fahrzeit sowie der Stundenpläne der Schülerinnen und Schüler - größtes Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit zu legen, d. h. grundsätzlich ist die kürzeste, verkehrstechnisch übliche Fahrstrecke zu wählen und eine möglichst hohe Fahrzeugauslastung anzustreben. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen im Beförderungsplan zu verlangen, die der Auftragnehmer unverzüglich (spätestens am 2. Werktag nach Bekanntgabe) umzusetzen hat. Die Schülerinnen und Schüler sind so rechtzeitig abzuholen, dass sie pünktlich zu ihrem Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Die Abholung nach Schulschluss hat unmittelbar nach Unterrichtsende zu erfolgen. Zurzeit gibt es keine Kinder, die in einem Spezialfahrzeug transportiert werden müssen. Es muss jedoch immer die Möglichkeit bestehen, auf behindertengerecht ausgestattete Fahrzeuge zurückgreifen zu können, da es jederzeit möglich ist, dass ein Kind im Rollstuhl transportiert werden muss. Fahrzeuge für den Einsatz von Rollstühlen müssen gem. DIN- Norm 75078 Teil 1 und Teil 2 mit variablen Sitzplatz- und Rollstuhlkombinationen sowie mit einer Hebebühne ausgestattet sein. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht älter als 10 Jahre sein und müssen eine grüne Umweltplakette besitzen - Angebote mit älteren Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen ohne grüne Umweltplakette werden bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt. Laut §2 Abs. 4 SaubFahrzeugBeschG müssen 38,5% der eingesetzten Fahrzeuge der Europäischen Fahrzeugklasse M saubere Fahrzeuge sein. Dies bedeutet, dass 38,5% der eingesetzten Fahrzeuge zur Schülerbeförderung einen maximalen CO2 Wert von 50g/km aufweisen dürfen (Anlage 1 zu §2 SaubFahrzeugBeschG). Laut aktuell geltender Fassung der Verordnung Nr. 715/2007 dürfen die Luftschadstoffemissionen der eingesetzten Fahrzeuge im RDE nur 80% betragen. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, sind entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeignete Kinderrückhalte-systemen zu sichern.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6Y8GS A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich elektronisch über den Vergabemarktplatz darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gege … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXQ1YD6Y8GS A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich elektronisch über den Vergabemarktplatz darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 02.10.2023 bei der ausschreibenden Stelle eingehen. * B) Sofern zutreffend, sind mit dem Angebot vorzulegen: - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, - Erklärung betr. Bietergemeinschaft - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (siehe "Optionale Unterlagen" bei den Vergabeunterlagen). * C) Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB. Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an. * D) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sonstige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern (siehe Vergabeunterlagen). * E) Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW bzw. dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen bzw. des Landes NRW. * Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
TAXI Schmitz GmbH, Wegberg1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

292vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (2.349 Lose mit Angabe)
693.885 €Zuschlagswert im Median
361.594 € – 2,52 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.04.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e2279b4f-73a1-44b8-85c0-75a8a0061adb.