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Frist abgelaufenEU-weitPlanung

Sanierungsträgerschaft für die Gesamtmaßnahme "Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang"

Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 61.3.901.25veröffentlicht 14.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 327 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (94 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (119 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • 1. Niedrigster Preis35 %
  • 2. Projektverständnis und Methodik25 %
  • 3. Qualifikation und Organisation des für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams20 %
  • 4. Qualität des Vertragsmanagements15 %
  • 5. Präsentationstermin5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
    vor 11 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 08:10 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang" als treuhänderischer Sanierungsträger der Auftraggeberin im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne".

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

1. Niedrigster Preis35 %
2. Projektverständnis und Methodik25 %
3. Qualifikation und Organisation des für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams20 %
4. Qualität des Vertragsmanagements15 %
5. Präsentationstermin5 %
Preis
1. Niedrigster Preis1.1 Projektleiter/-in (sowie Geschäftsführer/-in, Prokurist/- in, Abteilungsleiter/-in 15 % 1.2 Sonstige Fachkraft (Projektassistenz) 15 % 1.3 Sonstige Bürokraft/Assistenz 5 %
Qualität
2. Projektverständnis und Methodik2.1 Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts 10 % 2.2 Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung 5 % 2.3 Vorgehensweise bei der Projektsteuerung 5 % 2.4 Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit) 5 %
Qualität
3. Qualifikation und Organisation des für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams3.1 Qualifikation 10 % 3.2 Organisation des Projektteams 10 %
Qualität
4. Qualität des Vertragsmanagements4.1 Qualität des Managements von Fördermitteln 5 % 4.2 Methodik der Terminplanung und -sicherung 5 % 4.3 Methodik der Kosteneinhaltung 2,5 % 4.4 Methodik der Abrechnung und des Nachweises des entstandenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers 2,5 %
Qualität
5. PräsentationsterminDurchgeführt wird eine 30-minütige Präsentation der in der Wertungsmatrix aufgeführten Angebotsbestandteile durch den Bieter, gefolgt von einer 30-minütigen Diskussion und Beantwortung auftragsbezogener Fragen durch die Bewertungskommission. Die Präsentation und Diskussion dienen der Bewertung der fachlichen Kompetenz, des Lösungsansatzes und der Umsetzbarkeit des Angebots gemäß den in der Wertungsmatrix definierten Kriterien und Unterkriterien

Eignung16 von 16 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Bestätigung, dass den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen innerhalb der letzten drei Jahre ordnungsgemäß nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: Bestätigung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, sich in Liquidation befindet, die Tätigkeit eingestellt wurde oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Allgemeiner Jahresumsatz
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Der Bewerber hat seine Nettogesamtumsätze der vergangenen abgeschlossenen drei Geschäftsjahre anzugeben. Diese müssen eine im Sinne des § 158 Nr. 2 BauGB hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Der Bewerber hat seine Nettogesamtumsätze der vergangenen abgeschlossenen drei Geschäftsjahre anzugeben. Diese müssen eine im Sinne des § 158 Nr. 2 BauGB hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens erkennen lassen. Dies gilt insbesondere, wenn der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Jahre mindestens doppelt so hoch ist wie der geschätzte Auftragswert der hier ausgeschriebenen Leistung (hier: 504.000,00 EUR × 2 = 1.008.000,00 EUR EUR ). Diese Summe stellt ein wesentliches Indiz für die positive Feststellung der Eignung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des öffentlichen Auftraggebers dar.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Der mittlere Jahresumsatz (Durchschnitt), den der Bewerber mit vergleichbaren Leistungen (Umsätze aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger) erwirtschaftet hat, muss in den letzten … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Der mittlere Jahresumsatz (Durchschnitt), den der Bewerber mit vergleichbaren Leistungen (Umsätze aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger) erwirtschaftet hat, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 252.000,00 EUR netto betragen. Durschnitt in drei Jahren. Dieser Durchschnitt bezieht sich auf den genannten Dreijahreszeitraum.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Der Bewerber muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen als Sanierungsträger (bei auslän … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Der Bewerber muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen als Sanierungsträger (bei ausländischen Unter-nehmen über vergleichbare Leistungen bei der im öffentlichen Interesse erfolgenden Betreuung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen) verfügen. Der Bewerber muss mittels des Formblatt "Unternehmensreferenzen" geeigneten Referenzen (mindestes fünf) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren (Stichtag: Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung) erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Aufgaben eines Sanierungsträgers - bei ausländischen Tätigkeiten über vergleich-bare Leistungen bei der im öffentlichen Interesse erfolgenden Betreuung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen) mit stichwortartiger Beschreibung (z. B. zum Leistungsspektrum) und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers (Kommune) inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) oder Referenzschreiben und des Auftragsumfangs (möglichst auch des erzielten Umsatzes) darzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - *Das Unternehmen muss über eine hinreichende finanzielle Bonität und Stabilität verfügen, um die Aufgaben des Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen (vgl. § 158 Nr. 2 BauGB). Dies wird anhand der aus den (geprüften … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - *Das Unternehmen muss über eine hinreichende finanzielle Bonität und Stabilität verfügen, um die Aufgaben des Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen (vgl. § 158 Nr. 2 BauGB). Dies wird anhand der aus den (geprüften) Jahresab-schlüssen ersichtlichen Angaben zur Vermögens-, Finanz-, Liquiditäts- und Ertrags-lage beurteilt. Vorzulegen ist: Geprüfter Jahresabschluss, Prüfbericht: Vorlage des neuesten verfügbaren vom Abschlussprüfer testierten Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Abschlussprüfers. Soweit der gesamte Jahresabschluss und/oder Prüfbericht aufgrund des Sitzlandes oder der Rechtsform des Unternehmens nicht der Offenlegung unterliegen, sind Bilanz nebst Anhang - soweit offenlegungspflichtig -, einzureichen. Mindestens sind jedoch aussagekräftige Informationen dazu und möglichst zum Jahresabschluss erforderlich, z. B., falls vorhanden, in Form eines Berichts über die Prüfung der Geschäftstätigkeit und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne von § 158 Nr. 3 BauGB.
Anzahl der Führungskräfte
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Der Bewerber muss über hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich der Führungskräfte zur Erfüllung der Aufgaben eines Sanierungsträgers im vorliegenden Fall verfügen. Anzugeben ist Zahl der Führungskräfte: Erklärung, aus der die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Der Bewerber muss über hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich des sonstigen Personals zur Erfüllung der Aufgaben eines Sanierungsträgers im vorliegenden Fall verfügen. Anzugeben ist Zahl der Beschäftigten: Erklä … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Der Bewerber muss über hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich des sonstigen Personals zur Erfüllung der Aufgaben eines Sanierungsträgers im vorliegenden Fall verfügen. Anzugeben ist Zahl der Beschäftigten: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren).
Anteil der Unterauftragsvergabe
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Angaben zum Unterauftragsanteil, Eignungsleihe
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: -Zusicherung der Versicherung bzw. entsprechender Versicherungsnachweis in folgendem Umfang: Zu erklären ist, dass eine gültige Haftpflichtversicherung im Sinne der geforderten Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- u … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: -Zusicherung der Versicherung bzw. entsprechender Versicherungsnachweis in folgendem Umfang: Zu erklären ist, dass eine gültige Haftpflichtversicherung im Sinne der geforderten Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wurde und diese für den Zeitraum der Leistungserbringung nach Zuschlag aufrechterhalten wird: Mindestdeckungssummen: Haftpflichtversicherung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR je Schadensfall und für Sachschäden 1,5 Mio. EUR je Schadensfall und Vermögensschäden 1,5 Mio. EUR je Schadensfall. Sollten mehrere der genannten Risiken kumulativ versichert sein (Bsp.: Sach- und Vermögensschäden als "sonstige Schäden") ist der geforderte Mindestversicherungsschutz durch Aufsummierung erreicht (Beispiel für Sach- und Vermögensschäden dann mindestens 3,0 Mio. EUR). Oder eine Haftpflichtversicherung im Sinne der geforderten Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird und diese für den Zeitraum der Leistungserbringung nach Zuschlag aufrecht-erhalten.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Bestätigung, dass die in § 157 Abs. 1 S. 2 BauGB genannten Aufgaben, 1. städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die der Auftraggeberin nach den §§ 146-148 BauGB obliegen (Durchführung von Ordnungs-maß-nahmen … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Bestätigung, dass die in § 157 Abs. 1 S. 2 BauGB genannten Aufgaben, 1. städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die der Auftraggeberin nach den §§ 146-148 BauGB obliegen (Durchführung von Ordnungs-maß-nahmen und Baumaßnahmen innerhalb des Maßnahmengebiets), 2. Grundstücke oder Rechte an ihnen zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung im Auftrag der Auftraggeberin zu erwerben, 3. der Sanierung dienenden Mittel zu bewirtschaften, nur direkt vom Bewerber selbst oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft ausgeführt werden müssen (kritische Aufgaben). Unberührt bleibt die Anforderung, dass der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft die Anforderungen von § 158 BauGB erfüllen muss (Hinreichende Selbstausführung, ordnungsgemäße Eignungsleihe).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Bestätigung, dass die Voraussetzungen für Beauftragung als Sanierungsträger/für die Übernahme der Aufgaben des Sanierungsträgers nach § 158 BauGB als Eignungsmerkmale erfüllt sind: Nach § 158 BauGB können einem Unterneh … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Bestätigung, dass die Voraussetzungen für Beauftragung als Sanierungsträger/für die Übernahme der Aufgaben des Sanierungsträgers nach § 158 BauGB als Eignungsmerkmale erfüllt sind: Nach § 158 BauGB können einem Unternehmen Aufgaben als Sanierungsträger nur übertragen werden, wenn 1. das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bau- unternehmen abhängig ist, 2. das Unternehmen nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen, 3. das Unternehmen, sofern es nicht bereits kraft Gesetzes einer jährlichen Prüfung einer Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse un-terliegt, sich einer derartigen Prüfung unterworfen hat oder unterwirft, 4. die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese Voraussetzungen werden, soweit sie eignungsrelevant sind, im Rahmen der Eignungskriterien und Anforderungen an die Einreichung von Erklärungen und Nachweisen berücksichtigt. Die Aufrechterhaltung dieser Voraussetzungen ist Gegenstand von Ausführungsbedingungen und wird im Trägervertrag berücksichtigt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
15 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftrag soll für die Dauer der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang" vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Auftrag soll für die Dauer der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang" vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann. Aus technischen Gründen wurde bei der Angabe der maximalen Verlängerungen die Zahl "1" angegeben, diese Zahl hat keine spezifische Bedeutung.
Optionen
Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Zu (erst) … ganz lesenLeistung: Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Zu (erst) mit dem Angebot abzugebenden Verpflichtungserklärungen vgl. unten. Ferner Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein. Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1 - 3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben i. S. d. § 47 Abs. 5 VgV)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenDie Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen (*Zu bestätigen ist, dass keine nach § 123 Abs. 3 GWB zurechenbare Person innerhalb der letzten fünf Jahre wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen (*Zu bestätigen ist, dass keine nach § 123 Abs. 3 GWB zurechenbare Person innerhalb der letzten fünf Jahre wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten verurteilt wurde oder eine Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde, wobei auf Anforderung ein Registerauszug vorzulegen ist. *Zu bestätigen ist, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten drei Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). *Zu bestätigen ist, dass der Bieter oder Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gegen § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt wurde. *Zu bestätigen ist, dass der Bewerber oder Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder wegen der in § 98c Aufenthaltsgesetz genannten Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt wurde. *Zu bestätigen ist, dass keine nach § 123 Abs. 3 GWB zurechenbare Person im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren eine schwere Verfehlung begangen hat, welche die Integrität infrage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). *Zu bestätigen ist, dass bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurden mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder Schadensersatzverpflichtung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)). - Angaben von Unternehmensdaten - Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMMDXU# Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabepor … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMMDXU# Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich. Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 04.12.2025 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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17vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3d235185-eb77-4442-a7b5-3d99fa1672dd.