Sanierung Strümpfelbachhallen in Schwäbisch Gmünd - Elektrofachplanung
Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd - Amt für Gebäudewirtschaft · Schwäbisch Gmünd, Baden-Württemberg
Aktenzeichen Ar-03-2026veröffentlicht 01.11.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schwäbisch Gmünd73525, Ostalbkreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Darlegung Projektteam und Bauleitung30 %
- Vorgehensweise und Methoden für die spezifische Projektabwicklung10 %
- Abwicklungskonzept20 %
- Honorarangebot40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 6 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 11:00 Uhrin 23 Tagennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrin 23 Tagen
- Bindefrist endetin 4 Monaten91 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Die Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd plant eine Generalsanierung der Strümpfelbach Hallen, die Anfang der 70er gebaut wurden. Es handelt sich um zwei Hallen die auf zwei Etagen gebaut und für Schul- und Vereinssport genutzt werden. Hier werden die Umkleiden, die Elektroverteilungen und die Beleuchtung in den beiden Hallen umgebaut.
Die Hallen haben einen Hausanschuss mit einer Hauptverteilung und einer gemeinsamen Wandler-Messung und in jeder Halle ist eine Unterverteilung für die jeweilige Halle und die dazugehörigen Umkleiden / Nebenräume vorhanden.
Es wird eine neue Sicherheitsbeleuchtung und eine Elektroakustische Anlage für die Alarmierung und Durchsagen in den Hallen und den Umkleiden benötigt. Ebenfalls wird eine Brandmeldeanlage in Teilbereichen benötigt. Ein strukturiertes Datennetzwerk in den Hallen wird neu erstellt. Die Beleuchtung in den beiden Hallen wird komplett aus LED umgestellt, die über eine Tageslichtsteuerung geregelt werden soll.
Beschreibung des Loses
Die Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd plant eine Generalsanierung der Strümpfelbach Hallen, die Anfang der 70er gebaut wurden. Es handelt sich um zwei Hallen die auf zwei Etagen gebaut und für Schul- und Vereinssport genutzt werden. Hier werden die Umkleiden, die Elektroverteilungen und die Beleuchtung in den beiden Hallen umgebaut.
Die Hallen haben einen Hausanschuss mit einer Hauptverteilung und einer gemeinsamen Wandler-Messung und in jeder Halle ist eine Unterverteilung für die jeweilige Halle und die dazugehörigen Umkleiden / Nebenräume vorhanden.
Es wird eine neue Sicherheitsbeleuchtung und eine Elektroakustische Anlage für die Alarmierung und Durchsagen in den Hallen und den Umkleiden benötigt. Ebenfalls wird eine Brandmeldeanlage in Teilbereichen benötigt. Ein strukturiertes Datennetzwerk in den Hallen wird neu erstellt. Die Beleuchtung in den beiden Hallen wird komplett auf LED umgestellt, die über eine Tageslichtsteuerung geregelt werden soll.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Darlegung Projektteam und BauleitungDarlegung Projektteam und Bauleitung: Das Projekt erfordert aus Sicht des Auftraggebers ein erfahrenes Projektteam, eine örtliche Präsenz der Bauleitung und ein hohes Maß an Erfahrungswerten (Sporthalle, Bauen im laufenden Betrieb und Bauen im Bestand). Der Bieter soll in einer Beschreibung auf das vorgesehene Projektteam und die angedachte Bauleitung eingehen. Hierbei soll vom Bieter aufgezeigt werden, in welcher Art (organisatorisch und strukturell) das Projekt mit dem geplanten Projektteam angegangen und bewerkstelligt werden soll. Auf die folgenden Fragestellungen ist in dieser Beschreibung einzugehen: - Über welche fachlichen Kompetenzen und Erfahrungswerte verfügt das geplante Projektteam? - Wie konkret ist die örtliche Präsenz vorgesehen? Wieviel Personal ist für das geplante Projekt vorgesehen? - Wie ist die organisatorische und strukturelle Zusammenarbeit des Projektteams der unterschiedlichen Fachdisziplinen angedacht? Der Bieter soll bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung und genauen Erläuterung auf Projekte eingehen, welche von Seiten des Bieters bereits realisiert wurden. Ein Bezug zum geplanten Bauvorhaben ist wünschenswert. In die Wertung fließt die schriftliche Beschreibung des Bieters und die Eindrücke aus den eingereichten Unterlagen ein. Für die Bewertung stellt der Auftraggeber ein Gremium zusammen, in welchem die Mitglieder die Darstellung wie folgt bewerten werden. 5 Punkte: Eine besonders gelungene Darstellung, welche eine besonders gute Projektbearbeitung erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Darstellung, welche eine gute Projektbearbeitung erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Darstellung, welche eine durchschnittliche Projektbearbeitung erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Darstellung, welche eine weniger gute Projektbearbeitung erwarten lässt. 1 Punkt: Eine ungenügende Darstellung, welche eine ungenügende Projektbearbeitung erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Darstellung eingereicht. Die vergebenen Punkte werden mit dem Faktor 30 multipliziert, somit werden für das Zuschlagskriterium maximal 150 Punkte vergeben. Die einzureichenden Beschreibungen und Darstellungen stellen eine Angebotsunterlage gemäß § 77 Abs. 1 VgV dar. Diese Angebotsunterlage soll mittels Darstellungen und Visualisierungen (Fotos /Schaubilder) aufzeigen, wie der Bieter im Falle einer Zuschlagserteilung den Auftrag auszuführen beabsichtigt. Es werden vom Auftraggeber Ausarbeitungen in Form von Lösungsvorschlägen, architektonische oder ingenieurtechnische Entwürfe (z. B. Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, o. ä.) im Sinne des § 77 Abs. 2 VgV verlangt. Aufbau, Umfang und Form der Darstellungen sind dem Bieter frei überlassen. Es werden subjektive Eindrücke in die Wertung einfließen, da sich der Auftraggeber nicht ausschließlich auf die schriftlichen Darstellungen beziehen kann.
- Qualität
- Vorgehensweise und Methoden für die spezifische ProjektabwicklungVorgehensweise und Methoden für die spezifische Projektabwicklung: Bei der Planung eines möglichen Bauablaufes ist zu beachten, dass die Nutzung in angrenzenden Bereichen weiterhin möglich ist, Störfaktoren sollen auf ein Minimum reduziert werden. Die Umsetzung ist im laufenden Betrieb oder außerhalb der Schulzeiten vorgesehen. Die zeitlichen Vorgaben des Fördermittelgebers sind ebenfalls ein großer, zu berücksichtigender Faktor. Die Einhaltung der Ausführungs- und Abrechnungszeiten stellen ebenfalls eine Voraussetzung dar. Der Bieter soll in einer Beschreibung auf einen möglichen Bauablauf eingehen. Hierbei soll vom Bieter aufgezeigt werden, welche Herangehensweisen und Lösungsansätze er in seinen Arbeitsweisen und Strukturen wählt. Auf die folgenden Aspekte ist in dieser Beschreibung einzugehen: - Abläufe und Strukturen bzgl. einem notwendigen bauabschnittsweisen Vorgehen - Umgang mit terminlichen Risiken, welche zu Unvorhersehbaren Bauverzögerungen führen können Der Bieter soll bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung und genauen Erläuterung auf Projekte eingehen, welche von Seiten des Bieters bereits realisiert wurden. Ein Bezug zum geplanten Bauvorhaben ist wünschenswert. In die Wertung fließt die schriftliche Beschreibung des Bieters und die Eindrücke den eingereichten Unterlagen ein. Für die Bewertung stellt der Auftraggeber ein Gremium zusammen, in welchem die Mitglieder die Darstellung wie folgt bewerten werden. 5 Punkte: Eine besonders gelungene Darstellung, welche eine besonders gute Abwicklung des Bauablaufs erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Darstellung, welche eine gute Abwicklung des Bauablaufs erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Darstellung, welche eine durchschnittliche Abwicklung des Bauablaufs erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Darstellung, welche eine weniger gute Abwicklung des Bauablaufs erwarten lässt. 1 Punkt: Eine ungenügende Darstellung, welche eine ungenügende Abwicklung des Bauablaufs erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Darstellung eingereicht. Die vergebenen Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert, somit werden für das Zuschlagskriterium maximal 50 Punkte vergeben.
- Qualität
- AbwicklungskonzeptAbwicklungskonzept: Der Bieter soll in einem kurzen Konzept darstellen, welche projektspezifischen Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens vorgesehen sind. Dabei ist insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Identifikation wesentlicher Projektrisiken - Vorschläge zur Minimierung von Risiken und Störungen im Projektablauf - Besondere projektspezifische Maßnahmen zur Sicherstellung von Terminen, Kosten und Qualität - Innovative oder besonders zweckmäßige Ansätze für die Projektumsetzung Bewertet werden die Nachvollziehbarkeit, Projektbezogenheit und Zweckmäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. 5 Punkte: Ein besonders überzeugendes und projektspezifisches Konzept, welches eine besonders erfolgreiche Projektdurchführung erwarten lässt. 4 Punkte: Ein überzeugendes und projektspezifisches Konzept, welches eine gute Projektdurchführung erwarten lässt. 3 Punkte: Ein durchschnittliches Konzept, welches eine durchschnittliche Projektdurchführung erwarten lässt. 2 Punkte: Ein weniger gelungenes Konzept, welches eine weniger gute Projektdurchführung erwarten lässt. 1 Punkt: Ein unzureichendes Konzept, welches eine unzureichende Projektdurchführung erwarten lässt. 0 Punkte: Kein Abwicklungskonzept eingereicht. Die vergebenen Punkte werden mit dem Faktor 20 multipliziert, somit werden für das Zuschlagskriterium maximal 100 Punkte vergeben.
- Preis
- HonorarangebotHonorarangebot: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar und wird mit 100% bewertet. Folgende Formel wird zur Interpolation der Angebote zu Grunde gelegt: (1 - (Preis Bieter X – günstigster Preis) / günstigster Preis) Die vergebenen Punkte werden mit dem Faktor 40 multipliziert, somit werden für das Zuschlagskriterium maximal 200 Punkte vergeben Insgesamt kann maximal eine Punktzahl von 500 erreicht werden.
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 91 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.11.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: (GWB) § 160 Einleitung, Antrag: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: (GWB) § 160 Einleitung, Antrag: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:startup#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd
- Website
- schwaebisch-gmuend.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Häufige Zuschlagsempfänger
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1a1fb7ab-1765-4d00-bbdf-a54674215dea.