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Pflege der Außenanlagen sowie Winterdienst für Standorte der BGE Peine

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine, Niedersachsen

Aktenzeichen TEKVGV1-26-04-ANRveröffentlicht 09.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 4 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.04.2027 – 31.03.2030, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Peine31224, Landkreis Peine, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Qualität10 %
  • Qualität10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    in 4 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    in 4 Tagen
  5. Bindefrist endet
    29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 33 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2030
    in 5 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst die Pflege der Außenanlage sowie den Winterdienst durch einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb – im folgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt – auf dem Betriebsgelände der Zentrale in Peine, sowie der Woltorfer Straße 76 – im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt nach Vorgaben des AG und der vorliegenden Leistungsbeschreibung.

Zur Wahrung der Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

Beschreibung des Loses

Die Ausschreibung umfasst die Pflege der Außenanlage sowie den Winterdienst durch einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb – im folgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt- auf dem Betriebsgelände der Zentrale in Peine, sowie der Woltorfer Straße 76 – im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt nach Vorgaben des AG und der vorliegenden Leistungsbeschreibung.

Zur Wahrung der Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 80Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Bieter mit dem niedrigsten wertbaren Angebotspreis erhält 80 Punkte. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt nach folgender Formel: Punkte Preis = (niedrigster wertbarer Angebotspreis / Angebotspreis des Bieters) × 80 Der Bieter mit dem niedrigsten wertbaren Angebotspreis erhält 80 Punkte. Die übrigen Angebote werden proportional entsprechend der vorstehenden Formel bewertet. Die Punkte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 10Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Winterdienstkonzept: 10 Punkte Der Bieter hat ein Konzept zur Organisation und Durchführung des Winterdienstes mit einem Umfang von maximal drei DIN-A4-Seiten vorzulegen. Das Konzept wird insbesondere anhand folgender Aspekte bewertet: • Organisation der Wetterüberwachung • Organisation der Einsatzbereitschaft • Sicherstellung der Reaktionszeiten • Vertretungs- und Ausfallregelungen von Personal und Technik • Dokumentation der Winterdiensteinsätze
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 10Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Objektorganisation und Qualitätssicherung (10 Punkte) Der Bieter hat die vorgesehene Organisation und Qualitätssicherung der Leistungserbringung darzustellen. Hierbei sind insbesondere folgende Aspekte zu beschreiben: • Benennung eines festen Ansprechpartners und die Vertreterregelung • Organisation der Leistungserbringung • Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und Dokumentation

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2027
Vertragsende
31.03.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Auftraggeber hat das zweimalige Recht, einseitig über die Fortsetzung des Vertrages zu den vereinbarten Rahmenbedingungen und Konditionen über den 31.03.2030 um jeweils weitere 12 Monate hinaus, zu entscheiden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
29 Tage
Angebotsöffnung
12.11.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht - § 135 GWB Unwirksamkeit - § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beac … ganz lesenHinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht - § 135 GWB Unwirksamkeit - § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Eschenstr. 55, 31224 Peine
Website
bge.de
Kontakt
vergabestelle@bge.de

Bei uns erfasst

732Bekanntmachungen
98Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

85vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (131 Lose mit Angabe)
333.698 €Zuschlagswert im Median
124.392 € – 849.545 €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3ce38556-a94e-438b-b179-2674c18bd71b.