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Sanierungsträger im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms -Soziale Stadt- im Gebiet Stift Süd

Gemeinde Altenholz · Altenholz, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-K4-23-1177000-4122.1veröffentlicht 24.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Jahre01.05.2024 – 30.04.2039
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität des Konzeptes20 %
  • Personal20 %
  • Qualität des Vertragsmanagements20 %
  • Präsentation10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2039
    vor 30 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Altenholz sucht einen Sanierungsträger im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms -Soziale Stadt- im Gebiet Stift Süd für die Vorbereitung, die Durchführung, die Abrechnung, die Dokumentation insbesondere der erforderlichen Einzelmaßnahmen sowie die damit verbundene und darin enthaltene Öffentlichkeitsarbeit.

Beschreibung des Loses

Die Gemeinde Altenholz mit 9.965 Einwohnern (Stand: 31.12.2022 vgl. Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein) liegt im Nordosten Schleswig-Holsteins im Kreis Rendsburg-Eckernförde nördlich des Nord-Ostsee-Kanals im Verdichtungsraum der Landeshauptstadt Kiel. Altenholz umfasst die Ortsteile Stift, Klausdorf, Knoop, Projensdorf, Postkamp, Kubitzberg, Dehnhöft und Friedrichshof. Verkehrstechnisch ist die Gemeinde Altenholz durch die Bundesstraße 503 gut in das überregionale Straßennetz eingebunden. Das ca. 48 Hektar große Untersuchungsgebiet „Stift Süd“ umfasst den südlichen Siedlungsbereich der Gemeinde Altenholz bzw. des Ortsteils Stift. Im Norden bildet die Wohnbebauung entlang der Posener Straße die Grenze. Im Süden umfasst das Gebiet noch die landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich der Danziger Straße und grenzt an die Bebauung um die Straße Am Jägersberg an. Östlich wird das Untersuchungsgebiet von der Danziger Straße, Breslauer Straße und der Bundesstraße 503 eingefasst, westlich begrenzen landwirtschaftliche Flächen, der Basketballplatz, die Freifläche im rückwärtigen Bereich des Schulgeländes und der ursprüngliche Verlauf der Stifter Au den zu betrachtenden Bereich. Die Gemeinde Altenholz wurde mit Schreiben vom 01.10.2019 in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind Vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB durchgeführt und ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) erarbeitet worden. Zudem verfügt die Gemeinde Altenholz über ein Ortsentwicklungskonzept (2022). Die Beurteilung der Sanierungsnotwendigkeit erfolgt anhand der in § 136 BauGB aufgeführten Kriterien des „Städtebaulichen Missstands“. Im Rahmen der Bestandserhebung (Kapitel 3 und 4) wurden im Untersuchungsgebiet sowohl Substanzmängel nach § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB als auch Funktionsschwächen nach § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BauGB festgestellt. Insbesondere vor dem Hintergrund der sozialen Herausforderungen in Stift Süd sind die erwähnten Funktions- und Substanzschwächen bzgl. der Ausstattung des Gebiets mit Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen von großer Bedeutung. Die funktionalen wie baulichen Mängel im Bereich der bildungs-, fürsorge- und kulturbezogenen sozialen Infrastrukturen beeinträchtigen die Funktionserfüllung des Gebietes. Im Untersuchungsgebiet gibt es zudem einen besonderen Bedarf an Vernetzung, Austausch und Empowerment, der bislang nicht ausreichend bedient wird. Die Gemeindevertretung Altenholz hat in ihrer Sitzung am 03.03.2020 beschlossen, für das Gebiet „Stift Süd“ vorbereitende Untersuchungen einzuleiten und hierfür ein abgegrenztes Untersuchungsgebiet festgesetzt. Der Einleitungsbeschluss wurde am 16.06.2020 ortsüblich bekannt gegeben. Im Projektverlauf stellte sich heraus, dass das Untersuchungsgebiet aufgrund einer zentralen und für die Entwicklung von Stift Süd maßgeblichen Maßnahme – der Neuanlage der Anschlussstelle an die B503 – vergrößert werden muss. In Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein wurde das Untersuchungsgebiet diesbezüglich erweitert. Die Gemeindevertretung Altenholz hat die Untersuchungsgebietserweiterung in ihrer Sitzung am 29.06.2022 beschlossen. Die Gebietserweiterung wurde am 01.09.2022 ortsüblich bekannt gegeben. Ihr wurde seitens des Ministeriums mit Schreiben vom 04.10.2022 offiziell zugestimmt. Am 29.03.2023 wurde von der Gemeindevertretung zudem die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Stift Süd“ auf Grundlage der vorgeschlagenen Abgrenzung des Untersuchungsgebietes durch Satzung gemäß § 142 BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung der Sanierungssatzung erfolgte am 19.06.2023. Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept sind 29 Maßnahmen abgebildet. Aufgrund der vielschichtigen Maßnahmen beabsichtigt die Gemeinde Altenholz einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen, der die Interessen der Gemeinde Altenholz vertritt und die notwendigerweise zu erledigenden Aufgaben wahrnimmt. Dies beinhaltet die Vorbereitung, die Durchführung, die Abrechnung, die Dokumentation insbesondere der erforderlichen Einzelmaßnahmen sowie die damit verbundene und darin enthaltene Öffentlichkeitsarbeit, auf die die Gemeinde Altenholz hinsichtlich der Akzeptanz der städtebaulichen Maßnahme innerhalb der Öffentlichkeit sehr viel Wert legt. Die Gemeinde Altenholz wird hauptamtlich verwaltet und ist Auftraggeberin. Es wird vorausgesetzt, dass der Sanierungsträger eine kooperative, regelmäßige und verpflichtende Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt der Gemeinde Altenholz sowie den Mitarbeiter*innen der Gemeindeverwaltung Altenholz pflegt. Dies ist Grundvoraussetzung der Aufgabenerledigung im Rahmen der Gesamtmaßnahme. Zu beachten ist ferner, dass sich die Gemeinde Altenholz in Bezug auf ihre Einnahmen- und Ausgabenstrukturen sowie ihrem gesetzlichen und freiwillig zu erbringenden Leistungsspektrum in einer Haushaltslage befindet, die durch größere Bauvorhaben und Sanierungsstau bzw. Sanierungsbedarf maßvoll austariert werden muss. Dies erfordert von einem zukünftigen Sanierungsträger einen realistischen Umgang mit Projekten bzw. Maßnahmen, die im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm erbracht werden müssen bzw. sollten. Gegenstand des Auftrags ist somit die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis30 %
Qualität des Konzeptes20 %
Personal20 %
Qualität des Vertragsmanagements20 %
Präsentation10 %
Preis
Honorar.
Qualität
Qualität des KonzeptesProjektverständnis und Methodik. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist ein Konzept im Bezug auf Projektverständnis und Methodik vorzulegen gem. der Bewertungsmatrix.
Qualität
PersonalOrganisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams.
Qualität
Qualität des VertragsmanagementsQualität des Vertragsmanagements. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist ein Konzept im Bezug auf Qualität des Vertragsmanagements gem. der Bewertungsmatrix zu erstellen.
Qualität
PräsentationPräsentation.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2024
Vertragsende
30.04.2039
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Vertragslaufzeit der Sanierungsträgerschaft beginnt nach erfolgreicher Unterzeichnung des Sanierungsträgervertrags aller beteiligten Parteien. Das Städtebauförderungsprogramm hat eine Laufzeit von maximal 15 Jahren. Der Vertrag endet, sobald alle Maßnahmen gemäß der Leistungsbeschreibung vollständig abgeschlossen wurden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Küterstrasse 30, 24103 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BIG Städtebau GmbH, Kronshagen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz
Kontakt
info@altenholz.de
Auskünfte
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@gmsh.de

Bei uns erfasst

39Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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17vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a42b47e8-6e39-498e-9e53-aba608b68a70.