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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Schlussprüfungsleistungen für die Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA)

Filmförderungsanstalt · Berlin, Berlin

Aktenzeichen FFA-082-2026veröffentlicht 06.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 65 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 28.08.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität des Gesamtkonzepts60 %
  • Angebotspreis gesamt netto40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Filmförderungsanstalt
    vor 2 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    in 54 Tagen

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe sind Dienstleistungen zur Durchführung von Schlusskosten- und Verwendungsnachweisprüfungen für Film-, Serien- und Verleihvorhaben im Rahmen der von der Filmförderungsanstalt (FFA) gewährten oder administrierten Förderprogramme.

Der Auftrag umfasst je nach Los insbesondere kursorische und vertiefte Verwendungsnachweisprüfungen, die Prüfung der Herstellungs- beziehungsweise Verleihkosten, die Kontrolle der Finanzierung und der Erfüllung der Fördervoraussetzungen, die Prüfung der Einhaltung der einschlägigen Förderrichtlinien sowie die Erstellung und Vorlage der abschließenden Prüfberichte.

Los 1 umfasst die Prüfleistungen für Produktionsförderungen: Referenzfilmförderung Produktion, Minitraité, Minoritärer Koproduktionsfonds (MiK), Jurybasierte Kulturelle Filmförderung des Bundes – Produktion sowie Filmförderfonds für Hersteller von Kinofilmen.

Los 2 umfasst die Prüfleistungen für Absatz- und Verleihförderungen: Referenzfilmförderung Absatz sowie Jurybasierte Kulturelle Filmförderung des Bundes - Verleih.

Los 3 umfasst die Prüfleistungen für Hersteller von TV-/VoD-Filmen und -Serien - Nachfolgeprogramm des GMPF - sowie für Produktionsdienstleister und die von ihnen hergestellten Teilwerke - Nachfolgeprogramm des DFFF II.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Schlusskostenprüfungen für Produktionsförderungen

Los 1 umfasst die Prüfleistungen für Produktionsförderungen: Referenzfilmförderung Produktion, Minitraité, Minoritärer Koproduktionsfonds (MiK), Jurybasierte Kulturelle Filmförderung des Bundes – Produktion sowie Filmförderfonds für Hersteller von Kinofilmen.

1 Jahr–
2
Los 2 - Schlusskostenprüfungen für Absatz- und Verleihförderungen

Los 2 umfasst die Prüfleistungen für Absatz- und Verleihförderungen: Referenzfilmförderung Absatz sowie die Jurybasierte Kulturelle Filmförderung des Bundes - Verleih.

1 Jahr–
3
Los 3 - Schlusskostenprüfungen für TV-/VoD-Produktionen und Produktionsdienstleister

Los 3 umfasst die Prüfleistungen für Hersteller von TV-/VoD-Filmen und -Serien - Nachfolgeprogramm des GMPF - sowie für Produktionsdienstleister und die von ihnen hergestellten Teilwerke - Nachfolgeprogramm des DFFF II.

1 Jahr–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität des Gesamtkonzepts60 %
Angebotspreis gesamt netto40 %
Qualität
Qualität des GesamtkonzeptsBewertet wird die Qualität des Gesamtkonzepts anhand der folgenden vier gleich gewichteten Unterkriterien: Konzept zum methodischen Vorgehen: Prüfungsansatz und Prüfungslogik, Normen- und Regelbezug, Stichprobenplanung, Preis- und Leistungsprüfung, Prüfung personalbezogener Kosten, Schnittstellen, Qualitätssicherung sowie Zeit- und Ressourcenplanung. Konzept zum Prüfungsumfang und zur Berichterstattung: Prüfungstiefe, Einhaltung der Förderbestimmungen, Nachweise und Evidenz, Bewertungssystematik und Quantifizierung sowie Kommunikation, Abstimmung und Fristenmanagement. Konzept zum Umgang mit Risiken und Feststellungen: Analyse typischer Fördermittelrisiken, risikobasierte Prüfplanung, Kommunikations- und Eskalationswege, Compliance, Wissenssicherung sowie Anpassung an neue Voraussetzungen. Präsentation des Gesamtkonzepts in einem etwa 30-minütigen Termin, vorzugsweise in Präsenz bei der FFA, einschließlich der Beantwortung von Rückfragen. Je Unterkriterium werden bis zu fünf Punkte vergeben: hervorragend = 5 Punkte, sehr gut = 4 Punkte, gut = 3 Punkte, befriedigend = 2 Punkte und ausreichend = 1 Punkt. Die erreichte Punktzahl wird jeweils mit dem Faktor drei multipliziert. Je Unterkriterium können somit höchstens 15 Punkte und insgesamt höchstens 60 Punkte erreicht werden. Das Gesamtkonzept in Textform soll insgesamt nicht mehr als 20 Seiten im Format DIN A4 umfassen.
Preis
Angebotspreis gesamt nettoBewertet wird die im Preisblatt ausgewiesene Summe der Angebotspreise für vier Jahre netto. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis gesamt netto erhält 40 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: niedrigster Angebotspreis gesamt netto × 40 ÷ zu wertender Angebotspreis gesamt netto. Es können höchstens 40 Punkte erreicht werden.

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber hat mindestens eine und höchstens fünf Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre erbrachte Dienstleistungen vorzulegen. Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen über Schlusskostenprüfungen oder Verwendungsnachweisprüfungen bei Filmproduktionen, Prod … ganz lesenDer Bewerber hat mindestens eine und höchstens fünf Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre erbrachte Dienstleistungen vorzulegen. Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen über Schlusskostenprüfungen oder Verwendungsnachweisprüfungen bei Filmproduktionen, Produktionsförderungen oder vergleichbaren öffentlich geförderten Projekten. Die Referenzen sollen insbesondere Erfahrungen bei der Prüfung von Herstellungskosten, Finanzierungen, Belegen, Fördervoraussetzungen und einschlägigen Förderrichtlinien sowie bei der Erstellung von Prüfberichten erkennen lassen. Das Fehlen mindestens einer Referenz oder mindestens einer inhaltlich vergleichbaren Referenz führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die näheren Anforderungen an Inhalt und Form der Referenzangaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Referenzen werden mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Anzahl der vorgelegten Referenzen und 25 % auf die Anzahl der inhaltlich vergleichbaren Referenzen. Je Unterkriterium gilt: eine Referenz = 1 Punkt, zwei Referenzen = 2 Punkte, drei Referenzen = 3 Punkte, vier Referenzen = 4 Punkte und fünf Referenzen = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 1 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bewerber hat das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam einschließlich der Projektleitung zu benennen. Das Projektteam muss aus mindestens sechs Personen einschließlich der Projektleitung bestehen. Ein Projektteam mit weniger als sechs Personen wird vom weiteren Verfahren ausgeschlo … ganz lesenDer Bewerber hat das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam einschließlich der Projektleitung zu benennen. Das Projektteam muss aus mindestens sechs Personen einschließlich der Projektleitung bestehen. Ein Projektteam mit weniger als sechs Personen wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Projektleitung und jede weitere zur Leistungserbringung vorgesehene Person sind die nach den Vergabeunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Das Eignungskriterium „Vorgesehenes Personal“ wird mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Größe des Projektteams und 25 % auf die Qualität der Personalaufstellung. Die Teamgröße wird wie folgt bewertet: sechs Personen = 1 Punkt, sieben Personen = 2 Punkte, acht Personen = 3 Punkte, neun Personen = 4 Punkte und mindestens zehn Personen = 5 Punkte. Die Qualität der Personalaufstellung wird danach bewertet, in welchem Umfang die Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Personals eine ordnungsgemäße Auftragsausführung erwarten lassen: ausreichend = 1 Punkt, befriedigend = 2 Punkte, gut = 3 Punkte, sehr gut = 4 Punkte und hervorragend = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 1 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber der Fortführung nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Jahresende widerspricht.
Optionen
Dreimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt einschließlich der Verlängerungen vier Jahre und endet spätestens am 31. Dezember 2030.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber und Bieter werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften informiert. Ein Nachprüfungsverfahren wird gemäß § 160 GWB nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist insbesondere unzulässig, wenn erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber … ganz lesenBewerber und Bieter werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften informiert. Ein Nachprüfungsverfahren wird gemäß § 160 GWB nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist insbesondere unzulässig, wenn erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, wenn aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Der geschätzte Umfang beträgt in den regelmäßig anfallenden Förderbereichen rund 254 Förderfälle pro Jahr. Hinzu kommen voraussichtlich 15 Altfälle, die ausschließlich im Jahr 2027 anfallen. Damit ergeben sich rechnerisch r … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Der geschätzte Umfang beträgt in den regelmäßig anfallenden Förderbereichen rund 254 Förderfälle pro Jahr. Hinzu kommen voraussichtlich 15 Altfälle, die ausschließlich im Jahr 2027 anfallen. Damit ergeben sich rechnerisch rund 1.031 Förderfälle über die maximale vierjährige Laufzeit. Aufgrund von Mehrfachprüfungen können sich Überschneidungen ergeben. Die Mengenangaben beruhen auf Erfahrungswerten und begründen weder eine Mindestabnahme noch einen Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs.
Hinweis
Auswahl der Bewerber für die zweite Verfahrensstufe: Je Los werden höchstens drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Soweit aufgrund von Punktgleichheit mehr Bewerber für di … ganz lesenAuswahl der Bewerber für die zweite Verfahrensstufe: Je Los werden höchstens drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Soweit aufgrund von Punktgleichheit mehr Bewerber für die noch verfügbaren Plätze in Betracht kommen, entscheidet das Los unter den betreffenden punktgleichen Bewerbern. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität des Gesamtkonzepts60 %
Angebotspreis gesamt netto40 %
Qualität
Qualität des GesamtkonzeptsBewertet wird die Qualität des Gesamtkonzepts anhand der folgenden vier gleich gewichteten Unterkriterien: Konzept zum methodischen Vorgehen: Prüfungsansatz und Prüfungslogik, Normen- und Regelbezug, Stichprobenplanung, Preis- und Leistungsprüfung, Prüfung personalbezogener Kosten, Schnittstellen, Qualitätssicherung sowie Zeit- und Ressourcenplanung. Konzept zum Prüfungsumfang und zur Berichterstattung: Prüfungstiefe, Einhaltung der Förderbestimmungen, Nachweise und Evidenz, Bewertungssystematik und Quantifizierung sowie Kommunikation, Abstimmung und Fristenmanagement. Konzept zum Umgang mit Risiken und Feststellungen: Analyse typischer Fördermittelrisiken, risikobasierte Prüfplanung, Kommunikations- und Eskalationswege, Compliance, Wissenssicherung sowie Anpassung an neue Voraussetzungen. Präsentation des Gesamtkonzepts in einem etwa 30-minütigen Termin, vorzugsweise in Präsenz bei der FFA, einschließlich der Beantwortung von Rückfragen. Je Unterkriterium werden bis zu fünf Punkte vergeben: hervorragend = 5 Punkte, sehr gut = 4 Punkte, gut = 3 Punkte, befriedigend = 2 Punkte und ausreichend = 1 Punkt. Die erreichte Punktzahl wird jeweils mit dem Faktor drei multipliziert. Je Unterkriterium können somit höchstens 15 Punkte und insgesamt höchstens 60 Punkte erreicht werden. Das Gesamtkonzept in Textform soll insgesamt nicht mehr als 20 Seiten im Format DIN A4 umfassen.
Preis
Angebotspreis gesamt nettoBewertet wird die im Preisblatt ausgewiesene Summe der Angebotspreise für vier Jahre netto. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis gesamt netto erhält 40 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: niedrigster Angebotspreis gesamt netto × 40 ÷ zu wertender Angebotspreis gesamt netto. Es können höchstens 40 Punkte erreicht werden.

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber hat mindestens eine und höchstens fünf Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre erbrachte Dienstleistungen vorzulegen. Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen über Verwendungsnachweisprüfungen oder Schlusskostenprüfungen im Zusammenhang mit dem Fi … ganz lesenDer Bewerber hat mindestens eine und höchstens fünf Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre erbrachte Dienstleistungen vorzulegen. Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen über Verwendungsnachweisprüfungen oder Schlusskostenprüfungen im Zusammenhang mit dem Filmförderfonds für Hersteller von TV-/VoD-Filmen und -Serien sowie dem Filmförderfonds für Produktionsdienstleister, einschließlich Produktionsdienstleister-Teilwerken und Teilwerken von VFX-Dienstleistern. Die Referenzen sollen insbesondere Erfahrungen bei der Prüfung der Mittelverwendung und des Schlusskostenstands, der Gesamtherstellungskosten, der deutschen Herstellungskosten, der anerkannten deutschen Herstellungskosten, der Finanzierung, des Eigenanteils, der Förderquote und Beihilfeintensität, des Sachberichts und der Belege sowie bei der Erstellung von Prüfberichten erkennen lassen. Das Fehlen mindestens einer Referenz oder mindestens einer inhaltlich vergleichbaren Referenz führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die näheren Anforderungen an Inhalt und Form der Referenzangaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Das Eignungskriterium „Referenzen“ wird mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Anzahl der vorgelegten Referenzen und 25 % auf die Anzahl der inhaltlich vergleichbaren Referenzen. Je Unterkriterium gilt: eine Referenz = 1 Punkt, zwei Referenzen = 2 Punkte, drei Referenzen = 3 Punkte, vier Referenzen = 4 Punkte und fünf Referenzen = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 3 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bewerber hat das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam einschließlich der Projektleitung zu benennen. Das Projektteam muss aus mindestens sechs Personen einschließlich der Projektleitung bestehen. Ein Projektteam mit weniger als sechs Personen wird vom weiteren Verfahren ausgeschlo … ganz lesenDer Bewerber hat das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam einschließlich der Projektleitung zu benennen. Das Projektteam muss aus mindestens sechs Personen einschließlich der Projektleitung bestehen. Ein Projektteam mit weniger als sechs Personen wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Projektleitung und jede weitere zur Leistungserbringung vorgesehene Person sind die nach den Vergabeunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Das Eignungskriterium „Zur Leistungserbringung vorgesehenes Personal“ wird mit insgesamt 50 % gewichtet. Davon entfallen 25 % auf die Größe des Projektteams und 25 % auf die Qualität der Personalaufstellung. Die Teamgröße wird wie folgt bewertet: sechs Personen = 1 Punkt, sieben Personen = 2 Punkte, acht Personen = 3 Punkte, neun Personen = 4 Punkte und mindestens zehn Personen = 5 Punkte. Die Qualität der Personalaufstellung wird danach bewertet, in welchem Umfang die Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Personals eine ordnungsgemäße Auftragsausführung erwarten lassen: ausreichend = 1 Punkt, befriedigend = 2 Punkte, gut = 3 Punkte, sehr gut = 4 Punkte und hervorragend = 5 Punkte. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor fünf multipliziert. Für Los 3 sollen die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber der Fortführung nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Jahresende widerspricht.
Optionen
Dreimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt einschließlich der Verlängerungen vier Jahre und endet spätestens am 31. Dezember 2030.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber und Bieter werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften informiert. Ein Nachprüfungsverfahren wird gemäß § 160 GWB nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist insbesondere unzulässig, wenn erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber … ganz lesenBewerber und Bieter werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften informiert. Ein Nachprüfungsverfahren wird gemäß § 160 GWB nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist insbesondere unzulässig, wenn erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, wenn aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Der geschätzte Umfang beträgt rund 37 Förderfälle pro Jahr und damit rechnerisch rund 148 Förderfälle über die maximale vierjährige Laufzeit. Da eine Kombination der beiden von Los 3 erfassten Förderprogramme ausgeschlossen … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Der geschätzte Umfang beträgt rund 37 Förderfälle pro Jahr und damit rechnerisch rund 148 Förderfälle über die maximale vierjährige Laufzeit. Da eine Kombination der beiden von Los 3 erfassten Förderprogramme ausgeschlossen ist, entstehen insoweit keine Mehrfachprüfungen. Die Mengenangaben beruhen auf Erfahrungswerten und begründen weder eine Mindestabnahme noch einen Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs.
Hinweis
Auswahl der Bewerber für die zweite Verfahrensstufe: Je Los werden höchstens drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Soweit aufgrund von Punktgleichheit mehr Bewerber für di … ganz lesenAuswahl der Bewerber für die zweite Verfahrensstufe: Je Los werden höchstens drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus sämtlichen Auswahlkriterien zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Soweit aufgrund von Punktgleichheit mehr Bewerber für die noch verfügbaren Plätze in Betracht kommen, entscheidet das Los unter den betreffenden punktgleichen Bewerbern. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.09.2026 auf 07.09.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bdd37f82-5316-436f-9254-bcbe1af3d03d.