Sanierung und Instandsetzung Regelschule Bad Köstritz
Landratsamt Greiz · Greiz, Thüringen
Aktenzeichen B/24/43veröffentlicht 15.12.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 798 Tsd. €
- Laufzeit
- 15 Monate
- 31.03.2025 – 05.07.2026
- Leistungsart
- Bauleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 798 Tsd. €
- Laufzeit
- 15 Monate31.03.2025 – 05.07.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Greiz07973, Landkreis Greiz, Thüringen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 130 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 22 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 22 Monaten
- Bindefrist endetvor 20 Monaten45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 05.07.2026
- Heute
Beschreibung
Das frühere Garteninstitutsgebäude und später zur Allgemeinbildenden Schule "Hans Settegast" umgebaute Bestandsgebäude in Bad Köstritz, Werner-Sylten-Straße 14, hat eine rechteckige Grundform, 4-geschossig, mit flach geneigtem Satteldach (Nagelbinder) und ist auf seiner gesamten Länge von ca. 32,00 m unterkellert. Das Bauwerk wurde 1903 errichtet, im Jahr 1966 zur allgemeinbildenden Schule umgebaut und ab 1990 als Regelschule genutzt. Durch das Hochwasser im Jahr 2013 wurde der gesamte Kellerbereich geflutet. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau, der in die Gebäudeklasse 5 einzustufen ist. Die geplante Sanierung und Erweiterung der Regelschule „Hans Settegast“ in Bad Köstritz ist aufgrund des "Sanierungsstaus" in den letzten Jahren notwendig. Insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und Barrierefreiheit besteht Handlungsbedarf.“ Durch einen geplanten Anbau werden die bestehenden Kapazitäten erweitert und ein innovatives Schulkonzept umgesetzt. Die Arbeiten umfassen die Sanierung des Bestandsgebäudes (Elektro, Heizung, Sanitär, Bodenbelags- und Malerarbeiten, Brandschutz, Barrierefreiheit) und die Errichtung eines modernen Anbaus. Neben der Grundsanierung des Bestandsgebäudes ist ein dreigeschossiger Neubau geplant. Ein altes Seitengebäude wird abgerissen.
Beschreibung des Loses
Das frühere Garteninstitutsgebäude und später zur Allgemeinbildenden Schule "Hans Settegast" umgebaute Bestandsgebäude in Bad Köstritz, Werner-SyltenStraße 14, hat eine rechteckige Grundform, 4-geschossig, mit flach geneigtem Satteldach (Nagelbinder) und ist auf seiner gesamten Länge von ca. 32,00 m unterkellert. Das Bauwerk wurde 1903 errichtet, im Jahr 1966 zur allgemeinbildenden Schule umgebaut und ab 1990 als Regelschule genutzt. Durch das Hochwasser im Jahr 2013 wurde der gesamte Kellerbereich geflutet. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau, der in die Gebäudeklasse 5 einzustufen ist. Die geplante Sanierung und Erweiterung der Regelschule „Hans Settegast“ in Bad Köstritz ist aufgrund des "Sanierungsstaus" in den letzten Jahren notwendig. Insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und Barrierefreiheit besteht Handlungsbedarf.“ Durch einen geplanten Anbau werden die bestehenden Kapazitäten erweitert und ein innovatives Schulkonzept umgesetzt. Die Arbeiten umfassen die Sanierung des Bestandsgebäudes (Elektro, Heizung, Sanitär, Bodenbelags- und Malerarbeiten, Brandschutz, Barrierefreiheit) und die Errichtung eines modernen Anbaus. Neben der Grundsanierung des Bestandsgebäudes ist ein dreigeschossiger Neubau geplant. Ein altes Seitengebäude wird abgerissen.
Neubau:
1 St. Werkplanung 1 St. Statische Nachweise ca. 1000 m² Holzrahmenbau-Außenwände ca. 200 m² Installationsebene Außenwand (GK-Oberfläche) ca. 900 m² Sichtholzverkleidung (auf Holz-UK) ca. 900 m² Fassadenbekleidung als senkrechte Schalung ca. 180 m Brandsperre aus verzinktem Stahlblech
Bestandsgebäude:
ca. 25 St. Demontage Dachstuhl (Nagelbinder) ca. 60 m³ Entsorgung altes Bauholz ca. 34 St. Nagelplattenbinder liefern und montieren ca. 35 m³ Bauholz liefern, NH C24, sägerauh (Dach, Decken, stat. Ertüchtigung) ca. 2750 m Abbinden und Verlegen von Bauholz ca. 550 m² OSB-Platten, d=18 mm, OSB III (Deckenebenen) ca. 1100 m² OSB-Platten, d=25 mm, OSB IV (Deckenebenen) ca. 2000 kg Profil-/Formstahl liefern und einbauen ca. 95 m² Dachkasten, Profilbretter mit Holz-UK ca. 750 m² Rückbau Fußbodendielung ca. 500 m² Rückbau Gefache, Blindboden inkl. Entsorgung ca. 500 m² Gefachbereiche neu, Blindboden herstellen
Gegenstand nach CPV
- 45422000Zimmer- und TischlerarbeitenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100 % Preis
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder di … ganz lesenkürzer
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.- Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder di … ganz lesenkürzer
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.- Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder di … ganz lesenkürzer
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße … ganz lesenkürzer
bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 31.03.2025
- Vertragsende
- 05.07.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 14.01.2025, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- verlangt: Für Vertragserfüllung: 3 v.H. der Auftragssumme Für Mängelansprüche: 5 v.H. der Auftragssumme
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dr. Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz
- Website
- landkreis-greiz.de
- Kontakt
- vergabe@
landkreis-greiz.de
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- Doreko2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens26 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 946b6377-d6ab-441e-9bc9-080f5b4913f2.