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Schülerbeförderung der Stadt Erkelenz

Stadt Erkelenz - Der Bürgermeister · Erkelenz, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZV-VgV-2024/03veröffentlicht 07.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 935 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.08.2024 – 31.07.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Gesamtalter der eingesetzen Fahrzeuge20 %
  • Umwelteigenschaften20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Erkelenz - Der Bürgermeister
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    Stadt Erkelenz, Raum 45, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
    vor 31 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 27 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Stadt Erkelenz schreibt den Schülertransport zwischen Wohnung und Schule für 13 Schulen im Stadtgebiet Erkelenz aus.

Beschreibung des Loses

Die angegebenen Schüler- und Fahrtenzahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2023/2024 (Stand Februar 2024) und können sich vor Beginn und während des Vertragszeitraumes ständig ändern.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis60 %
Gesamtalter der eingesetzen Fahrzeuge20 %
Umwelteigenschaften20 %
Preis
Die volle Punktzahl für den Preis (600 Punkte) erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem doppelten oder einem noch höher als doppelt so hohen Angebotspreis als der günstigste Bieter. Dazwischen erfolgt eine lineare Verteilung der Punkte.
Qualität
Gesamtalter der eingesetzen FahrzeugeDie volle Punktzahl für das Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge (200 Punkte) erhält der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtalter der Fahrzeuge. Null Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge. Dazwischen erfolgt eine verhältnismäßige Verteilung der Punkte.
Qualität
Umwelteigenschaften200 Punkte werden für die Umwelteigenschaften vergeben. Die Bewertung erfolgt mit fol- genden Wertungsstufen: Die volle Punktzahl für die Umwelteigenschaften erhält der Bieter mit den günstigsten Umwelteigenschaften (alle Fahrzeuge mit Partikelfilter und den geringsten Kraftstoffverbrauch pro Fahrzeug pro 100 km (für PKW gemäß Richtlinie 80/1268/EWG Anh. I, zul. geändert durch 93/116/EG.))Null Punkte erhält das Angebot mit den geringsten Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Dazwischen erfolgt eine verhältnismäßige Verteilung der Punkte.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung Ausschlussgründe, - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Kriterium
Soweit Leistungen an andere Unternehmen übertragen werden: - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, - Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen -Liste von aussagekräftigen Referenzen der wesentlichen in den letzten drei bis fünf Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen unter Angabe … ganz lesenSoweit Leistungen an andere Unternehmen übertragen werden: - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, - Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen -Liste von aussagekräftigen Referenzen der wesentlichen in den letzten drei bis fünf Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer - Vorläufiger Beförderungsplan mit folgenden Angaben: genutzte Fahrzeuge, Fahrwege mit km-Angaben, An- und Abfahrtzeiten, Dauer der Tour und zu transportierende Schülerinnen und Schüler - Für den Fall, dass sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen möchte, sind die genannten Nachweise und Erklärungen auch für dieses Unternehmen nach besonderer Aufforderung einzureichen - Zudem hat der Bieter gleichzeitig gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Ausländische Bieter haben - soweit möglich - entsprechende Belege der bei ihnen üblichen Register / Ämter / Institutionen o. ä. vorzulegen
Kriterium
- Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 2 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern. Ebenso für evtl. Nachunternehmer und Verleiher - Evtl. Kopien gültiger Arbeitsgenehmigungen
Kriterium
- Mitarbeiterqualifikationen. - Kopie der Gewerbeanmeldung - Kopie der Genehmigungsurkunde zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung - Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften (mit Ausnahme der Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister* (insbesond … ganz lesen- Mitarbeiterqualifikationen. - Kopie der Gewerbeanmeldung - Kopie der Genehmigungsurkunde zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung - Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften (mit Ausnahme der Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister* (insbesondere muss die Benennung von Geschäftsführer und/oder Gesellschafter enthalten sein) beizubringen. Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Auszug des bei ihnen üblichen Registers vorzulegen. Die Bieter mit der Rechtsform eines "eingetragenen Vereins" sind gehalten, einen Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen, aus dem die Vertretungsberechtigten des Vereins zu ersehen sind - Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre - Namensliste der Fahrer/in, die bei der Schülerbeförderung eingesetzt werden sollen. Dieser Namensliste ist eine Bestätigung beizufügen, dass alle Fahrer vor Auftragserteilung ein "Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 a BZRG" des Bundeszentralregisters beantragen werden. Die Fahrer/in haben das "Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 a BZRG" mit folgenden Angaben zu beantragen: Zur Vorlage bei der Stadt Erkelenz, Amt für Bildung und Sport, Frau Kazimirski Verwendungszweck: Schülertransport. Für Fahrer/innen, die erst nach der Auftragsvergabe eingestellt werden, ist ein entsprechendes Führungszeugnis nachzureichen - Für jeden Fahrer/in ist ein aktueller Auszug* aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes vor Auftragserteilung einzureichen. Für Fahrer/innen, die erst nach der Auftragsvergabe eingestellt werden ist ein entsprechender Auszug aus dem Zentralregister des Kraftfahrtbundesamtes nachzureichen - Für jeden Fahrer/in ist eine Kopie der Fahrerlaubnis und ggfls. der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung vor Auftragserteilung vorzulegen, ausländische Bieter haben die entsprechenden Erlaubnisse ihres Landes vorzulegen - Eine Liste über bis zu 20 Fahrzeuge des Unternehmens, die für die Schülerbeförderung in Frage kommen, mit Angabe von Hersteller, Fahrzeugtyp, CO2-Wert (Laut §2 Abs. 4 SaubFahrzeugBeschG müssen 38,5% der eingesetzten Fahrzeuge der Europäischen Fahrzeugklasse M saubere Fahrzeuge sein. Dies bedeutet, dass 38,5% der eingesetzten Fahrzeuge zur Schülerbeförderung einen maximalen CO2 Wert von 50g/km aufweisen dürfen), amtlichem Kennzeichen (siehe Fahrzeuglisten im Leistungsverzeichnis, Seiten 5 und 6). - Prüfbescheinigungen und -protokolle der letzten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung für alle der aufgelisteten Fahrzeuge. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Bescheinigungen gemäß der bei ihnen geltenden Vorschriften vorzulegen - Angaben über Unternehmensstruktur / Selbstdarstellung des Unternehmens. Der Auftraggeber erwartet mindestens Angaben zu: a. Personalbestand, b. Aus- und Fortbildung, c. Beschreibung des Betriebsstandortes, d. Fuhrpark: Anzahl, Art, Alter, Kraftstoffverbrauch, EuroNorm, Ausstattung der Fahrzeuge, e. Umweltschutz, f. Zertifizierung(en), g. Rechnungswesen, h. Qualitätssicherung, i. Angaben zu Verbundunternehmen.
Kriterium
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Stadtverwaltung, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft. - Aktueller Nachweis der Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Mio. Euro. - Übergabe der Urkalkulation - die Auskömmlichkeit des Angebotes muss nachvollziehbar zu entnehmen sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
- Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (01.08.2024 bis 31.07.2026). Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern er nicht bis zum 31.01.2026 vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall zum 31.07.2027. Eine stillschweigende Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
35 DAYS
Angebotsöffnung
16.04.2024, 10:01 Uhr. Stadt Erkelenz, Raum 45, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz. Das Eröffnungsverfahren wird durch zwei Vertreter/Vertreterinnen der Zentralen Vergabestelle sowie durch einen Vertreter/Vertreterin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erkelenz durchgeführt. Bieter sind beim Eröffnungstermin nicht zugelassen
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: .
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Kreis Heinsberg, 52525 Heinsberg
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Beförderungsplan Der Auftragnehmer erstellt nach der Auftragserteilung einen aktuellen Beförderungsplan, in dem die tatsächlichen Touren (genutzte Fahrzeuge, Fahrwege, An- und Abfahrtzeiten, Dauer der Tour, zu transportierende Schülerinnen und Schüler) dargestellt w … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# Beförderungsplan Der Auftragnehmer erstellt nach der Auftragserteilung einen aktuellen Beförderungsplan, in dem die tatsächlichen Touren (genutzte Fahrzeuge, Fahrwege, An- und Abfahrtzeiten, Dauer der Tour, zu transportierende Schülerinnen und Schüler) dargestellt werden. Dieser Beförderungsplan ist dem Auftraggeber spätestens zum 15. Juli 2024 vorzulegen. Der Beförderungsplan ist vom Auftragnehmer ständig zu aktualisieren und dem Auftraggeber anschließend unverzüglich zuzusenden. Grundlage für den endgültigen Beförderungsplan ab dem 01.08.2024 ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Stundenplan der Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich zu den täglichen Schulfahrten, müssen einige der Kinder, die an der Offenen Ganztagsbetreuung in den Grundschulen der Außenorte teilnehmen, in den Ferien zur Ferienbetreuung an der Luise-Hensel-Schule bzw. an der Franziskusschule gefahren und abgeholt werden. Die Anzahl der Kinder, die zur Ferienbetreuung gefahren werden müssen, ist zurzeit noch nicht absehbar. Vor den jeweiligen Ferien erhält der Auftragnehmer eine Aufstellung der Kinder, die die Fahrten in Anspruch nehmen. Eine Tour besteht aus Hin- und Rückfahrt. Die Fahrzeit von maximal einer Stunde je Tour (Beförderungsplan) darf nicht überschritten werden. Bei der Erstellung des Beförderungsplanes hat der Auftragnehmer - unter strikter Beachtung der maximalen Fahrzeit sowie der Stundenpläne der Schülerinnen und Schüler - größtes Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit zu legen, d. h. grundsätzlich ist die kürzeste, verkehrstechnisch übliche Fahrstrecke zu wählen und eine möglichst hohe Fahrzeugauslastung anzustreben. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen im Beförderungsplan zu verlangen, die der Auftragnehmer unverzüglich (spätestens am 2. Werktag nach Bekanntgabe) umzusetzen hat. Die Schülerinnen und Schüler sind so rechtzeitig abzuholen, dass sie pünktlich zu ihrem Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Die Abholung nach Schulschluss hat unmittelbar nach Unterrichtsende zu erfolgen. Zurzeit gibt es keine Kinder, die in einem Spezialfahrzeug transportiert werden müssen. Es muss jedoch immer die Möglichkeit bestehen, auf behindertengerecht ausgestattete Fahrzeuge zurückgreifen zu können, da es jederzeit möglich ist, dass ein Kind im Rollstuhl transportiert werden muss. Fahrzeuge für den Einsatz von Rollstühlen müssen gem. DIN- Norm 75078 Teil 1 und Teil 2 mit variablen Sitzplatz- und Rollstuhlkombinationen sowie mit einer Hebebühne ausgestattet sein. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht älter als 10 Jahre sein und müssen eine grüne Umweltplakette besitzen - Angebote mit älteren Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen ohne grüne Umweltplakette werden bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt. Laut §2 Abs. 4 SaubFahrzeugBeschG müssen 38,5% der eingesetzten Fahrzeuge der Europäischen Fahrzeugklasse M saubere Fahrzeuge sein. Dies bedeutet, dass 38,5% der eingesetzten Fahrzeuge zur Schülerbeförderung einen maximalen CO2 Wert von 50g/km aufweisen dürfen (Anlage 1 zu §2 SaubFahrzeugBeschG). Laut aktuell geltender Fassung der Verordnung Nr. 715/2007 dürfen die Luftschadstoffemissionen der eingesetzten Fahrzeuge im RDE nur 80% betragen. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, sind entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeignete Kinderrückhalte-systemen zu sichern.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6Y7K1

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

292vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (2.349 Lose mit Angabe)
693.885 €Zuschlagswert im Median
361.594 € – 2,52 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3d884e3c-5f3f-4252-8001-6eab866f92d8.