Schließanlage
Hochschule für Technik Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024-V05veröffentlicht 10.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70174, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Preis80 %
- Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 15 %
- Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 25 %
- Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 35 %
- Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 45 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 28 Monatenan Hochschule für Technik Stuttgart
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
- Öffnung der Angebote 10:05 Uhrvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist im Kern die Erneuerung der bestehenden Schließanlage der 10 bestehenden Gebäude der Hochschule für Technik Stuttgart.
Beschreibung des Loses
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Erneuerung der bestehenden Schließanlage der 10 bestehenden Gebäude der Hochschule für Technik Stuttgart, inklusive des Rückbaus und der Entsorgung der vorhandenen Schließanlage. Daneben ist Auftragsgegenstand die Ertüchtigung einer RFID-Zutrittskontrolle sowie der Aufbau einer elektronischen Schließanlage mit RFID Zylindern, Beschlägen und übergreifendem Managementsystem und schließlich Instandhaltungsarbeiten.
Gegenstand nach CPV
- 42961100ZugangskontrollsystemHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 80Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Angebotsblatt (Formblatt B_05) und Leistungsverzeichnis angebotenen Brutto-Gesamtangebotssumme.
- Qualität
- Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 1Gewichtung (Punkte, genau) 5Anzahl der durchgeführten vergleichbaren Projekte des vorgesehenen Projektleiters mit einem jeweiligen Auftragsvolumen von mindestens 100.000 EUR in den letzten sechs Jahren. Es gelten folgende Mindestanforderungen: Die darzustellenden persönlichen Referenzprojekte müssen in den letzten sechs Jahren erbracht, d.h. fertiggestellt, worden sein. Entscheidend für die Berechnung dieses Zeitraums ist das Datum der Angebotsfrist. Außerdem werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, die ein Auftragsvolumen von mindestens EUR 100.000 aufweisen.
- Qualität
- Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 2Gewichtung (Punkte, genau) 5Berufserfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit vergleichbaren Projekten.
- Qualität
- Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 3Gewichtung (Punkte, genau) 5Vorlage eines konkreten Terminplans zur zeitlichen Einhaltung des Projektablaufs bis zur endgültigen Funktionstüchtigkeit am 7. September 2025 (Ausführung und Einbau des Schließsystems inklusive funktionierendem Probebetrieb sowie Durchführung der Schulungen).
- Qualität
- Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 4Gewichtung (Punkte, genau) 5Störungsbeseitigung mit Beginn der Fehleranalyse durch technisches/fachspezifisches Personal spätestens am folgenden Arbeitstag (bei Störungsmeldung bis 12.00 Uhr); bei schwerwiegenden Problemen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich im Bedarfsfall täglich (d.h. an Werktagen) mit den Ansprechpersonen des Anbieters austauschen zu können; im Falle einer Störungsbeseitigung, die vor Ort erledigt werden muss, wird eine Entsendung des benötigten Personals innerhalb von 1 Arbeitstag bei großem Systemausfall, bei Störung von Gebäudeeingängen sowie zentraler oder kritischer Türen, von 3 Arbeitstagen bei Störung von gewöhnlichen Bürotüren sowie 15 Arbeitstagen bei Ausfall einzelner Komponenten (vorbehaltlich der Verfügbarkeit von HW) erwartet. Es gilt folgende Mindestanforderung: Das Konzept hat sich mindestens dazu zu verhalten, wie der Bieter/die Bietergemeinschaft auf - eine allgemeine Störung, - eine betriebsbehindernde Störung und - eine betriebsverhindernde Störung reagiert. Dabei sind zwingend konkrete Angaben zur jeweiligen Reaktionszeit gegenüber dem Auftraggeber und Entsendezeit des benötigten Personals zu machen. Unter einer betriebsverhindernden Störung ist eine kritische Beeinträchtigung des Studien- oder Verwaltungsbetriebs der Hochschule zu verstehen, z.B. wenn Türschlösser von Außentüren/Etagentüren/Räumen mit kritischer Infrastruktur ausfallen und die mechanische Ersatzschließung mit unzumutbaren Aufwand verbunden oder technisch nicht möglich ist. Betriebsbehindernde Störung bedeutet eine wesentliche Beeinträchtigung des Studien- oder Verwaltungsbetriebs der Hochschule, z.B. wenn Türschlösser von personenintensiven Räumen (Hörsäle/Seminarräume/Aula/Senatssaal/etc.) ausfallen und die mechanische Ersatzschließung mit erheblichen Aufwand verbunden ist. Unter eine allgemeine Störung fallen diejenigen Störungsfälle, die nicht betriebsbehindernd oder betriebsverhindernd im Sinne der vorstehenden Definition sind. Erfasst sind etwa Störungen von gewöhnlichen Bürotüren, die sich nicht spürbar in dem Studien- oder Verwaltungsbetrieb der Hochschule auswirken.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Erforderlich ist ein Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen … ganz lesenkürzer
Erforderlich ist ein Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden pro Schadens- fall, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.- Kriterium
Die Erfahrung des Bieters/der Bietergemeinschaft hinsichtlich der Objektbetreuung und Wartung von Schließanlagen wird anhand mindestens eines vergleichbaren Referenzprojekts beurteilt. Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - Angabe des Un … ganz lesenkürzer
Die Erfahrung des Bieters/der Bietergemeinschaft hinsichtlich der Objektbetreuung und Wartung von Schließanlagen wird anhand mindestens eines vergleichbaren Referenzprojekts beurteilt. Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist; - Angabe des Auftraggebers; - Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail); - Angaben zum Projekt - Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme; - Auftragssumme; - Projektbeschreibung Folgende Mindeststandards werden gefordert: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, die die Objektbetreuung und Wartung von Schließanlagen mit vergleichbaren Anforderungen zum Gegenstand haben. Berücksichtigt werden ausschließlich Referenzen, die in den letzten sechs Jahren erbracht wurden. Entscheidend für die Berechnung dieses Zeitraums ist das Datum der Angebotsfrist.- Kriterium
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat anhand von mindestens drei Referenzprojekten den Nachweis zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, zu erbringen. Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - An … ganz lesenkürzer
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat anhand von mindestens drei Referenzprojekten den Nachweis zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, zu erbringen. Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist; - Angabe des Auftraggebers; - Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail); - Angaben zum Projekt - Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme; - Auftragssumme; - Projektbeschreibung Folgende Mindeststandards werden gefordert: Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, die eine vergleichbare Leistung zum Gegenstand haben. Berücksichtigt werden ausschließlich Referenzen, die in den letzten sechs Jahren erbracht wurden. Entscheidend für die Berechnung dieses Zeitraums ist das Datum der Angebotsfrist. Darüber hinaus werden nur Referenzen berücksichtigt, die mindestens ein Auftragsvolumen von EUR 100.000 aufweisen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.landbw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 11.07.2024, 10:05 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es ist eine Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, seinen/ihren Beschäftigten ((mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgel … ganz lesenkürzer
Leistung: Es ist eine Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, seinen/ihren Beschäftigten ((mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlen, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder erklärt, dass sein/ihr Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort Beschäftigten ausgeführt wird. Der vollständige Wortlaut der Erklärung ist in Formblatt B_05.I wiedergegeben und kann hier einzig aus Platzgründen nicht vollständig wiedergegeben werden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXR6YDDY5YD
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Hochschule für Technik Stuttgart
- Anschrift
- Schellingstr. 24, 70174 Stuttgart
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Beschaffung eines Identity-Managementsystems (IDM)18.08.2025
- Schließanlage_2.112.11.2024 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 429 (Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- NSM Norbert Schläfli AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.07.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 11.07.2024 auf 15.07.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b435a73e-44fd-4621-953d-17bf89d9eec7.