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Sanierung, Reaktivierung und Umnutzung des historischen Prälaturgebäudes optional mit Nebengebäuden; Planungsleistungen Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung

Gemeinde Auhausen als Mitglied der VGem. Oettingen i. Bay. · Auhausen, Bayern

Aktenzeichen AV25AA7C-EUveröffentlicht 12.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 467 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
39 Monate15.10.2025 – 31.12.2028, bis zu 7 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Auhausen86736, Augsburg, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 172 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)30 %
  • B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)40 %
  • C) Honorar30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 13 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Auhausen plant im Rahmen einer städtebaulichen Förderung die Sanierung, Reaktivierung und Umnutzung des historischen Prälaturgebäudes und optional der Nebengebäude. Das Prälaturgebäude inkl. des nördlichen Anbaus ist ein Einzeldenkmal, dass saniert, umgebaut und um einen Erweiterungsbau ergänzt werden soll. Die Nebengebäude können in einem optionalen zweiten Bauabschnitt entweder saniert und für die neue Nutzung umgebaut werden oder abgerissen und durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Das Areal wird der öffentlichen Nutzung zugeführt und soll als Ortszentrum und Begegnungsort fungieren.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung für das historische Prälaturgebäude und optional drei weiterer Nebengebäude auf dem Anwesen Klosterhof 1, 86736 Auhausen. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ---- Die Gemeinde Auhausen (Kreis Donau-Ries, ca. 1000 EW) möchte im Zuge der laufenden Ortskernsanierung im Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" ihren historischen Ortskern aufwerten und zielgerichtet weiterentwickeln. Teil der geplanten Maßnahmen ist die Beseitigung von Leerständen und die Inwertsetzung unter Wert genutzter Liegenschaften.

Gegenstand des Auftrags ist die Neukonzeption der elektrotechnischen Haustechnik im Bereich der ALG 4, 5 und 6 (ELT) im 1. Bauabschnitt im Zuge der Sanierung, Reaktivierung und Umnutzung des zur ehemaligen Klosteranlage gehörenden Prälaturgebäudes, sowie der Realisierung eines Anbaus an das denkmalgeschützte Prälaturgebäude, und optional, als 2. Bauabschnitt die Neukonzeption der elektrotechnischen Haustechnik der dazugehörigen Nebengebäude im Rahmen einer Sanierung oder Ersatzneubauten. Die Vorgaben der Denkmalschutzbehörde sind beim Prälaturgebäude und im Bodendenkmalschutzbereich zu beachten. Dem Auftraggeber sowie den Fördergebern ist auch das architektonische Gesamtbild bei der Umsetzung der Maßnahme wichtig. Die Haustechnik ist in geeigneter Weise darin zu integrieren.

Beim Prälaturgebäude handelt es sich um einen im Kern im 13. Jahrhundert errichteten, zweigeschossigen Walmdachbau mit ca. 370 m² Bruttogeschossfläche, der ursprünglich als Amts- und Wohngebäude für den Abt des früher dort befindlichen Benediktinerklosters vorgesehen war. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal unter der Nummer D-7-79-117-2 im bayerischen Denkmalatlas gelistet und befindet sich im Bodendenkmalbereich, der im Wesentlichen den ehemaligen Kernbereich des Klosters umschreibt, sodass die Maßnahme in Zusammenarbeit mit der archäologischen Betreuung erfolgt. Das Gebäude erfuhr bereits während des Bestehens des Klosters Umbauten und Erneuerungen (14./15. Jh). In der Zeit nach Auflösung des Klosters 1537 wurde das Gebäude als Rentamt und seit dem 19. Jahrhundert schließlich als bäuerliches Wohnhaus genutzt und währenddessen abermals mehrfach baulich überformt. Das Baudenkmal wurde entkernt und weist sowohl Systemschäden als auch Substanzschäden auf, die in erster Linie die Statik betreffen. Das Baudenkmal soll aufgrund seines Baualters und seiner herausragenden geschichtlichen Bedeutung in jedem Fall erhalten werden. Der Umbau der Liegenschaft soll im Rahmen der denkmalpflegerisch zulässigen Eingriffe erfolgen. Zum näheren Umfeld gehören drei leerstehende bzw. mindergenutzte Nebengebäude, die jedoch keinen Denkmalstatus aufweisen. Im Sinne einer Um- oder Neunutzung des Areals kommt daher in einem optionalen 2. Bauabschnitt auch die Errichtung von Ersatzbauten für die Nebengebäude in Betracht. Als Zielsetzung sieht das ISEK der Gemeinde Auhausen für das Areal um die Prälatur die Entwicklung der neuen Ortsmitte vor, die zur Belegung vorrangig öffentliche Nutzungen aufnehmen soll. ----

Die Haustechnik befindet sich insgesamt in einem unbrauchbaren Zustand. Sie ist vollständig zu erneuern. Beim Leitungsnetz besteht die Notwendigkeit einer vollständigen Neukonzeption nach heutigen Standards. Die derzeit vom Auftraggeber favorisierte Variante der MBS, ist die Variante III einschließlich Nutzungskonzept. Die Umsetzung dieser Vorzugsvariante wurde noch nicht beschlossen. In der Vorzugsvariante III der Machbarkeitsstudie ist für das Prälaturgebäude ein Personenaufzug zur Herstellung der teilweisen Barrierefreiheit vorgesehen. Im Nutzungskonzept für die Nebengebäude ist die Einrichtung eines Brotbackhauses zur Durchführung von Gemeinschaftsaktionen und Workshops zum Thema Brot- und Kuchenbacken vorgesehen ggf. mit Cafébetrieb. Die Planung und Umsetzung der elektrotechnischen Ausstattung hängt für den BA 1 und für den optionalen BA 2 vom jeweils endgültigen Nutzungskonzept ab. ----

Es liegen umfangreiche Pläne, Gutachten und Untersuchungen vor (statisch-konstruktiv, orientierende Bausubstanzuntersuchung, Bodengutachten, dendrochronologische Berichte, Vermessungspläne, Bestandspläne, Bauphasenpläne, Flächen-Rauminhalt, Baualterspläne, historischer Bauplan, Höhenpläne, Abbruchuntersuchung, MBS mit Nutzungskonzepten, ISEK, Abbildungen). Die Unterlagen der ISEK, der MBS, der Gutachten und Untersuchungen werden vom Auftraggeber allen Teilnehmern in der 2. Verfahrensstufe bestmöglich zur Verfügung gestellt. ----- Zeitplan: Die Angebotsphase wird verkürzt auf 20 Tage. Alle Teilnehmer der 1. Verfahrensstufe erklären sich mit der Einreichung ihres Teilnahmeantrags automatisch mit dieser verkürzten Frist für die zweite Verfahrensstufe einverstanden. Die Auftragsvergabe ist für Ende September / Anfang Oktober 2025 geplant. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss. Für die Maßnahme werden städtebauliche Förderungen im Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ beantragt. Beim Fördermittelantrag soll mitgewirkt werden. Die Entwurfsplanung ist frühzeitig mit dem Fördergeber, der Regierung von Schwaben, abzustimmen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Architekten und den weiteren Fachplanern ist erforderlich. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)30 %
B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)40 %
C) Honorar30 %
Qualität
A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Qualität
B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Preis
C) HonorarDie Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.10.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 7-mal: Beschreibung d. Verlängerungen: Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss d. LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbes. dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat od. eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
Optionen
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: Stufe 1: 1. BA: LPH 1-2, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 2: 1. BA: LPH 3-4, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 3: 1. BA: LPH 5-7, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 4: 1. BA: LPH 8-9, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 5: 2. BA: LPH 1-2, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 6: 2. … ganz lesenBeabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: Stufe 1: 1. BA: LPH 1-2, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 2: 1. BA: LPH 3-4, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 3: 1. BA: LPH 5-7, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 4: 1. BA: LPH 8-9, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 5: 2. BA: LPH 1-2, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 6: 2. BA: LPH 3-4, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 7: 2. BA: LPH 5-7, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 8: 2. BA: LPH 8-9, gem. § 55 f HOAI 2021; Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekan … ganz lesenVerstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Eignungsnachweises und des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch si … ganz lesenTeilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich. a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form-oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gilt folgende Regelung: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: - der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, - der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, - der alte Teilnahmeantrag (ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben) aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurbüro Ullmann GmbH, Rain am Lech–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.849vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.265 €Zuschlagswert im Median
95.618 € – 351.682 €mittlere Hälfte, 799 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 29.07.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9ec247f3-f741-4fc6-9282-4d00afa869dd.