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Frist abgelaufenEU-weitMedizintechnikLieferleistungen

SBK /Beschaffung einer Patientenlösung für Kommunikation und Infotainment für den Krankenhausbetrieb

Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH · Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen SBK100.0003veröffentlicht 29.11.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 659 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Baden-Württemberg (4 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
60 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität des Systems gemäß Kriterienkatalog Siehe Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen30 %
  • Projektkonzept Siehe Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen40 %
  • Preiskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

siehe 5.1

Beschreibung des Loses

Die Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH (nachstehend SBK-VS) ist der stationäre Zentralversorger im Schwarzwald-Baar Kreis. Mit insgesamt rund 1.000 Betten an 2 Standorten (Villingen-Schwenningen und Donaueschingen) erfüllt das SBK-VS die im Krankenhausplan Baden-Württemberg festgelegte Grund-, Regel- und Zentralversorgung für den Schwarzwald-Baar-Kreis sowie angrenzende Landkreise. Mit rund 3.300 Mitarbeitern ist die SBK-VS GmbH der größte Arbeitgeber im Landkreis und gehört mit den Schulen für Krankenpflege und Kinderkrankenpflege sowie den speziellen Weiterbildungsangeboten für Krankenpflegepersonal im Operationsdienst, in der Intensivpflege und in der Anästhesie zu den wichtigsten Ausbildungsbetrieben in der Region

Im Rahmen der Erstausstattung des Klinikneubaus in Villingen-Schwenningen im Jahre 2013 wurde eine einheitliche Lösung für das Patientenentertainment beschafft, welche nun in die Jahre gekommen ist und entsprechend ausgetauscht werden soll. Ergänzend soll die aktuell noch heterogene Lösung am Standort Donaueschingen ebenfalls homogenisiert und modernisiert, so-wie bisher nicht versorgte Bereiche entsprechend ausgestattet werden.

Ein Teilbereich des Vorhabens stellt auch die Digitalisierung der Prozesse und Services am „Point of Care“ dar. Dies betrifft insbesondere die direkte Versorgung am Patientenbett und die Kommunikation mit dem Patienten selbst. Der „moderne“ Patient möchte gerne in seine Behandlung aktiv mit eingebunden werden und stets über die nächsten Schritte informiert bleiben. Daher setzt die Klinik als wichtigen Erfolgsfaktor für die Digitalisierung auf das „Patienten-Engagement“. Durch die Einbeziehung des Patienten in den Klinikalltag werden nicht nur die Patienten besser informiert, sondern auch langfristig die Pflegemitarbeiter entlastet. Somit hat die Pflege zukünftig mehr Zeit für die individuelle und bedarfsgerechte Patientenbetreuung zur Verfügung.

Aus diesem Grund möchte die SBK-VS GmbH eine Patienten-Entertainment-Lösung beschaffen, mit dem sie die Digitalisierung am „Point of Care umsetzen kann“. Dabei plant der AG neben den klassischen und heute gängigen Entertainment-Diensten (z.B. TV, Radio, Internet, E-Magazine, Video on Demand etc.) explizit durch die Bereitstellung von individuellen klinischen Informationen für Patienten sowie mittels der Integration von existenten und neuen klinischen Systemen (z.B. Menübestellung, Anamnese, Service Call, Therapie-Videos etc.) den „Point of Care“ zu digitalisieren. Deshalb muss die Lösung offene und international anerkannte Standardschnittstellen (FHIR, HL7, REST-API, PubSub, HTML5 etc.) unterstützen um mit weiteren Drittanbietern kommunizieren zu können. Insbesondere muss eine Integration von bestehenden Solution-Providern wie z.B. Dedalus, Thieme-Verlag etc., ermöglicht werden.

Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: 1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.

2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein.

3. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages/Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ ist der Vergabeunterlage beigefügt.

4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. In den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Projektinformationen und die Zuschlagskriterien mitgeteilt. Die Vergabeunterlagen sind ebenfalls von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar.

5. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern „on hold“ gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag – gleich aus welchem Grund – nicht erteilt werden kann

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Qualität des Systems gemäß Kriterienkatalog Siehe Bewertungsmatrix in den VergabeunterlagenGewichtung (Punkte, genau) 30
Qualität
Projektkonzept Siehe Bewertungsmatrix in den VergabeunterlagenGewichtung (Punkte, genau) 40
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu ver … ganz lesenAlle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben / eingereicht worden sind. Die in der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Die nicht rechtzeitige Vorlage der Eignungsunterlagen / Nachweise für den gesamten Abschnitt „Teilnahmebedingungen“ kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bieter oder Bietergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die Eignungsunterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: — Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes(sofern die Rechtsform des Bewerbers dies zulässt; nicht älter als 6 Monate zum Ablauf der Teilnahmefrist) — unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen — Eigenerklärung Informationen zum Bieter — Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate zum Ablauf der Teilnahmefrist) — Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet — Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 — Eigenerklärung zu § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. — Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
Kriterium
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über den (vergleichbaren) Umsatz in dem genannten Leistungsbereich und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Lieferungen und Leistungen Hinsichtlich weiterer Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kriterium
— Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt. — Vorlag … ganz lesen— Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt. — Vorlage von mindestens 3 Referenzen zu gleichartigen Projekten im Zeitraum 1. Juli 2019 bis einschließlich 31. Oktober 2024. Zum Nachweis der Referenzen ist das zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Die Referenzen müssen sich im deutschsprachigen Raum befinden. Vergleichbar sind Referenzen, die eine Lieferung und Implementierung eines Patientenentertainmentsystems (Kommunikation und Infotainment) bei einem Krankenhaus in öffentlicher, privater, kirchlicher oder freigemeinnütziger Trägerschaft zum Gegenstand haben und dabei eine Ausstattung von mindestens 400 stationären Betten zu, Gegenstand hatten. — Angaben zu vorgesehenem (stellvertretenden) Projektleiter einschließlich Nachweis der fachlichen Qualifikation, ggf. durch Vorlage der Berufszulassung, Angabe der branchenspezifischen Berufserfahrung in Jahren, Zugehörigkeit zum Unternehmen, Vorlage eines Kurzlebenslaufs. Projektleiter muss über mindestens acht Jahre und stellvertretender Projektleiter über mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen (Tätigkeit im Bereich des Gesundheitswesens im Zusammenhang mit Digitalisierungsvorhaben). Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet Art der Gewichtung: Der Auftraggeber prüft die im Rahmen der Teilnahmeanträge eingereichten mindestens drei den vorgenannten Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen auf den Grad der Vergleichbarkeit. Wesentliche Kriterien für diese qualitative Bewertung der Referenzangaben sind die Gesamtanzahl der den Mindestanforderungen entsprechenden eingereichten Referenzen, die Anzahl der im Rahmen der Referenzen ausgestatteten stationären Betten sowie die Anzahl der Referenzen mit Ausstattung eines kartenlosen Systems, welche 600 Betten und mehr umfassen. Dabei können für die vorgenannten Kriterien jeweils bis zu 6 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen: - Anzahl der den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen: 3 bis 5: 1 Punkt 6 bis 9: 3 Punkte Mehr als 9: 6 Punkte - Anzahl der ausgestatteten stationären Betten 400 bis 600: 1 Punkt 601 bis 750: 3 Punkte Mehr als 750: 6 Punkte - Anzahl der Referenzen mit Ausstattung eines kartenlosen Systems mit 600 Betten und mehr 3 bis 5: 1 Punkt 6 bis 9: 3 Punkte Mehr als 9: 6 Punkte Die ermittelten Punktwerte werden addiert, sodass insgesamt maximal 18 Punkte erreicht werden können. Der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den ersten Rang. Die nachfolgenden Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) werden absteigend auf die nachfolgenden Rangplätzen verteilt. Sollten mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl haben, ist die Gesamtanzahl der im Rahmen aller angegebenen Referenzen ausgestatteten stationären Betten für die höhere Platzierung entscheidend.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Beka … ganz lesen1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

151vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (190 Lose mit Angabe)
440.000 €Zuschlagswert im Median
164.250 € – 1,33 Mio. €mittlere Hälfte, 25 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82cdbbb5-2214-46b1-8e86-d874c8bd97bd.