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Sanierung und Umbau Verbandswerkhof Schönau im Schwarzwald - Tragwerksplanungsleistungen

Stadt Schönau im Schwarzwald · Schönau, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 174bveröffentlicht 11.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 533 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 24 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
53 Tsd. €
Laufzeit
40 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Tragwerksplanungsleistungen nach HOAI 2021 für die Sanierung und den Umbau des Verbandswerkhofs in Schönau im Schwarzwald

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Verfahrens sind Tragwerksplanungsleistungen nach HOAI 2021 für die Sanierung und den Umbau des Verbandswerkhofes in Schönau im Schwarzwald.

Kurze Beschreibung der Ausgangslage: Im Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald haben fünf von neun Verbandsgemeinden (die Stadt Schönau im Schwarzwald sowie die Gemeinden Aitern, Böllen, Tunau und Wembach) beschlossen, einen gemeinsamen Verbandswerkhof zu betreiben.

Im Vorfeld wurde hierzu eine Machbarkeitsstudie erstellt. Der Raum-/Platzbedarf sowie die Raumaufteilung wurde mit dem zukünftigen Nutzer abgestimmt und dem Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald vorgestellt.

Grundstück: Das Grundstück (Flurstück 58) befindet sich am östlichen Ortsrand der Stadt Schönau. Die Zufahrt zum Werkhofareal erfolgt von der Wiedlestraße aus. Süd-westlich des Gebäudes befindet sich ein Regenüberlaufbecken, das nicht überbaut werden darf. Süd-östlich des Grundstücks verläuft der Fluss „Wiese“. Das Grundstück ist vom HQ100 nicht betroffen.

Gebäude: Das vorhandene Werkhofgebäude soll entsprechend den neuen Erfordernissen saniert, umgebaut und erweitert werden. In dem Gebäude sollen zukünftig der gemeinsame Werkhof sowie das gemeinsame Wasserwerk untergebracht werden. Dazu sind die Verwaltungs- und Sozialräume entsprechend anzupassen. Die Halle soll umgebaut und erweitert werden. Zusätzlich ist eine Dacherweiterung vorgesehen. Die neben dem Werkhof gelegene offene Überdachung ist zu sanieren und zu erhöhen.

A Verwaltungs- und Sozialräume, BGF ca. 188 m², Höhe ca. 4,50 m, BRI ca. 848 m³, B Halle (kalt), BGF ca. 330 m², Höhe ca. 4,50 m, BRI ca. 1.484 m³, B1 Erweiterung Halle (kalt), BGF ca. 73 m², Höhe ca. 4,50 m, BRI ca. 330 m³, B2 Erweiterung Dach, BGF ca. 73 m², Höhe ca. 4,50 m, BRI ca. 330 m³, C Carport, BGF ca. 164 m², Höhe ca. 2,70 m, BRI ca. 444 m³,

Das neue Werkhofgebäude kann an das vorhandene Nahwärmenetz sowie an das Glasfasernetz angebunden werden.

Die Planungsleistung wird der Honorarzone III zugeordnet.

Das Architekturbüro Werkgruppe Freiburg Miller & Glos PartmbB aus Freiburg hat 2024 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Zur Sanierungsplanung zugrunde gelegt werden soll ausschließlich die Variante 5. Diese wird in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus liegt eine Schadstoffuntersuchung vor, die ebenfalls mit der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden soll.

Aus der Machbarkeitsstudie wurden vorläufige Kosten über die Kostengruppen 300 + 400 von rund 1,1 Mio. Euro brutto generiert.

Förderprogramm

Es ist beabsichtigt, für die Sanierung des Verbandswerkhofs Fördermittel zu beantragen.

Termine - vorläufig

Planungsbeginn im Anschluss an die Beauftragung im Herbst 2025 Einreichung Bauantrag bis Ende 2025 Baubeginn Frühjahr 2026 Fertigstellung Ende 2028

Die weitere Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem Büro, das für die Tragwerksplanung ausgewählt wird.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Zuschlagskriterium 1: Referenzobjekt: Gewichtung 50 % (50 Punkte)Referenzobjekt 1: 50 Punkte • Es handelt sich um eine Neubau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahme eines Nichtwohngebäudes bei dem in LPH 3 ein normaler Erdbebennachweis für die Erdbebenzone 2 erbracht wurde • Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 52 HOAI eingeordnet • Die Inbetriebnahme des Referenzprojektes ist zum Zeitpunkt der Bekannt- machung abgeschlossen und liegt nicht länger als 5 Jahre zurück. • Es wurden mind. 4 aufeinanderfolgende Leistungsphasen (ab LPH 2) vollständig selbst erbracht. • Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) mind. 1 Mio. € netto 1 vergleichbares Objekt: 50 Punkte Bewertung: Es kann nur ein passendes Referenzobjekt angegeben werden. Die maximale Punktzahl von 50 Punkten wird erreicht, wenn ein passendes Referenzobjekt angegeben wurde. Doppelnennungen mit dem für die Eignungsprüfung genannten Referenzobjekt sind möglich.
Preis
Zuschlagskriterium 2: Honorarangebot: Gewichtung 50 % (max. 50 Punkte)Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes) (Gewichtung 50%) Bewertung: Die Bewertung des Zuschlagskriteriums erfolgt nach folgender Berechnungsformel: Die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 50 Punkten. Die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 50 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
40 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die genannte Planungsaufgabe gem. § 51 HOAI soll über das Vergabeverfahren ab LPH 1 stufenweise vergeben werden. Mit Auftragsvergabe sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie die besondere Leistung Nachweis der Erdbebensicherheit beauftragt werden, die Beauftragung der Leistungsphase 4 bis 6 sowie de … ganz lesenDie genannte Planungsaufgabe gem. § 51 HOAI soll über das Vergabeverfahren ab LPH 1 stufenweise vergeben werden. Mit Auftragsvergabe sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie die besondere Leistung Nachweis der Erdbebensicherheit beauftragt werden, die Beauftragung der Leistungsphase 4 bis 6 sowie der besonderen Leistungen Objektüberwachung erfolgt ggf. stufenweise im Laufe der Projektausarbeitung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zul … ganz lesenDie Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Mit dem Teilnahmeantrag sind das Honorarangebot sowie die Unterlagen zum Nachweis der Eignung und zur Auswertung der Zuschlagskriterien einzureichen bzw. entsprechende Angaben zu machen. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen und können nicht nachgereicht werden. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung darauf hinzuweisen. Fragen sind in Textform bis spätestens 16.05.2025 12:00 Uhr über das Vergabeportal unter "Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle einzureichen. Die Fragen werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe)rechtlichen Komplexität baldmöglichst anonymisiert beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich „Vergabeunterlagen“ eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Informationen bei der Erstellung Ihres Angebots berücksichtigt werden. Auskünfte und Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. eine Vertretungsberechtigung einzurichten. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Weitere Informationen zur Bedienung des Systems finden sich im Vergabeportal im Bereich „Bedienungsanleitungen“. Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline von subreport wenden: 0221 985 78-0. Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Rümmele Bauingenieur GmbH, Zell i. W.–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c113944d-bb2d-4020-88fd-31efa26ce4d6.