Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Scannen als Dienstleistung

Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen DP31-202600021veröffentlicht 14.04.2026erstmals 14.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 172 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2026 – 31.07.2030
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (66 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (144 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 7 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Dataport AöR
    vor 6 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 6 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2030
    vor 3 Monaten
  6. Bindefrist endet
    166 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Tagen
  7. Heute

Beschreibung

Die Bedarfe bei Behörden, ihre Akten digital verfügbar zu machen, steigen seit einigen Jahren. Dataport bietet mit dem Service „Scannen als Dienstleistung“ eine Lösung an, mit der projekthaft große Bestände an Papierdokumenten digitalisiert werden können.

Abschluss eines Rahmenvertrages für die Digitalisierung von Büchern (Los 1), Massenschriftgut (Los 2), des Posteingangs (Los 3) und von Dias, Microforms und Glasplattennegativen (Los 4).

Für die einzelnen Lose erwarten wir folgende Seitenanzahlen:

Los 1: ca. 2 Mio. Seiten Los 2: ca. 360 Mio. Seiten Los 3: ca. 50 Mio. Seiten Los 4: ca. 8 Mio. Scanobjekte

Dataport sucht pro Los drei Scan-Dienstleister.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Projekthafte Digitalisierung von Büchern

In einigen Bestandsakten von Behörden befinden sich Bücher wie Gebäudestatiken oder Personenstandsregister. Im Kulturbereich werden historisch wertvolle Bücher verwahrt. Diese gebundenen Medien sollen im Zuge der Digitalisierung elektronisch erfasst werden.

4 Jahre–
2
Projekthafte Digitalisierung von Massenschriftgut

Gegenstand dieses Loses ist die Digitalisierung von Bestandsakten. Erfasst wird insbesondere klassisches Schriftgut aus verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, beispielsweise Personalakten sowie Akten aus Bauämtern.

4 Jahre–
3
Digitalisierung des regelmäßigen Posteingangs

Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Leistungen zur Digitalisierung des Posteingangs für Kunden von Dataport. Die eingehende Post wird auf Anforderung des jeweiligen Dataport-Kunden durch den Auftragnehmer bei der zuständigen Behörde abgeholt und beim Auftragnehmer zur Digitalisierung vorbereitet. Alternativ kann die Postadresse des Dataport-Kunden auf ein Postfach umgeleitet werden, für das der Auftragnehmer eine Öffnungsberechtigung erhält; Abholfrequenz und Abholzeitpunkt werden im Rahmen der Auftragsklärung festgelegt und im Lastenheft beschrieben.

4 Jahre–
4
Projekthafte Digitalisierung von Dias, Microforms, Glasplattennegativen

Gegenstand dieses Loses ist die Digitalisierung von Kulturgut und Sonderformaten, z. B. Dias, Glasplattennegativen, Microforms sowie Fotos, Postkarten und Grafiken, die in hoher Qualität zu digitalisieren sind.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018).Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P

Eignung5 von 5 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 6.2.1.2.1.1)] Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-deckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag … ganz lesenBetriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 6.2.1.2.1.1)] Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-deckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: • 2 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Versicherungsnachweis ist mit Angebotsabgabe einzureichen. Sollte eine Versicherung in geforderter Höhe noch nicht bestehen, so genügt die Vorlage einer Absichtserklärung zum Versicherungsabschluss im Auftragsfall mit Bestätigung eines Versi-cherungsunternehmens. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung oder die Absichtserklärung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen: Die ANLAGE Referenzbeschreibung des ausgewählten Los ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung je Los mindestens ein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (ge … ganz lesenReferenzen: Die ANLAGE Referenzbeschreibung des ausgewählten Los ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung je Los mindestens ein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde oder noch erbracht wird. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese, gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe, seit mindestens drei Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Abgeschlossene Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie sich mindestens über eine Projektlaufzeit von drei Monaten erstreckt haben.Im Wesentlichen vergleichbar = Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftrag-geber, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Der Bieter muss je Los, auf das er bietet, eine Referenz einreichen, die mit dem Leistungsgegenstand des entsprechenden Loses vergleichbar ist, z.B. für Los 1 ist mindestens eine Referenz einzureichen, bei der Bücher digitalisiert wurden. Außerdem müssen je Los insgesamt 70% der in der jeweiligen ANLAGE Referenzbeschreibung aufgelisteten Leistungsbestandteile mit den eingereichten Referenzen erfüllt werden. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen, d.h., dass die Erfüllung der einzelnen Leistungsbestandteile durch die eingereichten Referenzen los-übergreifend geprüft und bewertet wird (Bsp.: Wenn eine eingereichte Referenz den Leistungsbestandteil „TR-Resiscan konforme Umsetzung“ nachweist, dann wird diese Anforderung losübergreifend erfüllt.) Der Bieter muss zudem eine Referenz einreichen, bei der der Referenzauftraggeber einen öffentlich-rechtlichen Auftraggeber iSv. § 99 GWB (Bsp. Gebietskörperschaften, etc.) darstellt. Dabei muss die referenzierte Leistung der ausgeschriebenen Leistung eines der vier Lose soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Diese Referenz gilt in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Auftraggeber für alle Lose. Erfolgreich abgeschlossen = Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und in der vereinbarten Vertragslaufzeit geendet haben und nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Aufträge/Projekte.Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit je Los eine Betrachtung von 1 vergleichbaren Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zw …
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 1. [Zertifikat gem. DIN EN ISO 9001:2015 Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement / Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.1] Die ANLAGE Qualitätsmanagement ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureich … ganz lesenMaßnahmen zur Qualitätssicherung: 1. [Zertifikat gem. DIN EN ISO 9001:2015 Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement / Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.1] Die ANLAGE Qualitätsmanagement ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Zudem sind im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt. Die Zertifikate sind vom Bieter als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE Qualitätsmanage-ment Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. 2. Zertifikat gem. ISO/IEC 27001 [Auswertung der ANLAGE IT-Sicherheit / Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.2] Die ANLAGE IT-Sicherheit ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Zudem sind im eVergabe-Kriterium IT-Sicherheit die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben in der Anlage werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein Zertifikat gem. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig besitzt. Das Zertifikat ist vom Bieter als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE IT-Sicherheit Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das ISMS relevant ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat oder gleichwertig nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. 3. IT-Sicherheitskonzept gemäß BSI-Standard 200-1, 200-2 und 200-4 [Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.3] Dataport gewährleistet seinen Kunden hohe Standards in Bezug auf die IT-Sicherheit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.Dies bedeutet, dass der Bieter für den Gegenstand der Dienstleistung und die dafür eingesetzte Infrastruktur ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) auf Grundlage des BSI-Standards 200-1 betreiben muss. Wesentliche Merkmale dieser Sicherheitsorganisation sind eine geeignete Aufbauorganisation (Rollen- und Funktionsträger mit geeigneter organisatorischer Einbindung), Ablauforganisation (Prozesse) und ein Regelwerk. Der Bieter muss für den Dienstleistungsrahmen ein IT-grundschutzkonformes Sicherheitskonzept als eigene Anlage mit dem Angebot vorlegen. Das Vorgehen sowie die Struktur eines solchen IT-Sicherheitskonzeptes sind im BSI-Standard 200-2 beschrieben. Das IT-Sicherheitskonzept beinhaltet die Beschreibung der IT-Struktur (IT-Strukturanalyse) des Bieters, der Maßnahmenauswahl (Modellierung) und der Dokumentation des Umsetzungsstandes der Maßnahmen (Basis-Sicherheitscheck). Defizitäre Grundschutzmaßnahmen muss der Bieter im Rahmen einer Projektplanung geeignet umsetzen. Die regelmäßige Aktualisierung des Sicherheitskonzeptes muss der Bieter gemäß BSI-Standard 200-2 sicherstellen. Ferner sind eine Notfallvorsorge sowie ein Notfallmanagement nach BSI-Standard 200-4 erforderlich. Bei hohem Schutzbedarf der im Rahmen der Dienstleistung verarbeiteten Daten ist zusätzlich d …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
166 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: •deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, •Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden … ganz lesenLeistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: •deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, •Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, •dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, •Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, •Erklärungen zum LkSG, •Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, •Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, •Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach §34 Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P Der Zuschlag je Los er … ganz lesenDie Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P Der Zuschlag je Los erfolgt auf die drei wirtschaftlichsten Angebote. Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um sorgfältig geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch in jedem Los maximal bis zu 50% über der Auftragsmenge (150%) abrufen.
Hinweis
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite zum Download zur Verfügung (https://vergabeverfahren.dataport.de). Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern … ganz lesenDie Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite zum Download zur Verfügung (https://vergabeverfahren.dataport.de). Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden Registrierung und Administration sowie die FAQ. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3). Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren: Das Offene Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist ein streng formalisiertes Verfahren. Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Abschnitten 1, 2 und 7 der VgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VgV, die uneingeschränkt gelten. Die in Teil A – Allgemeiner Teil (Bewerbungsbedingungen) genannten Normen sind jeweils mit einem Hyperlink versehen, über den Bieter die jeweilige Norm online aufrufen können. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Links funktionieren oder die verlinkten Webseiten die Normen in der aktuell geltenden Fassung darstellen. Es gelten die genannten Normen in der jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Angebotes berücksichtigt, kann das Angebot gemäß § 57 VgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche oder Ähnliches in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer 4.1.2). Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind. Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Zif-fer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließli …

Lose 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018).Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P

Eignung6 von 6 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 6.2.1.2.1.1)] Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-deckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag … ganz lesenBetriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 6.2.1.2.1.1)] Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-deckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: • 2 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Versicherungsnachweis ist mit Angebotsabgabe einzureichen. Sollte eine Versicherung in geforderter Höhe noch nicht bestehen, so genügt die Vorlage einer Absichtserklärung zum Versicherungsabschluss im Auftragsfall mit Bestätigung eines Versi-cherungsunternehmens. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung oder die Absichtserklärung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen: Die ANLAGE Referenzbeschreibung des ausgewählten Los ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung je Los mindestens ein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (ge … ganz lesenReferenzen: Die ANLAGE Referenzbeschreibung des ausgewählten Los ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung je Los mindestens ein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde oder noch erbracht wird. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese, gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe, seit mindestens drei Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Abgeschlossene Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie sich mindestens über eine Projektlaufzeit von drei Monaten erstreckt haben.Im Wesentlichen vergleichbar = Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Der Bieter muss je Los, auf das er bietet, eine Referenz einreichen, die mit dem Leistungsgegenstand des entsprechenden Loses vergleichbar ist, z.B. für Los 1 ist mindestens eine Referenz einzureichen, bei der Bücher digitalisiert wurden. Außerdem müssen je Los insgesamt 70% der in der jeweiligen ANLAGE Referenzbeschreibung aufgelisteten Leistungsbestandteile mit den eingereichten Referenzen erfüllt werden. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen, d.h., dass die Erfüllung der einzelnen Leistungsbestandteile durch die eingereichten Referenzen los-übergreifend geprüft und bewertet wird (Bsp.: Wenn eine eingereichte Referenz den Leis-tungsbestandteil „TR-Resiscan konforme Umsetzung“ nachweist, dann wird diese Anforderung losübergreifend erfüllt.) Der Bieter muss zudem eine Referenz einreichen, bei der der Referenzauftraggeber einen öffentlich-rechtlichen Auftraggeber iSv. § 99 GWB (Bsp. Gebietskörperschaften, etc.) darstellt. Dabei muss die referenzierte Leistung der ausgeschriebenen Leistung eines der vier Lose soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Diese Referenz gilt in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Auftraggeber für alle Lose. Erfolgreich abgeschlossen = Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und in der vereinbarten Vertragslaufzeit geendet haben und nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Aufträge/Projekte.Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit je Los eine Betrachtung von 1 vergleichbaren Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zw …
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Personalkennzahlen: Los 2 [Auswertung der ANLAGE Personalkennzahlen / Angaben zu Personalkennzahlen im eVergabe-Tool unter den Eignungskriterien Ziffer 6.2.2.2.2.1] Die ANLAGE Personalkennzahlen ist mit dem Angebot jeweils für die Lose 2 und 3 vollständig ausgefüllt einzureichen / Im eVergabe-Kri … ganz lesenPersonalkennzahlen: Los 2 [Auswertung der ANLAGE Personalkennzahlen / Angaben zu Personalkennzahlen im eVergabe-Tool unter den Eignungskriterien Ziffer 6.2.2.2.2.1] Die ANLAGE Personalkennzahlen ist mit dem Angebot jeweils für die Lose 2 und 3 vollständig ausgefüllt einzureichen / Im eVergabe-Kriterium 6.2.2.2.2.1 Personalkennzahlen sind die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zu machen. Die Angaben werden darauf-hin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren im ausschreibungsrelevanten Bereich (Transport, Lager, Produktion, Projektmanagement) durchschnittlich mindestens 20 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Per-sonalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert und es wird ein gemeinsamer Durchschnitt für die jeweiligen Geschäftsjahre gebildet.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 1. [Zertifikat gem. DIN EN ISO 9001:2015 Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement / Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.1] Die ANLAGE Qualitätsmanagement ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureich … ganz lesenMaßnahmen zur Qualitätssicherung: 1. [Zertifikat gem. DIN EN ISO 9001:2015 Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement / Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.1] Die ANLAGE Qualitätsmanagement ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Zudem sind im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt. Die Zertifikate sind vom Bieter als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE Qualitätsmanagement Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. 2. Zertifikat gem. ISO/IEC 27001 [Auswertung der ANLAGE IT-Sicherheit / Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.2] Die ANLAGE IT-Sicherheit ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Zudem sind im eVergabe-Kriterium IT-Sicherheit die erforderlichen Angaben zu machen. Die Anga-ben in der Anlage werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein Zertifikat gem. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig besitzt. Das Zertifikat ist vom Bieter als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE IT-Sicherheit Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das ISMS relevant ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat oder gleichwertig nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. 3. IT-Sicherheitskonzept gemäß BSI-Standard 200-1, 200-2 und 200-4 [Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.3] Dataport gewährleistet seinen Kunden hohe Standards in Bezug auf die IT-Sicherheit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.Dies bedeutet, dass der Bieter für den Gegenstand der Dienstleistung und die dafür eingesetzte Infrastruktur ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) auf Grundlage des BSI-Standards 200-1 betreiben muss. Wesentliche Merkmale dieser Sicherheitsorganisation sind eine geeignete Aufbauorganisation (Rollen- und Funktionsträger mit geeigneter organisatorischer Einbindung), Ablauforganisation (Prozesse) und ein Regelwerk. Der Bieter muss für den Dienstleistungsrahmen ein IT-grundschutzkonformes Sicherheitskonzept als eigene Anlage mit dem Angebot vorlegen. Das Vorgehen sowie die Struktur eines solchen IT-Sicherheitskonzeptes sind im BSI-Standard 200-2 beschrieben. Das IT-Sicherheitskonzept beinhaltet die Beschreibung der IT-Struktur (IT-Strukturanalyse) des Bieters, der Maßnahmenauswahl (Modellierung) und der Dokumentation des Umsetzungsstandes der Maßnahmen (Basis-Sicherheitscheck). Defizitäre Grundschutzmaßnahmen muss der Bieter im Rahmen einer Projektplanung geeignet umsetzen. Die regelmäßige Aktualisierung des Sicherheitskonzeptes muss der Bieter gemäß BSI-Standard 200-2 sicherstellen. Ferner sind eine Notfallvorsorge sowie ein Notfallmanagement nach BSI-Standard 200-4 erforderlich. Bei hohem Schutzbedarf der im Rahmen der Dienstleistung verarbeiteten Daten ist zusätzlich d …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
166 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: •deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, •Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden … ganz lesenLeistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: •deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, •Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, •dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, •Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, •Erklärungen zum LkSG, •Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, •Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, •Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach §34 Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P Der Zuschlag je Los er … ganz lesenDie Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P Der Zuschlag je Los erfolgt auf die drei wirtschaftlichsten Angebote. Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um sorgfältig geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch in jedem Los maximal bis zu 50% über der Auftragsmenge (150%) abrufen.
Hinweis
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite zum Download zur Verfügung (https://vergabeverfahren.dataport.de). Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern … ganz lesenDie Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite zum Download zur Verfügung (https://vergabeverfahren.dataport.de). Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden Registrierung und Administration sowie die FAQ. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3). Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren: Das Offene Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist ein streng formalisiertes Verfahren. Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Abschnitten 1, 2 und 7 der VgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VgV, die uneingeschränkt gelten. Die in Teil A – Allgemeiner Teil (Bewerbungsbedingungen) genannten Normen sind jeweils mit einem Hyperlink versehen, über den Bieter die jeweilige Norm online aufrufen können. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Links funktionieren oder die verlinkten Webseiten die Normen in der aktuell geltenden Fassung darstellen. Es gelten die genannten Normen in der jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Angebotes berücksichtigt, kann das Angebot gemäß § 57 VgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche oder Ähnliches in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer 4.1.2). Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind. Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Zif-fer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließli …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

Bei uns erfasst

429Bekanntmachungen
177Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Mehr von Dataport AöR

Alle 8 offenen Ausschreibungen von Dataport AöR, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 18.05.2026
  3. BekanntmachungFrist 18.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9687adc1-7b89-4dfc-9731-6cee7dfd4b8c.