Sanierungsträger für die städtebauliche Gesamtmaßnahme -Heide Süd Soziale Stadt- der Stadt Heide
Stadt Heide · Heide, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-K2-25-0562000-4121.01veröffentlicht 04.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 126 Monate
- 01.02.2026 – 31.07.2036
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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- Neubau Grundschule Nicolai, Sylt - Leistungen der Technischen Ausrüstung HLS, ALG 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAIGemeinde Sylt · Sylt/ WesterlandFrist 04.12.2026
Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 117 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 126 Monate01.02.2026 – 31.07.2036
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heide25746, Kreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlagskriterium 130 %
- Zuschlagskriterium 220 %
- Zuschlagskriterium 320 %
- Zuschlagskriterium 420 %
- Zuschlagskriterium 510 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 31.07.2036
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Heide wurde im Jahr 2019 mit dem Untersuchungsgebiet „Heide Süd“ in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Im Rahmen dieses Programmes wurden die vorbereitenden Untersuchungen sowie das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Gebiet erarbeitet und im Jahr 2022 abgeschlossen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Am 26. April 2023 hat die Ratsversammlung der Stadt Heide den Beschluss zur Satzung über die förmliche Durchführung eines Sanierungsverfahrens gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Dieser Beschluss bildet die Grundlage für die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hintergrund der Programmteilnahme ist, dass es der Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter sowie strukturschwacher Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf dient. Ziel ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und kleinräumiger Segregation entgegenzuwirken. Das Förderprogramm adressiert städtebauliche sozioökonomische und funktionale Defizite, wie bauliche Sanierungsbedarfe, Funktionsverluste, Arbeitslosigkeit, Integrationsherausforderungen sowie Bildungs- und Gesundheitsprobleme. Durch den gezielten Einsatz von Fördermitteln sollen die Wohn- und Lebensqualität, die Nutzungsvielfalt sowie die generationsgerechte und integrative Entwicklung der Quartiere verbessert werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der gesamten Aufgabenvielfalt bei der Durchführung der Gesamtmaßnahme beabsichtigt die Stadt einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen, der die Interessen der Stadt vertritt und die Aufgabenfelder der Vorbereitung, Durchführung, Abrechnung und Dokumentation der einzelnen Maßnahmen abdeckt. Die VU mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) sind Bestandteil der Vergabeunterlagen sowie jederzeit auf der Website der Stadt Heide öffentlich einsehbar.
Beschreibung des Loses
Das Quartier „Heide Süd“ umfasst eine Fläche von etwa 25,5 Hektar. Die Großwohnsiedlung entstand ab dem Jahr 1945 als Stadterweiterungsgebiet und wurde im Rahmen eines Wirtschaftsförderprogramms der Vereinigten Staaten von Amerika finanziert. Die städtebauliche Entwicklung nahm ihren Ausgangspunkt vom Fehrsplatz sowie der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße. Bis in die späten 1950er Jahre folgte die Errichtung eines Großteils der weiteren Gebäude. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ziel der ursprünglichen Planung war es, vor allem geflüchteten Menschen eine Unterkunft zu bieten. Dementsprechend entstanden überwiegend kleine und mittlere Wohnungen. Das städtebauliche Ideal der Nachkriegszeit ist noch heute deutlich ablesbar: Zwischen den markanten Zeilen- und Reihenwohnbauten befinden sich großzügige Grünflächen, die sowohl der Naherholung der Bewohnerinnen und Bewohner dienen als auch für viel Tageslicht in den Wohnungen sorgen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Laufe der Zeit wurden vereinzelt Freiflächen im Quartier nachverdichtet, und weitere Nachverdichtungen sind in der Planung. Die lockere und weitläufige Gebäudestruktur hebt sich dabei deutlich von der kleinteiligen Bebauung der angrenzenden Gebiete ab. Eine Ausnahme bildet der südöstliche Bereich des Quartiers, der durch eine Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern geprägt ist. Der Fehrsplatz, der ursprünglich auch als Nutzgarten bewirtschaftet wurde, wurde im Rahmen der Planung als zentraler städtebaulicher Mittelpunkt des Quartiers entwickelt. Im Quartier befinden sich keine eingetragenen Denkmäler oder archäologisch relevante Interessensgebiete. Die Durchmischung unterschiedlicher Nutzungen ist im Gebiet kaum vorhanden, was den Charakter einer reinen Wohnsiedlung unterstreicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Rahmen der vorbezeichneten Aufgabenstellung sind vom beauftragten Sanierungsträger die Aufgaben durchzuführen, die sich aus dem Trägervertrag (vgl. dort § 2) ergeben. Es werden allgemeine Leistungen zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahrens der Gesamtmaßnahme, vorbereitende Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen sowie Maßnahmen der Abwicklung anfallen. Eine konkrete Auslistung aller zu erbringenden Leistungen, ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft und endet mit der Bestandskraft des Bescheides der Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Schlussabrechnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium 1Honorar.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2Projektverständnis und Methodik.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 3Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 4Qualität des Vertragsmanagements.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 5Präsentation.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.07.2036
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bewertung der Teilnahmephase: Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie "Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio" vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 700 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| BIG Städtebau GmbH, Kronshagen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Heide
- Anschrift
- Postelweg 1, 25746 Heide
- Website
- heide.de
- Kontakt
- postoffice@
stadt-heide.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
Bei uns erfasst
- VE 21 Tischler Möbel24.09.2026
- Lose Möblierung VE 2916.09.2026
- VE 31 Bühnenausstattung21.07.2026
- VE 17 Bodenbelag Linoleum_Schulzentrum Heide Ost10.06.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BIG Städtebau GmbH4 Zuschläge
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- BIG Städtebau2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 60d3b33e-1b28-4b63-b52e-531751a0bb32.