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Schienenersatzverkehr (SEV) vom 15.07. - 04.08.2024 zw. Heddernheimer Landstraße und Konstabler Wache in Frankfurt am Main

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen VGF-EU 110/24veröffentlicht 10.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 880 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,2 Mio. €
Laufzeit
1 Monat15.07.2024 – 04.08.2024
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (48 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 29 Monaten
  4. Bindefrist endet
    31 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 28 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 04.08.2024
    vor 28 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Stadtwerkeverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) beabsichtigt für die Betriebsunterbrechung in der Zeit vom 15.07.2024 bis zum 04.08.2024 einen Schienenersatzverkehr zwischen den Haltestellen Heddernheimer Landstraße und Konstablerwache beginnend am 15.07.2024 mit Betriebsbeginn und endet am 04.08.2024 mit Betriebsschluss durchzuführen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.07.2024
Vertragsende
04.08.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Unter Anderem: 1. Genehmigung nach §§ 42 ff. PBefG und 2. Genehmigung für Gelegenheitsverkehre nach § 46 PBefG Oder 1. EU-Lizenz entsprechend EG VO 1073/2009 und 2. Bescheinigung über die fachliche Einigung als Kraftverkehrsunternehmen gemäß Artikel 21 EG VO 1071/2009 in Verbindung mit Anlage III zur EG VO 1071/200. Siehe ausführlich: Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilde n und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemein … ganz lesenBietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilde n und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung"). Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben. C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: HVA L-StB Angebotsschreiben HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft Eigenerklärung Sanktionen gegen Russland - EU und Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG Eigenerklärung zur Tariftreue nach HVTG und Vertraulichkeitserklärung Der Schienenersatzverkehr zwischen Heddernheimer Landstraße und Konstablerwache beginnt am 15.07.2024 mit Betriebsbeginn und endet am 04.08.2024 mit Betriebsende. 1) Die fachliche Eignung des Auftragsnehmers (im Folgenden AN) ist nachzuweisen. Der Nachweis wird i.d.R. durch Vorlage einer Genehmigung nach §§ 42 ff. PBefG, einer Genehmigung für Gelegenheitsverkehre bzw. bei ausländischen Unternehmen durch die Vorlage einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der EG VO 1073/2009 oder durch eine Bescheinigung über die fachliche Eignung als Kraftverkehrsunternehmen gem. Art 21 EG VO 1071/2009 in Verbindung mit Anlage III zur EG VO 1071/2009 erbracht. 2) Der AN ist verpflichtet, die folgende Betriebsleistung (siehe Anlagen) unter der Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), zu erbringen. 3.) Der AN ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten verantwortlich. Unbeschadet dieser Verpflichtung des AN, hat die VGF das Recht, die Einhaltung dieser Vorschriften durch entsprechende Nachweise des AN jederzeit zu überprüfen. 4.) Für die Erbringung der gemäß Anlagen ausgeschriebenen Betriebsleistung darf sich der Hauptauftragnehmer auch dritter Unternehmen bedienen. In diesem Zusammenhang gelten die unter Punkt 1.1.10 beschrieben Vorgaben. Der Einsatz erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Hinweis
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärungen und Nachweise sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Das Fehlen der geforderten Eigenerklärungen und Nachweis … ganz lesenBefähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärungen und Nachweise sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Das Fehlen der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum A usschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Ein Recht des Teilnehmers/des Bieters hierzu besteht nicht. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen. Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Haftpflichtversicherung als Versicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Betriebshaftpflicht- Versicherung) sowie für Risiken nach dem Umwelthaftungsgesetz (Anlagen, Rest- und Regressrisiko/ Umwelthaftpflicht-Versicherung) und dem Umweltschadengesetz (Biodiversität/Umweltschaden -Versicherung) aufgrund oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages sowie ggf. eine Bauleistungsversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen und nachzuweisen. Die Deckungssumme der Betriebs- und Umwelthaftpflicht- Versicherung muss mindestens jeweils EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. EUR 5 Mio. für Personen-/ Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a. (Umwelthaftpflichtversicherung) betragen. Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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148vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (284 Lose mit Angabe)
806.710 €Zuschlagswert im Median
548.533 € – 3,76 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.06.2024

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