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vergebenEU-weitTischler- und FensterarbeitenBaumögliche Doppelmeldung

Sanierung und Instandsetzung Regelschule Bad Köstritz

Landratsamt Greiz · Greiz, Thüringen

Aktenzeichen B/24/40veröffentlicht 15.12.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 661 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Tischler- und Fensterarbeiten in Thüringen (6 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
437 Tsd. €
Laufzeit
5 Monate31.03.2025 – 05.09.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Greiz07973, Landkreis Greiz, Thüringen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 130 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 22 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 22 Monaten
  4. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 05.09.2025
    vor 19 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das frühere Garteninstitutsgebäude und später zur Allgemeinbildenden Schule "Hans Settegast" umgebaute Bestandsgebäude in Bad Köstritz, Werner-Sylten-Straße 14, hat eine rechteckige Grundform, 4-geschossig, mit flach geneigtem Satteldach (Nagelbinder) und ist auf seiner gesamten Länge von ca. 32,00 m unterkellert. Das Bauwerk wurde 1903 errichtet, im Jahr 1966 zur allgemeinbildenden Schule umgebaut und ab 1990 als Regelschule genutzt. Durch das Hochwasser im Jahr 2013 wurde der gesamte Kellerbereich geflutet. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau, der in die Gebäudeklasse 5 einzustufen ist. Die geplante Sanierung und Erweiterung der Regelschule „Hans Settegast“ in Bad Köstritz ist aufgrund des "Sanierungsstaus" in den letzten Jahren notwendig. Insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und Barrierefreiheit besteht Handlungsbedarf.“ Durch einen geplanten Anbau werden die bestehenden Kapazitäten erweitert und ein innovatives Schulkonzept umgesetzt. Die Arbeiten umfassen die Sanierung des Bestandsgebäudes (Elektro, Heizung, Sanitär, Bodenbelags- und Malerarbeiten, Brandschutz, Barrierefreiheit) und die Errichtung eines modernen Anbaus. Neben der Grundsanierung des Bestandsgebäudes ist ein dreigeschossiger Neubau geplant. Ein altes Seitengebäude wird abgerissen.

Beschreibung des Loses

Das frühere Garteninstitutsgebäude und später zur Allgemeinbildenden Schule "Hans Settegast" umgebaute Bestandsgebäude in Bad Köstritz, Werner-SyltenStraße 14, hat eine rechteckige Grundform, 4-geschossig, mit flach geneigtem Satteldach (Nagelbinder) und ist auf seiner gesamten Länge von ca. 32,00 m unterkellert. Das Bauwerk wurde 1903 errichtet, im Jahr 1966 zur allgemeinbildenden Schule umgebaut und ab 1990 als Regelschule genutzt. Durch das Hochwasser im Jahr 2013 wurde der gesamte Kellerbereich geflutet. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau, der in die Gebäudeklasse 5 einzustufen ist. Die geplante Sanierung und Erweiterung der Regelschule „Hans Settegast“ in Bad Köstritz ist aufgrund des "Sanierungsstaus" in den letzten Jahren notwendig. Insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und Barrierefreiheit besteht Handlungsbedarf.“ Durch einen geplanten Anbau werden die bestehenden Kapazitäten erweitert und ein innovatives Schulkonzept umgesetzt. Die Arbeiten umfassen die Sanierung des Bestandsgebäudes (Elektro, Heizung, Sanitär, Bodenbelags- und Malerarbeiten, Brandschutz, Barrierefreiheit) und die Errichtung eines modernen Anbaus. Neben der Grundsanierung des Bestandsgebäudes ist ein dreigeschossiger Neubau geplant. Ein altes Seitengebäude wird abgerissen.

Neubau:

1 St. Werkplanung ca. 19 St. Pfosten-Riegel-Fassadenelemente, 1-3-teilig, bis ca. 3510/3010 mm ca. 16 St. Pfosten-Riegel-Fassadenelemente, 2-teilig, bis ca. 1010/2500 mm ca. 10 St. Pfosten-Riegel-Fassadenelemente, 6-teilig, bis ca. 3510/2500 mm ca. 1 St. Pfosten-Riegel-Fassadenelement, 1-teilig, bis ca. 760/2500 mm ca. 43 St. Fenster, l/b= ca. 1200/2000 mm ca. 16 St. Fenster, l/b= ca. 1000/1900 mm ca. 4 St. Fenster, l/b= ca. 1135/1000 mm ca. 6 St. Lamellen-Einsatzelemente, l/b= ca. 1010/3120 mm ca. 13 St. Aluminium-Fenster, 1-teilig, einflügelig, ca. b=630-1135/h=1010-2010 mm ca. 5 St. Notausgang-Außentüren (1-fl., 2-flg.) mit OL ca. 3 St. Glasvordächer, bis ca. 4000/2500 mm ca. 16 St. Raffstore-Sonnenschutz, 1010/2500 mm ca. 14 St. Raffstore-Sonnenschutz, ca. 3510/2500 mm

Bestandsgebäude:

1 St. Werkplanung ca. 100 St. Demontage Kunststofffenster ca. 7 St. Ausbau Außentüren ca. 15 St. Fenster KG, ca. 650/500-900 mm ca. 78 St. Fenster EG-2. OG, ca. 1200/2000 mm ca. 2 St. Fenster TrH, ca. 2000/2600 mm ca. 800 m Rahmenverbreiterung ca. 95 St. Fensterbänke innen ca. 7 St. NA-Außentüren (1-fl., 2-flg.) mit OL ca. 2 St. Glasvordächer, bis ca. 3000/2500 mm

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 % Preis

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder di … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder di … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder di … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße … ganz lesenbankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
31.03.2025
Vertragsende
05.09.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
14.01.2025, 23:59 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Für Vertragserfüllung: 3 v.H. der Auftragssumme Für Mängelansprüche: 5 v.H. der Auftragssumme

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

145vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (60 Lose mit Angabe)
164.684 €Zuschlagswert im Median
95.000 € – 291.016 €mittlere Hälfte, 93 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tischler- und Fensterarbeiten in Thüringen (6 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens26 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. Vergabebekanntmachung
  5. Vergabebekanntmachung
  6. Vergabebekanntmachung
  7. Vergabebekanntmachung
  8. Vergabebekanntmachung
  9. Vergabebekanntmachung
  10. BekanntmachungFrist 08.04.2025
  11. BekanntmachungFrist 08.04.2025
  12. BekanntmachungFrist 08.04.2025
  13. BekanntmachungFrist 06.03.2025
  14. BekanntmachungFrist 14.01.2025
  15. BekanntmachungFrist 14.01.2025
  16. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.01.2025
  17. BekanntmachungFrist 14.01.2025
  18. BekanntmachungFrist 14.01.2025
  19. Vergabebekanntmachung
  20. Vergabebekanntmachung
  21. Vergabebekanntmachung
  22. Vergabebekanntmachung
  23. BekanntmachungFrist 08.08.2024
  24. BekanntmachungFrist 08.08.2024
  25. BekanntmachungFrist 08.08.2024
  26. BekanntmachungFrist 08.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 99bb3e1f-3394-403f-be25-50156efa87ed.