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Sanierung Ortsdurchfahrt Stadtteil Hochberg

Stadt Remseck am Neckar · Remseck, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2433veröffentlicht 26.03.2026erstmals 26.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 197 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Ludwigsburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
53 Monate01.08.2025 – 31.12.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 169 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorar30 %
  • Personelle Projektorganisation20 %
  • Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung25 %
  • Projekteinschätzung und Projektabwicklung25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 15 Monaten
  2. Erstveröffentlichung
    vor 7 Monaten
  3. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 7 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Stadt Remseck am Neckar mit ca. 27.000 Einwohnern beabsichtigt im Stadtteil Hochberg zusammen mit dem Landkreis Ludwigsburg (LK LB) die Ortsdurchfahrt von der Kreuzung Neckaraue bis Ende der Ortsdurchfahrt Kreuzung Hochdorfer Straße zu sanieren und gestalterisch aufzuwerten. Gemäß dem Straßengesetz für Baden‐Württemberg ist die Kreisverwaltung für innerörtliche Kreisstraßen in Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern zuständig. Dies umfasst den Straßenbelag zwischen den beiden Bordsteinen. Die Gehwege und der Bordstein liegen in der Zuständigkeit der Kommune. Im Rahmen dieser vom Landkreis vorgesehenen Fahrbahnsanierung plant die Stadt Remseck am Neckar, die Gehwege entlang der Straße und Teile der Wasserleitung zu erneuern sowie den Kanal auf ein größeres Maß auszubauen.

Beschreibung des Loses

'- Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021, LPH 1‐3 optional LPH 5 ‐ 9 inkl. Lichtsignalanlage - Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 für - den Kanalbau, LPH 1 ‐ 3 optional LPH 5 ‐ 9, stufenweise - Wasserversorgung, LPH 1 ‐ 3 optional LPH 5 ‐ 9, stufenweise - Besondere Leistung öBÜ gemäß Anlage 12.1 HOAI - Besondere Leistung öBÜ gemäß Anlage 13.1 HOA Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Honorar30 %
Personelle Projektorganisation20 %
Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung25 %
Projekteinschätzung und Projektabwicklung25 %
Preis
HonorarDie volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Der Zuschlagswert Honorar errechnet sich gemäß folgender Formel: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot
Qualität
Personelle Projektorganisation- Das vorgesehene Projektteam und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind darzustellen (Organigramm) wie auch die interne Organisationsstruktur. - Erläuterung der Sicherstellung der Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das Projektteam in allen Leistungsphasen (z. B. Vertretungsregelungen, langfristige Verfügbarkeiten, interner Wissenstranfer, technische Mittel, digitale und örtliche Präsenz, bisherige Zusammenarbeit des Projektteams).
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung- Die Erfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektteams sind vorzustellen. - Für die vorgesehenen Projektleitenden sind anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Objekttyp bzw. Bauaufgaben mit mindestens durchschnittlicher Komplexität / Leistungsphasen / Besondere Leistungen) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. Hinweis zum Kriterium 2: - Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiter und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind. - Die im Organigramm benannten Teammitglieder werden geschuldete Leistungspflicht. Ein Austausch von Mitgliedern ist darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden, es sei denn, Grund für den Austausch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ein anderer wichtiger Grund, den der AN nicht zu vertreten hat. Alle Teammitglieder dürfen nur durch Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ersetzt werden, was der AN vor dem Austausch unaufgefordert nachzuweisen hat.
Qualität
Projekteinschätzung und ProjektabwicklungErwartet werden Einschätzungen und Aussagen zu besonders anspruchsvollen Aspekten des Projekts sowie konkret projektspezifische Erläuterungen der Herangehensweise und evtl. Lösungsansätze. Der Bieter soll sich insbesondere mit der Terminplanung und -einhaltung / Kostenplanung und -einhaltung auseinandersetzen.

Eignung6 von 6 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; … ganz lesen§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): >= 3 Beschäftigte = 150 Punkte / = 2 = 75 Punkte / < 2 = 0 Punkte.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Jahresumsatz: Eigenerklärung zum durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich ausgeschriebenen Leistung. Die Angaben zum Umsatz dienen der Plausibilisierung und gehen nicht in die Wertung ein.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Unternehmensreferenzen Objektplanungen Verkehrsanlagen und Objektplanungen Ingenieurbauwerke - Wasserleitungsbau + Entwässerungseinrichtungen: Eigenerklärungen zu maximal zwei Referenzprojekten im Tiefbau mit vergleich … ganz lesen§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Unternehmensreferenzen Objektplanungen Verkehrsanlagen und Objektplanungen Ingenieurbauwerke - Wasserleitungsbau + Entwässerungseinrichtungen: Eigenerklärungen zu maximal zwei Referenzprojekten im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI und Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben im Teilnahmeantrag sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentation muss prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Mindestbedingungen Referenzprojekte: - Die Maßnahmen müssen jeweils ein innerstädtisches Projekt sein. - Inbetriebnahme der Maßnahmen jeweils vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags. - Die Verkehrsanlagen müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß 13.1 HOAI eingeordnet sein. - Mindestens eines der beiden Referenzprojekte 1 oder 2 muss die Integration von mindestens 3 Leistungsträgern (Strom / Wasser / Gas, Breitband + Telekommunikation / Kanal) zum Gegenstand gehabt haben. Die Leitungsträger sind im Referenzdatenblatt explizit zu benennen. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale je Referenzprojekt 1 + 2: Kosten der Baukonstruktion (KG300+anteilig KG400) >= 750.000 = 100 Punkte / < 750.000 und >= 500.000 = 50 Punkte / < 50.000 = 0 Punkte. - abgeschlossene Leistungsphasen 2 + 3 und 5 - 8 und Besondere Leistungen gemäß § 47 und Anlage 13 HOAI = 200 Punkte. (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 2: 23 Punkte / LPH 3: 29 Punkte / LPH 5: 16 Punkte / LPH 6: 11 Punkte / LPH 7: 4 Punkte / LPH 8: 17 Punkte / BL zur LPH 8 (öBÜ): 100 Punkte). - weitere abgeschlossene Planungsleistungen im Projekt: Objektplanung Ingenieurbauwesen für Objekte der Wasserversorgung mit Leistungsphasen 2 + 3 und 5 - 8 und Besondere Leistungen gemäß § 43 und Anlage 12 HOAI = 200 Punkte. (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 2: 22 Punkte / LPH 4: 5 Punkte / LPH 6: 14 Punkte / LPH 8: 17 Punkte / LPH 3: 27 Punkte / LPH 5: 16 Punkte / LPH 7: 4 Punkte / BL zur LPH 8 (öBÜ): 100 Punkte). - weitere abgeschlossene Planungsleistungen im Projekt: Objektplanung Ingenieurbauwesen für Objekte der Entwässerungseinrichtungen mit Leistungsphasen 2 + 3 und 5 - 8 und Besondere Leistungen gemäß § 43 und Anlage 12 HOAI = 200 Punkte. (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 2: 22 Punkte / LPH 4: 5 Punkte / LPH 6: 14 Punkte / LPH 8: 17 Punkte / LPH 3: 27 Punkte / LPH 5: 16 Punkte / LPH 7: 4 Punkte / BL zur LPH 8 (öBÜ): 100 Punkte). - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 100 Punkte.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optionale Leistungen: siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefug … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Teilnahmewettbewerb: Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. - Angebotsphase: Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die Kriterien 1 - 3. Daraus wird zu jedem Zuschlagskriterium der … ganz lesen- Teilnahmewettbewerb: Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. - Angebotsphase: Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die Kriterien 1 - 3. Daraus wird zu jedem Zuschlagskriterium der Mittelwert gebildet. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht. Damit der Zuschlage erteilt werden kann, müssen für die qualitativen Zuschlagskriterien mindestens 2,1 Punkte (gewichtet) erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. - Bindefrist der Angebote: 6 Monate ab Angebotseingang.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 24.04.2026
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 24.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6ca5ed18-f474-4868-a737-d1d0ef4edf08.