Schaffung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten (Krippen-, Regel- und Integrationsplätze) an drei Standorten im Stadtgebiet Peine
Stadt Peine · Peine, Niedersachsen
Aktenzeichen 21/2025veröffentlicht 12.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Peine.
- Auftraggeber-Vertretung (Drilling Supervision) für die GeoMmetEer Forschungsbohrung LWB-01 – Langenweißbach (Sachsen)Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · PeineFrist 26.11.2026
- Pflege der Außenanlagen sowie Winterdienst für Standorte der BGE PeineBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · PeineFrist 12.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Peine31224, Landkreis Peine, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 135 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Qualität50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens: In diesem Vergabeverfahren sucht die Stadt Peine einen oder mehrere Betreiber der neuen Kindertagesstätten. Gleichzeitig sind auch die Errichtung bzw. Ausstattung des geplanten Gebäudes und der zugehörigen Außenflächen zu vergeben. Die drei Standorte sind losweise ausgeschrieben. Dazu sind zwei Möglichkeiten vorgesehen: - Modell 1: Der Betreiber der Einrichtung erwirbt das Grundstück, errichtet das Kindertagesstättengebäude selbst und nutzt es über die vorgesehene Vertragsdauer des Betriebsvertrags für den Betrieb der Kindertagesstätte. In diesem Fall übernimmt der Betreiber auch die nachfolgend und in den Verträgen definierten Leistungsbestandteile des Erwerbers. - Modell 2: Ein Investor (nachfolgend auch „Erwerber“) erwirbt das Grundstück, errichtet das Kindertagesstättengebäude und vermietet es über die vorgesehene Vertragsdauer des Betriebsvertrags (Teil C der Vergabeunterlagen) an den Betreiber der Einrichtung.
Die Stadt ist Eigentümerin der als Baufläche für die neue Einrichtung vorgesehenen Grundstücke: - a) Los 1 Herrenfeldstraße, Vöhrum Flurstück 142/63 Flur 13 und Flurstück 27/3 Flur 7; Gemarkung Vöhrum ca. 3.406 m2 - b) Los 2 Paul-Ehrlich-Weg, Südstadt Peine Flurstücke 1/142 und 1/130, Flur 7; Gemarkung Peine, Stadt ca. 10.304 m2 - c) Los 3 Südlich der K20, Stederdorf Flurstücke 721/1, 721/2, 722 und 723, 7/7 Flur 3; Gemarkung Stederdorf ca. 7.252 m²
Die Grundstücke Los 2 und 3 werden nicht in ihrer gänzlichen Grundstücksfläche veräußert. Die Grundstücke sind nur in der Größe zu veräußern, wie sie für die tatsächliche Kitanutzung benötigt werden. Näheres regeln die besonderen Leistungsverzeichnisse.
Ein Teil dieser Grundstücke (Anlage Los 1 B01 - Los 3 B01) wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages veräußert. Ebenso wird der Erwerber (Investor oder Betreiber) verpflichtet, auf diesem Grundstück eine Kindertagesstätte zu errichten. Die Ausschreibung umfasst mithin den Bau einer Kindertagesstätte inkl. der zugehörigen Außenanlagen, die Finanzierung, die Projektsteuerung während der Planungs- und Bauphase, sowie den anschließenden Betrieb der Kindertagesstätte.
Los 1 Herrenfeldstraße in Vöhrum mit bis zu 90 Betreuungsplätzen im Ganztagsbetrieb: - 1 Krippengruppe mit 15 Plätzen - 2 Kindergartengruppen mit jeweils 25 Betreuungsplätzen - 1 Integrationsgruppe mit insgesamt 18 Plätzen - Die Räumlichkeiten der Integrationsgruppe müssen nach Bedarf auch durch eine Regelgruppe mit 25 Plätzen genutzt werden können.
Los 2 Paul-Ehrlich-Weg in Peine mit bis zu 130 Betreuungsplätzen im Ganztagsbetrieb: - 2 Krippengruppe mit 15 Plätzen - 2 Kindergartengruppen mit jeweils 25 Betreuungsplätzen - 2 Integrationsgruppen mit insgesamt 18 Plätzen - Die Räumlichkeiten der Integrationsgruppen müssen nach Bedarf auch durch Regelgruppen mit je 25 Plätzen genutzt werden können.
Los 3 Südlich der K20 in Stederdorf mit bis zu 105 Betreuungsplätzen im Ganztagsbetrieb: - 2 Krippengruppe mit 15 Plätzen und - 2 Kindergartengruppen mit jeweils 25 Betreuungsplätzen - 1 Integrationsgruppe mit insgesamt 18 Plätzen - Die Räumlichkeiten der Integrationsgruppe müssen nach Bedarf auch durch eine Regelgruppe mit 25 Plätzen genutzt werden können.
Die Kindergartengruppen aller Standorte sollen die räumlichen Anforderungen an eine integrative Gruppe erfüllen.
Eine Zusammenarbeit mit den Grundschulen der Stadt Peine ist anzustreben und sollte konzeptionell eingebunden werden. Durch die Zusammenarbeit mit den Grundschulen soll den Kindern der Übergang in die Grundschulen erleichtert werden.
Wesentliche Inhalte des Grundstückskaufvertrags: Zwischen der Stadt und dem Erwerber des Baugrundstücks (unabhängig davon, ob es sich dabei um den Betreiber, oder einen Investor handelt) wird nach Zuschlagserteilung ein notarieller Grundstückskaufvertrag geschlossen. Dieser Vertrag wird, neben den üblichen kaufvertraglichen Regelungen, weitere wesentliche Inhalte haben. Diese sind in den besonderen Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Lose genannt.
Gegenstand nach CPV
- 85312100Betreuung in TagesstättenHauptgegenstand
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Herrenfeldstraße, Vöhrum, Bau und Betrieb einer 4-gruppigen Kindertagesstätte Herrenfeldstraße in Vöhrum mit bis zu 90 Betreuungsplätzen im Ganztagsbetrieb: - 1 Krippengruppe mit 15 Plätzen - 2 Kindergartengruppen mit jeweils 25 Betreuungsplätzen - 1 Integrationsgruppe mit insgesamt 18 Plätzen - Die Räumlichkeiten der Integrationsgruppe müssen nach Bedarf auch durch eine Regelgruppe mit 25 Plätzen genutzt werden können. | – | – |
| 2 | Los 2 Paul-Ehrlich-Weg, Peine, Bau und Betrieb einer 6-gruppigen Kindertagesstätte Paul-Ehrlich-Weg in Peine mit bis zu 130 Betreuungsplätzen im Ganztagsbetrieb: - 2 Krippengruppe mit 15 Plätzen - 2 Kindergartengruppen mit jeweils 25 Betreuungsplätzen - 2 Integrationsgruppen mit insgesamt 18 Plätzen - Die Räumlichkeiten der Integrationsgruppen müssen nach Bedarf auch durch Regelgruppen mit je 25 Plätzen genutzt werden können. | – | – |
| 3 | Los 3 Südlich der K20, Stederdorf, Bau und Betrieb einer 5-gruppigen Kindertagesstätte Südlich der K20 in Stederdorf mit bis zu 105 Betreuungsplätzen im Ganztagsbetrieb: - 2 Krippengruppe mit 15 Plätzen und - 2 Kindergartengruppen mit jeweils 25 Betreuungsplätzen - 1 Integrationsgruppe mit insgesamt 18 Plätzen - Die Räumlichkeiten der Integrationsgruppe müssen nach Bedarf auch durch eine Regelgruppe mit 25 Plätzen genutzt werden können. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Preis (Gesamtkosten inkl. Gebäudekosten) erhält eine Gewichtung von 50 %. Es ist maximal 500 Punkte erreichbar. Näheres ist der Anlage "A02: Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
- Qualität
- Die Qualität (Pädagogisches- und Betriebskonzept / Bauentwurf) erhält jeweils eine Gewichtung von 25 %. Es sind jeweils maximal 250 Punkte erreichbar. Näheres ist der Anlage "A02: Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantra … ganz lesenkürzer
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Los 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Preis (Gesamtkosten inkl. Gebäudekosten) erhält eine Gewichtung von 50 %. Es ist maximal 500 Punkte erreichbar. Näheres ist der Anlage "A02: Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
- Qualität
- Die Qualität (Pädagogisches- und Betriebskonzept / Bauentwurf) erhält jeweils eine Gewichtung von 25 %. Es sind jeweils maximal 250 Punkte erreichbar. Näheres ist der Anlage "A02: Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantra … ganz lesenkürzer
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Harz-Heide, Braunschweig | – |
| 2 | Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Harz-Heide, Braunschweig | – |
| 3 | Bietergemeinschaft Carl Schumacher Unternehmensgruppe Wolfenbüttel und AWO-Bezirksverband Braunschweig, Wolfenbüttel | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Peine
- Anschrift
- Kantstraße 5, 31224 Peine
- Website
- peine.de
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
stadt-peine.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH4 Zuschläge
- Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH3 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.3 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Harz-Heide3 Zuschläge
- SBH Nordost GmbH3 Zuschläge
- ASB Hildesheim2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 11.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e032b96e-af28-40f7-bedd-c4d51c2b9b77.