Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitPlanung

Sanierungsträger für die Stadt Bad Bramstedt im Zusammenhang mit dem Städtebauförderungsprogramm -Lebendige Zentren-

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-K2-24-1380000-4121.01veröffentlicht 14.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 510 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
76 Monate13.10.2025 – 01.02.2032, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium 130 %
  • Zuschlagskriterium 220 %
  • Zuschlagskriterium 320 %
  • Zuschlagskriterium 420 %
  • Zuschlagskriterium 510 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.02.2032
    vor 13 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Stadt Bad Bramstedt liegt im Kreis Segeberg, nördlich von Hamburg. Sie hat rund 15.500 Einwohner und übernimmt innerhalb des zentralörtlichen Systems des Landes Schleswig-Holstein die Funktion eines Unterzentrums. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Stadt wurde in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen. Im Rahmen des Programms wurden drei Sanierungsgebiete am 09.07.2024 als Satzung beschlossen. Neben den Gebieten „Feuerwache“ und „Ortskern“ (beide im umfassenden Verfahren) entstand das Gebiet „Schäferberg“, welches im vereinfachten Verfahren entwickelt wird. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat am 03.09.2024 der räumlichen Abgrenzung der städtebaulichen Maßnahme (Sanierungsgebiet im umfassenden und vereinfachten Verfahren) gemäß A 2.2 Abs. 6 Städtebauförderungsrichtlinien Schleswig-Holstein 2015 zugestimmt und die städtebauliche Planung als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln gemäß A 5.6.1 Abs. 2 Städtebauförderungsrichtlinien Schleswig-Holstein anerkannt. Mit Datum vom 13.09.2024 wurde der Maßnahmenplan der Stadt Bad Bramstedt vom Ministerium genehmigt und damit Zuwendungen für einen Sanierungsträger in Aussicht gestellt.

Beschreibung des Loses

Die allgemeine Leistung zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahren der Gesamtmaßnahme soll der Sanierungsträger übernehmen. Vor dem insbesondere unter Punkt 1. beschriebenen Hintergrund sind sowohl beim Angebot als auch (im Zuschlagsfall) bei der Erbringung der Leistungen des treuhänderischen Sanierungsträgers die folgenden Maßgaben besonders zu beachten: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1) Prüfung des Erfordernisses von Einzelmaßnahmen: Die Leistungen umfassen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage – generell die Prüfung des Erfordernisses von Einzelmaßnahmen. Dies beinhaltet auch die Prüfung der Realisierungsaussicht: u.a. Priorisierung notwendiger Einzelmaßnahmen (z.B. vorrangige Erhaltungsmaßnahmen, Haushaltslage) und Darlegung inkl. Erläuterung gegenüber den verantwortlichen Stellen (Verwaltung, politische Gremien, übergeordnete Behörden). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2) Beauftragung der erforderlichen Leistungen: Der Sanierungsträger hat für die bearbeitungskonforme (d.h. rechtmäßige und auf Beschlusslagen basierende) Beauftragung der für die Durchführung und Umsetzung der Sanierung notwendigen Leistungen zu sorgen. Dazu gehören u.a. Konzepte für künftige Nutzungen und Planungen, so z.B. Freiraumplanung, erforderliche Sachverständigengutachten (Altlasten, Bausubstanz, etc.), Planungen im Rahmen möglicher Erschließungsmaßnahmen, Rahmenplanung, Bereichsplanung, Architekten- Wettbewerbe und notwendige Vergabeverfahren. Dies beinhaltet auch die Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung der städtebaulichen Planungen sowie Vorbereitung hoheitlicher Maßnahmen der Stadt Bad Bramstedt, die der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme dienen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Archivierung und Dokumentierung: Die Einzelmaßnahmen sowie die Gesamtmaßnahme sind vollständig und nachvollziehbar sowie in einem archivierungswürdigen- und fähigen Zustand zu dokumentieren. Die Art der Dokumentation richtet sich nach den allgemeinen rechtlichen Vorgaben. Für das Archiv der Stadt Bad Bramstedt ist die Dokumentation für jedes Bauvorhaben mit detaillierten Plänen in digitaler und gedruckter Form erforderlich. Änderungen an Gebäuden müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Auch der generelle Prozess muss abgebildet werden (insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit). Es müssen regelmäßig und je nach Bearbeitungsfortschritt vollständige Informationen über Einzel- und Gesamtmaßnahmen vorgelegt werden können. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4) Datenschutz: Der Sanierungsträger hat die notwendigen Datenschutzvorschriften einzuhalten und seine Kenntnisse diesbezüglich stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies gilt nicht nur für die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ggf. des Bundesdatenschutzgesetzes vom 30.06.2017, das durch Art. 12 des Gesetzes vom 20.11.2019 geändert worden ist, sondern auch – betreffend die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen – des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzgesetzes vom 02.05.2018 in der jeweils aktuellen Fassung. Zudem gilt die Datenschutzverordnung der Stadt Bad Bramstedt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5) Öffentlichkeitsarbeit. Diese beinhaltet insbesondere: a.) Die Vorbereitung und Unterstützung sowie Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Entwicklung, der Beauftragung und dem Versand von Informationsmaterial sowie die generelle Mitwirkung an der sonstigen auf die Städtebauförderung bezogenen Öffentlichkeitsarbeit (z.B. im Rahmen weiterer Projekte der Stadt) – jeweils immer in enger Abstimmung mit der Stadt. Dies beinhaltet auch die Mitarbeit bei Informationsveranstaltungen sowie politischen Gremien der Stadt. b.) Das Erfordernis Eigentümer*innen über die Sanierungsmöglichkeiten zu informieren. Ferner ist erforderlich, die Eigentümer über die Möglichkeiten der Sanierung und Instandsetzung sowie deren Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu informieren bzw. dazugehörige Fragen zu beantworten. c.) Die Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet auch die Erarbeitung, Bearbeitung und Aktualisierung eines themenbezogenen Inhaltes eines erforderlichen Internetauftrittes. d.) Der Sanierungsträger hat die im Rahmen des Trägers des Förderprogrammes „Städtebauförderung – Lebendige Zentren“ – geforderte Öffentlichkeitsarbeit eigenverantwortlich sicherzustellen. e.) Der Sanierungsträger hat auf die verschiedenen Einwohnerinnen und Einwohner im Planungsprozess zu reagieren und dafür jeweils passende Kommunikationswege zu finden, darunter fallen Inklusion und/oder eine niedrigschwellige Sprache. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Eine detaillierte Darstellung aller Maßgaben/Maßnahmen, die im Auftragsfall zu erfüllen sind, ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Zuschlagskriterium 130 %
Zuschlagskriterium 220 %
Zuschlagskriterium 320 %
Zuschlagskriterium 420 %
Zuschlagskriterium 510 %
Preis
Zuschlagskriterium 11. Honorar (Preisblatt).
Qualität
Zuschlagskriterium 22. Projektverständnis und Methodik. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist ein Konzept im Bezug auf Projektverständnis und Methodik vorzulegen gem. der Bewertungsmatrix.
Qualität
Zuschlagskriterium 33. Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams gem. der Bewertungsmatrix nachzuweisen.
Qualität
Zuschlagskriterium 44. Qualität des Vertragsmanagements. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist ein Konzept im Bezug auf Qualität des Vertragsmanagements gem. der Bewertungsmatrix zu erstellen.
Qualität
Zuschlagskriterium 5Präsentation. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
3. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
4. Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens … ganz lesen4. Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 1.500.000 €, für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 € pro Jahr beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers (nicht bloß eines Maklers!), im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
5. Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Spezifischer Jahresumsatz
6. Umsatz mit vergleichbaren Leistungen als Sanierungsträger: Eigenerklärung zum jeweiligen Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger (Trägervergütungen).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
7. Referenzliste Sanierungsträgerleistungen: Liste von mindestens 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Aufgaben eines treuhänderischen Sanierungsträgers im S … ganz lesen7. Referenzliste Sanierungsträgerleistungen: Liste von mindestens 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Aufgaben eines treuhänderischen Sanierungsträgers im Sinne des BauGB für öffentlich geförderte städtebauliche Gesamtmaßnahmen, insbesondere in Programmen mit Denkmalschutzbezug – bei ausländischen Tätigkeiten über vergleichbare Leistungen bei der im öffentlichen Interesse und mit öffentlicher Förderung erfolgenden Betreuung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen) mit stichwortartiger Beschreibung (z.B. zum Leistungsspektrum) und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers (Kommune) inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) oder Referenzschreiben und des Auftragsumfangs (z.B. des erzielten Umsatzes).
Anzahl der Führungskräfte
8. Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
9. Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße im relevanten Segment, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E- … ganz lesen9. Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße im relevanten Segment, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Beschreibung des Unternehmenszweiges, der die ausgeschriebene Dienstleistung erbringen wird, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es der Auftraggeberschaft ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ein wesentlicher Faktor für eine zukünftige Zusammenarbeit ist insbesondere die Fragestellung der Positionierung eines Dienstleisters ggü. seinem Auftraggeber. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Dabei spielt insbesondere das Eingehen auf den Kunden bzw. den Kundenwunsch eine ausschlaggebende Rolle. In der Auftragsbekanntmachung werden Unterlagen vom Dienstleister zur Erfahrung und zum Leistungsspektrum des Dienstleisters abgefordert, die dem Auftraggeber ermöglichen sollen, einen ersten Gesamteindruck über den Dienstleister und sein Portfolio zu erlangen. Die Form der zur Verfügung gestellten Unterlagen wird hinsichtlich des Eingehens auf den Auftraggeber gesichtet und dabei insbesondere hinsichtlich folgender Indikatoren geprüft: - Übersichtlichkeit, - Transparenz, Struktur, Aufbau, Gestaltung, - verständliche Beschreibung, - Vollständigkeit, - Eingehen auf Kunden versus Standardfolien.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.10.2025
Vertragsende
01.02.2032
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Gesamtlaufzeit der Dienstleistungen richtet sich nach Laufzeit der Sanierungssatzungen plus etwas Zeit für die Nachbereitungen. Die Satzungen haben eine Laufzeit bis zum 01.02.2032, 15 Jahre nach der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm im Jahr 2017. Nach §142 BauGB kann diese Zeit aber v … ganz lesenDie Gesamtlaufzeit der Dienstleistungen richtet sich nach Laufzeit der Sanierungssatzungen plus etwas Zeit für die Nachbereitungen. Die Satzungen haben eine Laufzeit bis zum 01.02.2032, 15 Jahre nach der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm im Jahr 2017. Nach §142 BauGB kann diese Zeit aber verlängert werden. Insofern ist die Laufzeit der Dienstleistung als „mindestens“ bis zum 01.02.2032 zu verstehen. Ggf. verlängert sich die Laufzeit um mehrere Jahre.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch fü … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bewertung der Teilnahmephase: Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie "Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio" vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 700 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Präsentationen finden voraussichtlich in der 35./36. KW 2025 statt. Ob die Termine online oder in Präsenz stattfinden, wird noch vom Auftraggeber entschieden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.   --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen: 1. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mi …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412

Alle 1 offenen Ausschreibungen von Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22fa7670-0b81-44b0-ab1a-4c3f42b017c7.