Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungen

Schließanlage_2.1

Hochschule für Technik Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024-V-05_2.1veröffentlicht 12.11.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 48 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70174, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 15 %
  • Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 25 %
  • Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 35 %
  • Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 45 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist im Kern die Erneuerung der bestehenden Schließanlage der 10 bestehenden Gebäude der Hochschule für Technik Stuttgart.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Erneuerung der bestehenden Schließanlage der 10 bestehenden Gebäude der Hochschule für Technik Stuttgart, inklusive des Rückbaus und der Entsorgung der vorhandenen Schließanlage. Auftragsgegenstand sind auch die Ertüchtigung einer RFID-Zutrittskontrolle sowie der Aufbau einer elektronischen Schließanlage mit RFID Zylindern, Beschlägen und übergreifendem Managementsystem und schließlich Instandhaltungsarbeiten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 80Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis der vom Bieter im Angebotsblatt (Formblatt B_05) und Leistungsverzeichnis angebotenen Brutto-Gesamtangebotssumme.
Qualität
Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 1Gewichtung (Punkte, genau) 5Anzahl der durchgeführten vergleichbaren Projekte des vorgesehenen Projektleiters mit einem jeweiligen Auftragsvolumen von mindestens 100.000 EUR in den letzten sechs Jahren. Es gelten folgende Mindestanforderungen: Die darzustellenden persönlichen Referenzprojekte müssen in den letzten sechs Jahren erbracht, d.h. fertiggestellt, worden sein. Entscheidend für die Berechnung dieses Zeitraums ist das Datum der Angebotsfrist. Außerdem werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, die ein Auftragsvolumen von mindestens EUR 100.000 aufweisen.
Qualität
Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 2Gewichtung (Punkte, genau) 5Berufserfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit vergleichbaren Projekten.
Qualität
Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 3Gewichtung (Punkte, genau) 5Vorlage eines konkreten Terminplans zur zeitlichen Einhaltung des Projektablaufs bis zur endgültigen Funktionstüchtigkeit am 7. September 2025 (Ausführung und Einbau des Schließsystems inklusive funktionierendem Probebetrieb sowie Durchführung der Schulungen).
Qualität
Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 4Gewichtung (Punkte, genau) 5Störungsbeseitigung mit Beginn der Fehleranalyse durch technisches/fachspezifisches Personal spätestens am folgenden Arbeitstag (bei Störungsmeldung bis 12.00 Uhr); bei schwerwiegenden Problemen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich im Bedarfsfall täglich (d.h. an Werktagen) mit den Ansprechpersonen des Anbieters austauschen zu können; im Falle einer Störungsbeseitigung, die vor Ort erledigt werden muss, wird eine Entsendung des benötigten Personals innerhalb von 1 Arbeitstag bei großem Systemausfall, bei Störung von Gebäudeeingängen sowie zentraler oder kritischer Türen, von 3 Arbeitstagen bei Störung von gewöhnlichen Bürotüren sowie 15 Arbeitstagen bei Ausfall einzelner Komponenten (vorbehaltlich der Verfügbarkeit von HW) erwartet. Es gilt folgende Mindestanforderung: Das Konzept hat sich mindestens dazu zu verhalten, wie der Bieter auf eine allgemeine Störung, eine betriebsbehindernde Störung und eine betriebsverhindernde Störung reagiert. Unter einer betriebsverhindernden Störung ist eine kritische Beeinträchtigung des Studien- oder Verwaltungsbetriebs der Hochschule zu verstehen, z.B. wenn Türschlösser von Außentüren/Etagentüren/Räumen mit kritischer Infrastruktur ausfallen und die mechanische Ersatzschließung mit unzumutbaren Aufwand verbunden oder technisch nicht möglich ist. Betriebsbehindernde Störung bedeutet eine wesentliche Beeinträchtigung des Studien- oder Verwaltungsbetriebs der Hochschule, z.B. wenn Türschlösser von personenintensiven Räumen (Hörsäle/Seminarräume/Aula/Senatssaal/etc.) ausfallen und die mechanische Ersatzschließung mit erheblichen Aufwand verbunden ist. Unter eine allgemeine Störung fallen diejenigen Störungsfälle, die nicht betriebsbehindernd oder betriebsverhindernd im Sinne der vorstehenden Definition sind. Erfasst sind etwa Störungen von gewöhnlichen Bürotüren, die sich nicht spürbar in dem Studien- oder Verwaltungsbetrieb der Hochschule auswirken.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Ange- bots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YDDY588

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
KonnTec Sicherheitssysteme GmbH, Mönchengladbach3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Hochschule für Technik Stuttgart
Anschrift
Schellingstr. 24, 70174 Stuttgart
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

8Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 429 (Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

58vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (41 Lose mit Angabe)
281.860 €Zuschlagswert im Median
179.434 € – 449.825 €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung db164bba-5219-4dc7-ad60-f241fa57ae87.