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Sanierung, Reaktivierung und Umnutzung des historischen Prälaturgebäudes optional mit Nebengebäuden; Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung

Gemeinde Auhausen als Mitglied der VGem. Oettingen i. Bay. · Auhausen, Bayern

Aktenzeichen AV23EF1C-EUveröffentlicht 20.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 594 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
42 Monate30.06.2025 – 31.12.2028, bis zu 7 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Auhausen86736, Landkreis Donau-Ries, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 172 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)30 %
  • B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)45 %
  • C) Honorar25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 16 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Auhausen plant im Rahmen einer städtebaulichen Förderung die Sanierung, Reaktivierung und Umnutzung des historischen Prälaturgebäudes und optional der Nebengebäude. Das Prälaturgebäude inkl. des nördlichen Anbaus ist ein Einzeldenkmal, dass saniert, umgebaut und um einen Erweiterungsbau ergänzt werden soll. Die Nebengebäude können in einem optionalen zweiten Bauabschnitt entweder saniert und für die neue Nutzung umgebaut werden oder abgerissen und durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Das Areal wird der öffentlichen Nutzung zugeführt und soll als Ortszentrum und Begegnungsort fungieren.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrags ist die Objekplanungsleistung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung, für das historische Prälaturgebäude und optional drei weiterer Nebengebäude auf dem Anwesen Klosterhof 1, 86736 Auhausen. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ---- Die Gemeinde Auhausen (Kreis Donau-Reis, ca. 1000 EW) möchte im Zuge der laufenden Ortskernsanierung im Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" ihren historischen Ortskern aufwerten und zielgerichtet weiterentwickeln. Teil der geplanten Maßnahmen ist die Beseitigung von Leerständen und die Inwertsetzung unter Wert genutzter Liegenschaften.

Gegenstand des Auftrags ist im 1. Bauabschnitt die Sanierung, Reaktivierung und Umnutzung des zur ehemaligen Klosteranlage gehörenden Prälaturgebäudes, sowie die Realisierung eines Anbaus an das denkmalgeschützte Prälaturgebäude, optional, als 2. Bauabschnitt einschließlich der dazugehörigen Nebengebäude.

Beim Prälaturgebäude handelt es sich um einen im Kern im 13. Jahrhundert errichteten, zweigeschossigen Walmdachbau mit ca. 370 m² Bruttogeschossfläche, der ursprünglich als Amts- und Wohngebäude für den Abt des früher dort befindlichen Benediktinerklosters vorgesehen war. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal unter der Nummer D-7-79-117-2 im bayerischen Denkmalatlas gelistet und befindet sich im Bodendenkmalbereich, der im Wesentlichen den ehemaligen Kernbereich des Klosters umschreibt, sodass die Maßnahme in Zusammenarbeit mit der archäologischen Betreuung erfolgt. Das Gebäude erfuhr bereits während des Bestehens des Klosters Umbauten und Erneuerungen (14./15. Jh). In der Zeit nach Auflösung des Klosters 1537 wurde das Gebäude als Rentamt und seit dem 19. Jahrhundert schließlich als bäuerliches Wohnhaus genutzt und währenddessen abermals mehrfach baulich überformt. Das Baudenkmal wurde entkernt und weist sowohl Systemschäden als auch Substanzschäden auf, die in erster Linie die Statik betreffen. Das Baudenkmal soll aufgrund seines Baualters und seiner herausragenden geschichtlichen Bedeutung in jedem Fall erhalten werden. Der Umbau der Liegenschaft soll im Rahmen der denkmalpflegerisch zulässigen Eingriffe erfolgen. Zum näheren Umfeld gehören drei leerstehende bzw. mindergenutzte Nebengebäude, die jedoch keinen Denkmalstatus aufweisen. Im Sinne einer Um- oder Neunutzung des Areals kommt daher in einem optionalen 2. Bauabschnitt auch die Errichtung von Ersatzbauten für die Nebengebäude in Betracht. Als Zielsetzung sieht das ISEK der Gemeinde Auhausen für das Areal um die Prälatur die Entwicklung der neuen Ortsmitte vor, die zur Belegung vorrangig öffentliche Nutzungen aufnehmen soll. ---- In diesem Verfahren sollen in der 2. Verfahrensstufe Lösungsvorschläge in Form eines Fassadenkonzepts für das Prälaturgebäude inkl. Anbau eingereicht werden (Mehrfachbeauftragung). Die Lösungsvorschläge sind auf der bereits sehr umfangreichen Machbarkeitsstudie (MBS) eines vorbefassten Büros aufzubauen (MBS Variante III inkl. Nutzungskonzept). Die Umsetzung dieser Vorzugsvariante ist noch nicht beschlossen, die Lösungsvorschläge sollen jedoch auf dieser Variante aufbauen, um eine Vergleichbarkeit der Fassadenkonzepte zu gewährleisten. Das planerische Fassadenkonzepts für das Bestandsgebäude mit Anbau soll vorrangig den denkmalverträglichen Umgang mit der Bausubstanz und der Umgebung ersichtlich machen. Für das Konzept werden folgende Teilleistungen erwartet: Bestandsgebäude mit Anbau: - 2 Hauptfassaden, M 1:200; - 1 schematischer Hauptschnitt bzgl. Höhenentwicklung, M 1:200; Der Auftraggeber vergütet diese Lösungsvorschläge für das Fassadenkonzept mit 6.000 EUR netto je Bieter. Die Tiefe der Ausarbeitung ist der Honorierung anzupassen. Nach Beauftragung wird bei den Teilleistungen der LPH 2 das Honorar für das Fassadenkonzept in Abzug gebracht werden, sofern der Auftraggeber die Umsetzung der Variante III der Machbarkeitsstudie beschließt und die Variante III auch aus denkmalschutzrechtlicher Sicht umgesetzt werden kann. Es liegen umfangreiche Pläne, Gutachten und Untersuchungen vor (statisch-konstruktiv, orientierende Bausubstanzuntersuchung, Bodengutachten, dendrochronologische Berichte, Vermessungspläne, Bestandspläne, Bauphasenpläne, Flächen-Rauminhalt, Baualterspläne, historischer Bauplan, Höhenpläne, Abbruchuntersuchung, MBS mit Nutzungskonzepten, ISEK, Abbildungen). Die Büros, die mit den Untersuchungen und der Erstellung der MBS beauftragt wurden und zur Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021 qualifiziert sind, gelten, sofern sie am Verfahren teilnehmen, als vorbefasste Bewerber. Die Unterlagen der ISEK, der MBS, der Gutachten und Untersuchungen werden vom Auftraggeber, auch ohne Teilnahme vorbefasster Büros, allen Teilnehmern in der 2. Verfahrensstufe bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Aufgrund der umfangreichen bereits erstellten Unterlagen werden die LPH 1+2 prozentual reduziert werden. ----- Zeitplan: Für die Angebotsphase inkl. Fassadenkonzepterstellung werden ca. 45 Tage veranschlagt. Die Auftragsvergabe ist für Ende Juni / Anfang Juli 2025 geplant. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss. Für die Maßnahme werden städtebauliche Förderungen im Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ beantragt. Beim Fördermittelantrag und der Zusammenarbeit mit dem Fördergeber soll mitgewirkt werden. Die Entwurfsplanung ist frühzeitig mit dem Fördergeber, der Regierung von Schwaben, abzustimmen. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)30 %
B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)45 %
C) Honorar25 %
Qualität
A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Qualität
B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Preis
C) HonorarDie Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 350.000 EUR brutto im Leistungsbild Objek … ganz lesena) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 350.000 EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume; b) Erklärung des Bewerbers zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im Teilnahmeantrag über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 2.000.000 EUR für Personenschäden und über 2.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Kriterium
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der technisch festangestellten Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (MA) und der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2022, 2023, 2024) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mi … ganz lesena) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der technisch festangestellten Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (MA) und der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2022, 2023, 2024) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 3,5 technisch festangestellten Vollzeit-Mitarbeitern inkl. Geschäftsführung (GF) im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die "Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen. b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation eines GF oder einer FK gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Architekt" gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Architektenkammer und Abschlussurkunde m. Angabe d. Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Architekt" nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist. c) Die Berufserfahrung des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b) Berufsqualifikation] im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume.
Kriterium
Angabe von 3 Referenzen (Ref 1+ Ref 2: LPH 2-5, Ref 3: LPH 6-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Folgende Wertungskriterien gelten bei den Referenzprojekten: Ref 1+2: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.03.2015 - 28.02.2025 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 5 muss in dies … ganz lesenAngabe von 3 Referenzen (Ref 1+ Ref 2: LPH 2-5, Ref 3: LPH 6-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Folgende Wertungskriterien gelten bei den Referenzprojekten: Ref 1+2: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.03.2015 - 28.02.2025 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. ---- Ref 3: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.03.2015 - 28.02.2025 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. ---- Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 1: - Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl bei mind. 3,0 Mio EUR), - Verglb. d. Aufgabenstellung: Gegenstand d. Ref.proj. ist eine Sanierungsmaßnahme inkl. Umbau im Bereich Hochbau im Umfang vgl. zu o.g. Bauvol. (3,0 Mio. € brutto) (max. Punktzahl bei Sanierung inkl. Umbau), - Honorarzone (max. Punktzahl bei mind. HZ IV),- dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 2-5),- Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). ---- Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 2: - Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl bei mind. 2,25 Mio EUR), - Verglb. d. Aufgabenstellung: Gegenstand d. Ref.proj. ist eine Sanierungsmaßnahme inkl. Umbau im Bereich Hochbau im Umfang vgl. zu o.g. Bauvol. (2,25 Mio. € brutto) (max. Punktzahl bei Sanierung inkl. Umbau), - Honorarzone (max. Punktzahl bei mind. HZ IV), - dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 2-5), - Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). ---- Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 3: - Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl bei mind. 3,0 Mio EUR), - Verglb. d. Aufgabenstellung: Gegenstand d. Ref.proj. ist eine Sanierungsmaßnahme inkl. Umbau im Bereich Hochbau im Umfang vgl. zu o.g. Bauvol. (3,0 Mio. € brutto) (max. Punktzahl bei Sanierung inkl. Umbau), - Honorarzone (max. Punktzahl bei mind. HZ IV),- dem Bewerber beauftragte und bzw. ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 6-8), - Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). ---- Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer Referenz (Ref 1, Ref 2 oder Ref 3 erfüllt ist) für: - Gegenstand ist eine Maßnahme an einem Baudenkmal. Die zuständige Denkmalschutzbehörde und die projektspezifische Denkmalnummer gem. Denkmalliste sind zu benennen. (max. Punktzahl für Maßnahme an einem Einzeldenkmal); - Gegenstand ist eine Maßnahme mit nachträglicher statischer Unterfangung/Nachgründung e. bestehenden Massivbaus (falls ja: volle Punktzahl), - Gegenstand ist eine Maßnahme, bei der Lösungen für Systemschäden d. Bestands geplant und umgesetzt wurden. Art des Systemschadens und geplante Lösung sind stichpunktartig zu benennen. (falls ja: volle Punktzahl), - Beim Ref.proj. wurde die DIN 18040 Teil 1: Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Gebäuden angewendet (falls ja: volle Punktzahl) ---- Zusatzpunkte (die Zusatzpunkte werden je Unterkategorie nur 1x vergeben. Es genügt wenn die Unterkategorie bei einem beliebigen Projekt, losgelöst von den Referenzen 1-3, erfüllt ist. Eine Projektdarstellung ist beizulegen): - Zusammenarbeit mit öffentl. AG / einschlägige Verga …
Kriterium
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, - technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen und Referenzbewertung). ------- Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellte … ganz lesenObjektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, - technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen und Referenzbewertung). ------- Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Eignungskriterien" und "Auswahlkriterien". ------- Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. ------- Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird, wenn dann jedoch nur bis spätestens 15 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.06.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 7-mal: Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 im 1. BA (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu … ganz lesenbis zu 7-mal: Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 im 1. BA (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann bzw. wenn der zweite BA umgesetzt wird.
Optionen
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: Stufe 1: 1. BA: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021, reduzierter Leistungsumfang; Stufe 2: 1. BA LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 3: 1. BA LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 4: 1. BA LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 5: 2. BA: LPH 1-2, gem. … ganz lesenBeabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: Stufe 1: 1. BA: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021, reduzierter Leistungsumfang; Stufe 2: 1. BA LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 3: 1. BA LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 4: 1. BA LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 5: 2. BA: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 6: 2. BA: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 7: 2. BA: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021; Stufe 8: 2. BA: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021; Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
90 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt … ganz lesenVerstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Eignungsnachweises und des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind … ganz lesenTeilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich. a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form-oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, — der alte Teilnahmean …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 762713ef-1f7f-464c-8244-d7a19da80254.