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vergebenEU-weitDienstleistungen

Schienenersatzverkehr (SEV) vom 27.06.2026 - 25.07.2026

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen VGF-EU 133/26veröffentlicht 22.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 151 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
1 Monat27.06.2026 – 25.07.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (48 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
    vor 5 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 5 Monaten
  4. Bindefrist endet
    17 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 25.07.2026
    vor 4 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Schienenersatzverkehr zwischen den Haltestellen Galluswarte und Zuckschwerdtstraße.

Start: Samstag 27.06.2026, Betriebsbeginn Ende: Samstag 25.07.2026, Betriebsende

Phase 1 = 27.06. - 19.07.2026 (Fahrweg 1) Phase 2 = 20.07. - 25.07.2026 (Fahrweg 2)

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Spezifischer Jahresumsatz
Mindestumsatz: 150.000,00 € in den ausgeschriebenen Leistungen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3 Referenzen vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung in der Auftragshöhe und der Anzahl der benötigten Busse
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Die fachliche Eignung des Auftragsnehmers (im Folgenden AN) ist nachzuweisen. Der Nachweis wird i.d.R. durch Vorlage einer Genehmigung nach §§ 42 ff. PBefG, einer Genehmigung für Gelegenheitsverkehre bzw. bei ausländischen Unternehmen durch die Vorlage einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der EG VO … ganz lesenDie fachliche Eignung des Auftragsnehmers (im Folgenden AN) ist nachzuweisen. Der Nachweis wird i.d.R. durch Vorlage einer Genehmigung nach §§ 42 ff. PBefG, einer Genehmigung für Gelegenheitsverkehre bzw. bei ausländischen Unternehmen durch die Vorlage einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der EG VO 1073/2009 oder durch eine Bescheinigung über die fachliche Eignung als Kraftverkehrsunternehmen gem. Art 21 EG VO 1071/2009 in Verbindung mit Anlage III zur EG VO 1071/2009 erbracht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
27.06.2026
Vertragsende
25.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
17 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die fachliche Eignung des Auftragsnehmers (im Folgenden AN) ist nachzuweisen. Der Nachweis wird i.d.R. durch Vorlage einer Genehmigung nach §§ 42 ff. PBefG, einer Genehmigung für Gelegenheitsverkehre bzw. bei ausländischen Unternehmen durch die Vorlage einer gültigen EU-Lizenz entsprechend … ganz lesenLeistung: Die fachliche Eignung des Auftragsnehmers (im Folgenden AN) ist nachzuweisen. Der Nachweis wird i.d.R. durch Vorlage einer Genehmigung nach §§ 42 ff. PBefG, einer Genehmigung für Gelegenheitsverkehre bzw. bei ausländischen Unternehmen durch die Vorlage einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der EG VO 1073/2009 oder durch eine Bescheinigung über die fachliche Eignung als Kraftverkehrsunternehmen gem. Art 21 EG VO 1071/2009 in Verbindung mit Anlage III zur EG VO 1071/2009 erbracht.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktion gegen Russland Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestlohn Vertraulichkeitserklärung zum Verfahren Verpflichtungs- und Eigenerklärung Lieferkettensorgfa … ganz lesenAnlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktion gegen Russland Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestlohn Vertraulichkeitserklärung zum Verfahren Verpflichtungs- und Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht Eigenerklärung zur Eignung Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen Verpflichtungserklärung Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. von anderen Unternehmen Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Anlagen die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: Urkalkulation Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (HVA-L Vorlage Unterauftragnehmer-Nachunternehmerleistungen). Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied individuell vorzulegen. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Der Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Schienenersatzverkehr (SEV) Industriehof vom 06.03.2026 bis 08.03.2026

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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148vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (284 Lose mit Angabe)
806.710 €Zuschlagswert im Median
548.533 € – 3,76 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.06.2026

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