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Sanierung Grundschule und Rathaus Willmering sowie Sanierung Grundschule Waffenbrunn - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - Leistungsphasen 1-9

Auftraggebergemeinschaft Willmering / Waffenbrunn vertretend durch die Gemeinde Willmering · Willmering, Bayern

Aktenzeichen ARCHveröffentlicht 26.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 375 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
34 Monate26.01.2026 – 30.11.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Willmering93497, Landkreis Cham, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 133 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Personelle Besetzung - Gewichtung 35%35 %
  • Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%25 %
  • Strukturelle Herangehensweise an das Projekt/Projektanalyse - Gewichtung 15 %15 %
  • Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%5 %
  • Honorarangebot - Gewichtung 20%20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2028
    vor 9 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Gemeinden Waffenbrunn und Willmering verwalten zusammen den Schulverband Waffenbrunn-Willmering. Der Schulverband umfasst eine Grundschule mit zwei Gebäuden (Zweihäusigkeit), welche jeweils im Besitz der Kommune ist. Für beide Gebäude wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Beide Schulhäuser müssen nun saniert werden. Die Grundschule Waffenbrunn soll zusätzlich für den Ganztagesbetreuungsanspruch „fit gemacht“ werden. Das Rathaus der Gemeinde Willmering, welches sich direkt im gleichen Gebäude befindet, soll saniert werden. Nach Rücksprache mit der Regierung der Oberpfalz können die beiden Gebäude aufgrund der umfangreichen unterrichtsbetrieblichen Zusammenhänge projektübergreifend betrachtet werden. D. h. die Planung der beiden Gebäude kann durch dasselbe Projektteam erfolgen und es müssen keine separaten Vergaben für die Planungsleistungen für die beiden Gebäude durchgeführt werden. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sollen unter laufendem Schulbetrieb, bauabschnittsweise mittels Auslagerung in jeweils freie Unterrichtsräume (unter Ausnutzung der Zweihäusigkeit der Schule) erfolgen.

// Schulgebäude und Rathaus Willmering // Das Schulgebäude Willmering wurde 1920 errichtet und 1957 aufgestockt. 1976 wurde das heutige Rathaus angebaut. 1988 erfolgten der Umbau und die Sanierung des Schulgebäudes sowie die Aufstockung des Rathauses. Eine weitere Aufstockung der Pausenhalle mit Textilarbeitsraum folgte 1997. 1976 wurde die benachbarte Sporthalle errichtet. Diese wurde 2008 um- bzw. neugebaut. Die Sporthalle ist nicht Bestandteil der hier auftragsgegenständlichen Leistungen. Sowohl das Schulgebäude (ca. 5.300 m³ BRI) als auch das Rathaus (ca. 2.200 m³ BRI) wurden in Massivbauweise erreichtet. Die Fassaden sowie die Dächer sind schlecht bzw. gar nicht gedämmt. Ob Schadstoffe vorhanden sind, kann zum aktuellen Stand nicht zweifelsfrei beantwortet werden. Die technische Gebäudeausrüstung ist veraltet und bedarf einer Generalüberholung. Neben brandschutztechnischen Mängeln wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie auch Mängel bzgl. der Barrierefreiheit festgestellt. Im Rathaus muss in diesem Zusammenhang ein Aufzug nachgerüstet werden. Aktuell wird von Gesamtkosten (ohne Indizierung für den Ausführungszeitraum) in Höhe von 5,12 Mio. € brutto (Kgr. 300-700, DIN 276) ausgegangen.

// Schulgebäude Waffenbrunn // Das Schulgebäude mit Verwaltungsflügel Waffenbrunn wurde 1950 errichtet und 1980 um einen Eingangsbereich erweitert. 2010 erfolget die Generalsanierung des Schulgebäudes (ausgenommen des Verwaltungsflügels). 1980 wurde die benachbarte Sporthalle errichtet. Die Sporthalle ist nicht Bestandteil der hier auftragsgegenständlichen Leistungen. Das Schulgebäude inkl. Verwaltungsflügel (ca. 2.900 m³ BRI) wurde in Massivbauweise erreichtet. Die Fassade sowie das Dach sind schlecht bzw. gar nicht gedämmt. Ob Schadstoffe vorhanden sind, kann zum aktuellen Stand nicht zweifelsfrei beantwortet werden. Die technische Gebäudeausrüstung ist veraltet und bedarf einer Generalüberholung. Neben brandschutztechnischen Mängeln wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie auch Mängel bzgl. der Barrierefreiheit festgestellt. In diesem Zusammenhang muss ein Aufzug nachgerüstet werden. Die Schule wird voraussichtlich über ein Nahwärmenetz aus der örtlichen Hackschnitzelanlage versorgt.

Vertretend für den Zweckverband ist die Gemeinde Willmering. Die Aufteilung und Trennung sämtlicher Unterlagen sind auf 2 Objekte ( Schule Waffenbrunn und Schule + Rathaus Willmering ) vorzunehmen. Hier sind u.a. Leistungsverzeichnisse, Kostenermittlungen- und Verfolgung, in Teilen Terminplanung und Fortschreibung, Förderanträge, Verwendungsnachweise, Rechnungsstellungen etc. gemeint.

Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Jan 2026 - Baubeginn: März 2027 - Fertigstellung: Nov 2028

Aktuell wird von Gesamtkosten (ohne Indizierung für den Ausführungszeitraum) in Höhe von 8,19 Mio. € brutto (Kgr. 200-600, DIN 276) ausgegangen., und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 20.000 € // - KG 300 4.691.250 € // - KG 400 1.563.750 € // - KG 500 240.000 € // - KG 600 110.000 € //

Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß gemäß §§ 33 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Beschreibung des Loses

Die Gemeinden Waffenbrunn und Willmering verwalten zusammen den Schulverband Waffenbrunn-Willmering. Der Schulverband umfasst eine Grundschule mit zwei Gebäuden (Zweihäusigkeit), welche jeweils im Besitz der Kommune ist. Für beide Gebäude wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Beide Schulhäuser müssen nun saniert werden. Die Grundschule Waffenbrunn soll zusätzlich für den Ganztagesbetreuungsanspruch „fit gemacht“ werden. Das Rathaus der Gemeinde Willmering, welches sich direkt im gleichen Gebäude befindet, soll saniert werden. Nach Rücksprache mit der Regierung der Oberpfalz können die beiden Gebäude aufgrund der umfangreichen unterrichtsbetrieblichen Zusammenhänge projektübergreifend betrachtet werden. D. h. die Planung der beiden Gebäude kann durch dasselbe Projektteam erfolgen und es müssen keine separaten Vergaben für die Planungsleistungen für die beiden Gebäude durchgeführt werden. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sollen unter laufendem Schulbetrieb, bauabschnittsweise mittels Auslagerung in jeweils freie Unterrichtsräume (unter Ausnutzung der Zweihäusigkeit der Schule) erfolgen.

// Schulgebäude und Rathaus Willmering // Das Schulgebäude Willmering wurde 1920 errichtet und 1957 aufgestockt. 1976 wurde das heutige Rathaus angebaut. 1988 erfolgten der Umbau und die Sanierung des Schulgebäudes sowie die Aufstockung des Rathauses. Eine weitere Aufstockung der Pausenhalle mit Textilarbeitsraum folgte 1997. 1976 wurde die benachbarte Sporthalle errichtet. Diese wurde 2008 um- bzw. neugebaut. Die Sporthalle ist nicht Bestandteil der hier auftragsgegenständlichen Leistungen. Sowohl das Schulgebäude (ca. 5.300 m³ BRI) als auch das Rathaus (ca. 2.200 m³ BRI) wurden in Massivbauweise erreichtet. Die Fassaden sowie die Dächer sind schlecht bzw. gar nicht gedämmt. Ob Schadstoffe vorhanden sind, kann zum aktuellen Stand nicht zweifelsfrei beantwortet werden. Die technische Gebäudeausrüstung ist veraltet und bedarf einer Generalüberholung. Neben brandschutztechnischen Mängeln wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie auch Mängel bzgl. der Barrierefreiheit festgestellt. Im Rathaus muss in diesem Zusammenhang ein Aufzug nachgerüstet werden. Aktuell wird von Gesamtkosten (ohne Indizierung für den Ausführungszeitraum) in Höhe von 5,12 Mio. € brutto (Kgr. 300-700, DIN 276) ausgegangen.

// Schulgebäude Waffenbrunn // Das Schulgebäude mit Verwaltungsflügel Waffenbrunn wurde 1950 errichtet und 1980 um einen Eingangsbereich erweitert. 2010 erfolget die Generalsanierung des Schulgebäudes (ausgenommen des Verwaltungsflügels). 1980 wurde die benachbarte Sporthalle errichtet. Die Sporthalle ist nicht Bestandteil der hier auftragsgegenständlichen Leistungen. Das Schulgebäude inkl. Verwaltungsflügel (ca. 2.900 m³ BRI) wurde in Massivbauweise erreichtet. Die Fassade sowie das Dach sind schlecht bzw. gar nicht gedämmt. Ob Schadstoffe vorhanden sind, kann zum aktuellen Stand nicht zweifelsfrei beantwortet werden. Die technische Gebäudeausrüstung ist veraltet und bedarf einer Generalüberholung. Neben brandschutztechnischen Mängeln wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie auch Mängel bzgl. der Barrierefreiheit festgestellt. In diesem Zusammenhang muss ein Aufzug nachgerüstet werden. Die Schule wird voraussichtlich über ein Nahwärmenetz aus der örtlichen Hackschnitzelanlage versorgt.

Vertretend für den Zweckverband ist die Gemeinde Willmering. Die Aufteilung und Trennung sämtlicher Unterlagen sind auf 2 Objekte ( Schule Waffenbrunn und Schule + Rathaus Willmering ) vorzunehmen. Hier sind u.a. Leistungsverzeichnisse, Kostenermittlungen- und Verfolgung, in Teilen Terminplanung und Fortschreibung, Förderanträge, Verwendungsnachweise, Rechnungsstellungen etc. gemeint.

Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Jan 2026 - Baubeginn: März 2027 - Fertigstellung: Nov 2028

Aktuell wird von Gesamtkosten (ohne Indizierung für den Ausführungszeitraum) in Höhe von 8,19 Mio. € brutto (Kgr. 200-600, DIN 276) ausgegangen., und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 20.000 € // - KG 300 4.691.250 € // - KG 400 1.563.750 € // - KG 500 240.000 € // - KG 600 110.000 € //

Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß gemäß §§ 33 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Personelle Besetzung - Gewichtung 35%Gewichtung (Punkte, genau) 35Personelle Besetzung
Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%Gewichtung (Punkte, genau) 25Fachtechnische Lösungsansätze
Qualität
Strukturelle Herangehensweise an das Projekt/Projektanalyse - Gewichtung 15 %Gewichtung (Punkte, genau) 15Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
Qualität
Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%Gewichtung (Punkte, genau) 5Gesamteindruck Konzept
Preis
Honorarangebot - Gewichtung 20%Gewichtung (Punkte, genau) 20Honorarangebot

Eignung9 von 9 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV) 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 300-400 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für P … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2022 bis 2024 ( … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2022 bis 2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 1.000.000 EUR/a (5 Punkte) - Jahresmittel < 1.000.000 EUR/a und ≥ 750.000 EUR/a (2,5 Punkte) - Jahresmittel < 750.000 EUR/a (0 Punkte)
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 6 Technische Mitarbeiter (5 Punkte) - durchschnittlich <6 und ≥ 4 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte) - durchschnittlich < 4 Technische Mitarbeiter (0 Punkte)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Referenzprojekte die vor 2019 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein: Referenz 1 + 2: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Bauvorhaben für Kinder ( Schule, KITA, Sporthalle ) - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das im laufenden Betrieb saniert wurde. - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300-400 ≥ 5,0 Mio. € brutto. - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 34 HOAI erbracht. - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. Referenz 3: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Bauvorhaben für Kinder ( Schule, KITA, Sporthalle ) oder ein Verwaltungsgebäude. - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300-400 ≥ 5,0 Mio. € brutto. - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 34 HOAI erbracht. - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + max. 90 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.01.2026
Vertragsende
30.11.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b7d4cb11-45a6-48cc-97e1-9f365e2ddd0c.