Sanierungsträger für die Stadt Bad Bramstedt im Zusammenhang mit dem Städtebauförderungsprogramm -Lebendige Zentren-
Stadt Bad Bramstedt · Bad Bramstedt, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-K2-24-1380000-4121.01veröffentlicht 08.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 76 Monate
- 06.10.2025 – 01.02.2032
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Segeberg.
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- Baulärmüberwachung (BLÜ) Reaktivierung der Strecke Kiel – Schönberger Strand im SPNVKaltenkirchenFrist 31.12.2037
Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 63 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 76 Monate06.10.2025 – 01.02.2032
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Bramstedt24576, Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlagskriterium 130 %
- Zuschlagskriterium 220 %
- Zuschlagskriterium 320 %
- Zuschlagskriterium 420 %
- Zuschlagskriterium 510 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 01.02.2032
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Bad Bramstedt liegt im Kreis Segeberg, nördlich von Hamburg. Sie hat rund 15.500 Einwohner und übernimmt innerhalb des zentralörtlichen Systems des Landes Schleswig-Holstein die Funktion eines Unterzentrums. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Stadt wurde in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen. Im Rahmen des Programms wurden drei Sanierungsgebiete am 09.07.2024 als Satzung beschlossen. Neben den Gebieten „Feuerwache“ und „Ortskern“ (beide im umfassenden Verfahren) entstand das Gebiet „Schäferberg“, welches im vereinfachten Verfahren entwickelt wird. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat am 03.09.2024 der räumlichen Abgrenzung der städtebaulichen Maßnahme (Sanierungsgebiet im umfassenden und vereinfachten Verfahren) gemäß A 2.2 Abs. 6 Städtebauförderungsrichtlinien Schleswig-Holstein 2015 zugestimmt und die städtebauliche Planung als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln gemäß A 5.6.1 Abs. 2 Städtebauförderungsrichtlinien Schleswig-Holstein anerkannt. Mit Datum vom 13.09.2024 wurde der Maßnahmenplan der Stadt Bad Bramstedt vom Ministerium genehmigt und damit Zuwendungen für einen Sanierungsträger in Aussicht gestellt.
Beschreibung des Loses
Die allgemeine Leistung zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahren der Gesamtmaßnahme soll der Sanierungsträger übernehmen. Vor dem insbesondere unter Punkt 1. beschriebenen Hintergrund sind sowohl beim Angebot als auch (im Zuschlagsfall) bei der Erbringung der Leistungen des treuhänderischen Sanierungsträgers die folgenden Maßgaben besonders zu beachten: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1) Prüfung des Erfordernisses von Einzelmaßnahmen: Die Leistungen umfassen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage – generell die Prüfung des Erfordernisses von Einzelmaßnahmen. Dies beinhaltet auch die Prüfung der Realisierungsaussicht: u.a. Priorisierung notwendiger Einzelmaßnahmen (z.B. vorrangige Erhaltungsmaßnahmen, Haushaltslage) und Darlegung inkl. Erläuterung gegenüber den verantwortlichen Stellen (Verwaltung, politische Gremien, übergeordnete Behörden). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2) Beauftragung der erforderlichen Leistungen: Der Sanierungsträger hat für die bearbeitungskonforme (d.h. rechtmäßige und auf Beschlusslagen basierende) Beauftragung der für die Durchführung und Umsetzung der Sanierung notwendigen Leistungen zu sorgen. Dazu gehören u.a. Konzepte für künftige Nutzungen und Planungen, so z.B. Freiraumplanung, erforderliche Sachverständigengutachten (Altlasten, Bausubstanz, etc.), Planungen im Rahmen möglicher Erschließungsmaßnahmen, Rahmenplanung, Bereichsplanung, Architekten-Wettbewerbe und notwendige Vergabeverfahren. Dies beinhaltet auch die Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung der städtebaulichen Planungen sowie Vorbereitung hoheitlicher Maßnahmen der Stadt Bad Bramstedt, die der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme dienen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Archivierung und Dokumentierung: Die Einzelmaßnahmen sowie die Gesamtmaßnahme sind vollständig und nachvollziehbar sowie in einem archivierungswürdigenund fähigen Zustand zu dokumentieren. Die Art der Dokumentation richtet sich nach den allgemeinen rechtlichen Vorgaben. Für das Archiv der Stadt Bad Bramstedt ist die Dokumentation für jedes Bauvorhaben mit detaillierten Plänen in digitaler und gedruckter Form erforderlich. Änderungen an Gebäuden müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Auch der generelle Prozess muss abgebildet werden (insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit). Es müssen regelmäßig und je nach Bearbeitungsfortschritt vollständige Informationen über Einzelund Gesamtmaßnahmen vorgelegt werden können. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4) Datenschutz: Der Sanierungsträger hat die notwendigen Datenschutzvorschriften einzuhalten und seine Kenntnisse diesbezüglich stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies gilt nicht nur für die EUDatenschutzGrundverordnung (DSGVO) und ggf. des Bundesdatenschutzgesetzes vom 30.06.2017, das durch Art. 12 des Gesetzes vom 20.11.2019 geändert worden ist, sondern auch – betreffend die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen – des schleswigholsteinischen Landesdatenschutzgesetzes vom 02.05.2018 in der jeweils aktuellen Fassung. Zudem gilt die Datenschutzverordnung der Stadt Bad Bramstedt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5) Öffentlichkeitsarbeit. Diese beinhaltet insbesondere: a.) Die Vorbereitung und Unterstützung sowie Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Entwicklung, der Beauftragung und dem Versand von Informationsmaterial sowie die generelle Mitwirkung an der sonstigen auf die Städtebauförderung bezogenen Öffentlichkeitsarbeit (z.B. im Rahmen weiterer Projekte der Stadt) – jeweils immer in enger Abstimmung mit der Stadt. Dies beinhaltet auch die Mitarbeit bei Informationsveranstaltungen sowie politischen Gremien der Stadt. b.) Das Erfordernis Eigentümer*innen über die Sanierungsmöglichkeiten zu informieren. Ferner ist erforderlich, die Eigentümer über die Möglichkeiten der Sanierung und Instandsetzung sowie deren Finanzierungsund Fördermöglichkeiten zu informieren bzw. dazugehörige Fragen zu beantworten. c.) Die Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet auch die Erarbeitung, Bearbeitung und Aktualisierung eines themenbezogenen Inhaltes eines erforderlichen Internetauftrittes. d.) Der Sanierungsträger hat die im Rahmen des Trägers des Förderprogrammes „Städtebauförderung – Lebendige Zentren“ – geforderte Öffentlichkeitsarbeit eigenverantwortlich sicherzustellen. e.) Der Sanierungsträger hat auf die verschiedenen Einwohnerinnen und Einwohner im Planungsprozess zu reagieren und dafür jeweils passende Kommunikationswege zu finden, darunter fallen Inklusion und/oder eine niedrigschwellige Sprache. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Eine detaillierte Darstellung aller Maßgaben/Maßnahmen, die im Auftragsfall zu erfüllen sind, ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium 1Honorar (Preisblatt).
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2Projektverständnis und Methodik. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist ein Konzept im Bezug auf Projektverständnis und Methodik vorzulegen gem. der Bewertungsmatrix.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 3Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams gem. der Bewertungsmatrix nachzuweisen.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 4Qualität des Vertragsmanagements. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist ein Konzept im Bezug auf Qualität des Vertragsmanagements gem. der Bewertungsmatrix zu erstellen.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 5Präsentation.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 06.10.2025
- Vertragsende
- 01.02.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch fü … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentra … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabesh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bewertung der Teilnahmephase: Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie "Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio" vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 700 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtlichesverzeichnis.ihk.de)vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| BIG Städtebau GmbH, Kronshagen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bleeck 15-19, 24576 Bad Bramstedt
- Website
- bad-bramstedt.de
- Kontakt
- zentrale@
badbramstedt.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
Bei uns erfasst
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- Gewerk 001 - Ersatzbau Container- / Modulbauanlage03.07.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- BIG Städtebau2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2467f5b7-8dc1-425c-b142-a76b2cbe01b0.