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Sanierungsträger für die städtebauliche Gesamtmaßnahme -Heide Süd Soziale Stadt- der Stadt Heide

Stadt Heide · Heide, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-K2-25-0562000-4121.01veröffentlicht 04.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 117 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
126 Monate01.02.2026 – 31.07.2036
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium 130 %
  • Zuschlagskriterium 220 %
  • Zuschlagskriterium 320 %
  • Zuschlagskriterium 420 %
  • Zuschlagskriterium 510 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2036
    vor 9 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Heide wurde im Jahr 2019 mit dem Untersuchungsgebiet „Heide Süd“ in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Im Rahmen dieses Programmes wurden die vorbereitenden Untersuchungen sowie das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Gebiet erarbeitet und im Jahr 2022 abgeschlossen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Am 26. April 2023 hat die Ratsversammlung der Stadt Heide den Beschluss zur Satzung über die förmliche Durchführung eines Sanierungsverfahrens gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Dieser Beschluss bildet die Grundlage für die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hintergrund der Programmteilnahme ist, dass es der Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter sowie strukturschwacher Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf dient. Ziel ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und kleinräumiger Segregation entgegenzuwirken. Das Förderprogramm adressiert städtebauliche sozioökonomische und funktionale Defizite, wie bauliche Sanierungsbedarfe, Funktionsverluste, Arbeitslosigkeit, Integrationsherausforderungen sowie Bildungs- und Gesundheitsprobleme. Durch den gezielten Einsatz von Fördermitteln sollen die Wohn- und Lebensqualität, die Nutzungsvielfalt sowie die generationsgerechte und integrative Entwicklung der Quartiere verbessert werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der gesamten Aufgabenvielfalt bei der Durchführung der Gesamtmaßnahme beabsichtigt die Stadt einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen, der die Interessen der Stadt vertritt und die Aufgabenfelder der Vorbereitung, Durchführung, Abrechnung und Dokumentation der einzelnen Maßnahmen abdeckt. Die VU mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) sind Bestandteil der Vergabeunterlagen sowie jederzeit auf der Website der Stadt Heide öffentlich einsehbar.

Beschreibung des Loses

Das Quartier „Heide Süd“ umfasst eine Fläche von etwa 25,5 Hektar. Die Großwohnsiedlung entstand ab dem Jahr 1945 als Stadterweiterungsgebiet und wurde im Rahmen eines Wirtschaftsförderprogramms der Vereinigten Staaten von Amerika finanziert. Die städtebauliche Entwicklung nahm ihren Ausgangspunkt vom Fehrsplatz sowie der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße. Bis in die späten 1950er Jahre folgte die Errichtung eines Großteils der weiteren Gebäude. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ziel der ursprünglichen Planung war es, vor allem geflüchteten Menschen eine Unterkunft zu bieten. Dementsprechend entstanden überwiegend kleine und mittlere Wohnungen. Das städtebauliche Ideal der Nachkriegszeit ist noch heute deutlich ablesbar: Zwischen den markanten Zeilen- und Reihenwohnbauten befinden sich großzügige Grünflächen, die sowohl der Naherholung der Bewohnerinnen und Bewohner dienen als auch für viel Tageslicht in den Wohnungen sorgen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Laufe der Zeit wurden vereinzelt Freiflächen im Quartier nachverdichtet, und weitere Nachverdichtungen sind in der Planung. Die lockere und weitläufige Gebäudestruktur hebt sich dabei deutlich von der kleinteiligen Bebauung der angrenzenden Gebiete ab. Eine Ausnahme bildet der südöstliche Bereich des Quartiers, der durch eine Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern geprägt ist. Der Fehrsplatz, der ursprünglich auch als Nutzgarten bewirtschaftet wurde, wurde im Rahmen der Planung als zentraler städtebaulicher Mittelpunkt des Quartiers entwickelt. Im Quartier befinden sich keine eingetragenen Denkmäler oder archäologisch relevante Interessensgebiete. Die Durchmischung unterschiedlicher Nutzungen ist im Gebiet kaum vorhanden, was den Charakter einer reinen Wohnsiedlung unterstreicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Rahmen der vorbezeichneten Aufgabenstellung sind vom beauftragten Sanierungsträger die Aufgaben durchzuführen, die sich aus dem Trägervertrag (vgl. dort § 2) ergeben. Es werden allgemeine Leistungen zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahrens der Gesamtmaßnahme, vorbereitende Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen sowie Maßnahmen der Abwicklung anfallen. Eine konkrete Auslistung aller zu erbringenden Leistungen, ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft und endet mit der Bestandskraft des Bescheides der Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Schlussabrechnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Zuschlagskriterium 130 %
Zuschlagskriterium 220 %
Zuschlagskriterium 320 %
Zuschlagskriterium 420 %
Zuschlagskriterium 510 %
Preis
Zuschlagskriterium 1Honorar.
Qualität
Zuschlagskriterium 2Projektverständnis und Methodik.
Qualität
Zuschlagskriterium 3Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams.
Qualität
Zuschlagskriterium 4Qualität des Vertragsmanagements.
Qualität
Zuschlagskriterium 5Präsentation.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2026
Vertragsende
31.07.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bewertung der Teilnahmephase: Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie "Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio" vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 700 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BIG Städtebau GmbH, Kronshagen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Postelweg 1, 25746 Heide
Website
heide.de
Kontakt
postoffice@stadt-heide.de
Auskünfte
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@gmsh.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 60d3b33e-1b28-4b63-b52e-531751a0bb32.