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Sanierung Theodor-Heuss-Grundschula Landstuhl - TGA

Verbandsgemeinde Landstuhl · Landstuhl, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 20240321veröffentlicht 14.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 929 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (221 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 150 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Landstuhl beabsichtigt aufgrund zahlreicher brandschutztechnischer Mängel und energetischer Defizite den Südtrakt der Theodor-Heuss-Grundschule in Landstuhl zu sanieren. Die Leistungsphasen 1 bis 3 der Objekt- und Fachplanungen wurden förderunschädlich vergeben, erbracht und abgerechnet. Die Leistungsphase 4 befindet sich derzeit im Abschluss. Vorbereitend zur Ausschreibung und Vergabe der Leistungsphasen 5 - 9 wurde im September 2022 eine Machbarkeitsstudie samt Maßnahmenbeschreibung erstellt. Dabei wurden die Gebäudeteile der Theodor-Heuss-Grundschule Landstuhl, Stadtteil Atzel, nebst gebäudenahem Umfeld analysiert und bewertet. Die Grundschule gliedert sich demnach in 3 verschiedene, eigenständige Baukörper, die miteinander verbunden sind. Hierbei bilden der so genannte Hauptbaukörper, der Mittelbau und der Südbau den Gesamtkomplex der Klassenräume, Verwaltungs- und Nebenräume. Der ursprüngliche Baukörper der Grundschule stammt aus der Mitte der 1960er Jahre und wurde - wie dies bei Gebäuden dieser Nutzungsstruktur öfter in dieser Baualterzeit der Fall ist - in den vergangenen Jahrzehnten punktuell ergänzt, umgebaut und mit unterschiedlichen Instandhaltungsmaßnahmen baulich fortgeführt. Die Machbarkeitsstudie hat nachstehende Schwerpunktthemen und infrastrukturelle Verbesserungen zum Ergebnis, die in der nun vorliegenden Entwurfsplanung und fortfolgender Baumaßnahme umgesetzt werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Schülerzahlen wird die Grundschule Theodor-Heuss ab dem Schuljahr 2022/23 als 2,5 zügig geführt. Zur Gewährleistung und Verbesserung der schulorganisatorischen Abläufe und Nutzungsstrukturen werden zum einen Klassenräume, die in den letzten Jahren als Musik-, Werk- oder auch Computerräume genutzt wurden, wieder als Klassenräume geführt; zum anderen bietet der Südbau die Möglichkeit, dass ein zusätzlicher Klassenraum integriert werden kann. Der derzeit im Eingangsgeschoss des Südbaus großzügig bemessene Mehrzweckraum wird auf eine Größe von rund 80 m² reduziert, wonach sich die Möglichkeit ergibt, dem Raumprogramm in diesem Geschoss einen zusätzlichen Klassenraum zur Verfügung zu stellen. Zur Gewährleistung des baulichen Brandschutzes wird im Obergeschoss des Südbaukörpers ein Fluchtbalkon ergänzt, der in Verbindung mit einer 2-läufigen Fluchttreppe einen 2. Fluchtweg zu Sammelplatz gewährleistet. Im gesamten Südbau wird der bauliche und organisatorische Brandschutz an die aktuell geltenden Vorschriften angepasst und somit nachhaltig verbessert. Dies betrifft die Schottung einzelner Funktionsbereiche und die Sicherung der Flucht- und Rettungswege durch z.B. den Einbau von rauchdichten Türen und Brandschutztüren. Einzelheiten zum baulichen Brandschutz können dem Brandschutzkonzept entnommen werden, welches im Rahmen der anstehenden Genehmigungsplanung vorgelegt wird. Der komplette Südbau erhält neben der Umsetzung architektonischer und baukonstruktiver Maßnahmen ein umfassendes Haustechnikkonzept in den Disziplinen Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektroinstallationen. Im Rahmen der Bundesförderung erhalten alle Klassenräume der gesamten Schule dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung. Die Umbaumaßnahmen im Bestand werden nach den aktuellen Vorgaben der Unfallkasse umgesetzt. Beispielhaft ist hier der Einbau raumakustischer Deckenkonstruktionen genannt, der sowohl für die SchülerInnen als auch für die Lehrkräfte eine deutliche Verbesserung des Lernumfeldes garantiert. Die Schule verfügt über ein gut strukturiertes Freigelände mit vielfältigen Aktions- und Bewegungsflächen und -bereichen. Durch die Umsetzung oben aufgeführter Maßnahmen wird die Theodor-Heuss-Grundschule in Landstuhl/Atzel in einem 1. Teilschritt zu einem Gebäude weiterentwickelt, welches für die Schulgemeinschaft einen guten architektonischen und funktionalen Rahmen bildet. Ein abgestimmtes Gestaltungskonzept in Material, Form und Farbe unterstützt die Gebäudestruktur und wird zu einer angenehmen Lern- und Arbeitsumgebung beitragen. An dieser Stelle wird auf die in der Anlage enthaltenen Grundrissdarstellungen verwiesen. Als Schulträger schreibt die Verbandsgemeinde Landstuhl vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Sanierung der Theodor-Heuss-Grundschule in Landstuhl aus. Gegenstand der Ausschreibung sind aufgrund der vorliegenden Vorplanung die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 55 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen. Parallel zum hier vorliegenden Verfahren werden in gesonderten Verfahren die Leistungen der Objektplanung sowie der Tragwerksplanung ausgeschrieben.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Projektplanungsiehe Vergabeunterlagen
Preis
Projektdurchführungsiehe Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein … ganz lesenIn diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einemNachprüfun gsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahmeanträge als eine zusammenhängende PDF-Datei eingereicht werden sollen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNX5DAW

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Contega Ingenieure GmbH & Co.KG, Pirmasens1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

267vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (240 Lose mit Angabe)
208.766 €Zuschlagswert im Median
92.635 € – 479.680 €mittlere Hälfte, 121 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 279e0560-6501-4b96-a8ff-455d0baeeb77.