Sanierung des Freibades in Lünen - Leistungen der Generalplanung
Bädergesellschaft Lünen mbH · Lünen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen SWL-EU-11-2025 (Verhandlungsphase)veröffentlicht 20.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 56 Monate
- 01.05.2026 – 31.12.2030
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- 221 MWG Neubau Turnhalle Abzw. Maria-Wächtler-Gymnasium: GeneralplanerleistungenGVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH · EssenFrist 26.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 56 Monate01.05.2026 – 31.12.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lünen44534, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 139 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz20 %
- Konzept zur Projekt- und Schnittstellenorganisation10 %
- Konzept zur Kommunikation mit der Auftraggeberin10 %
- Konzept zum Terminmanagement10 %
- Konzept zur Qualitätssicherung10 %
- Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Vertragsbeginnvor 6 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Heute
Beschreibung
Die Bädergesellschaft Lünen mbH (Auftraggeberin/Vergabestelle) plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Die Auftraggeberin beabsichtigt, insgesamt die folgenden Leistungen auf der Grundlage eines Generalplanervertrags zu vergeben: a) Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10) b) Planungsleistungen Freianlagen (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §38 ff. HOAI i.V.m. Anlage 11) c) Planungsleistungen Tragwerksplanung (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-6, §49 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14) aa) Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15) bb) Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen cc) Wärmeversorgungsanlagen dd) Lufttechnische Anlagen ee) Starkstromanlagen ff) Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gg) Nutzungsspezifische Anlagen hh) Gebäudeautomation d) Planungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-7, Anlage 1 Ziff. 1.2) e) Planungsleistungen Brandschutz (Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 und 8, AHO-Heft Nr. 17, 12/2022) f) SiGeKo-Leistungen (Regelleistungen und Regelleistungen im Bedarfsfall, AHO-Heft Nr. 15, 06/2022) Eine losweise Vergabe der gegenständlichen Leistungen kommt nicht in Betracht. Die für diese Entscheidung maßgeblichen Gründe im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB sind in der Vergabeakte ausführlich vermerkt. Die zu vergebenden Leistungen werden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Rahmen der europaweit veröffentlichten Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Generalplanervertrag (Teil C) verwiesen.
Beschreibung des Loses
Die Bädergesellschaft Lünen mbH (Auftraggeberin/Vergabestelle) plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Die Auftraggeberin beabsichtigt, insgesamt die folgenden Leistungen auf der Grundlage eines Generalplanervertrags zu vergeben: a) Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10) b) Planungsleistungen Freianlagen (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §38 ff. HOAI i.V.m. Anlage 11) c) Planungsleistungen Tragwerksplanung (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-6, §49 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14) aa) Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15) bb) Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen cc) Wärmeversorgungsanlagen dd) Lufttechnische Anlagen ee) Starkstromanlagen ff) Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gg) Nutzungsspezifische Anlagen hh) Gebäudeautomation d) Planungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-7, Anlage 1 Ziff. 1.2) e) Planungsleistungen Brandschutz (Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 und 8, AHO-Heft Nr. 17, 12/2022) f) SiGeKo-Leistungen (Regelleistungen und Regelleistungen im Bedarfsfall, AHO-Heft Nr. 15, 06/2022) Eine losweise Vergabe der gegenständlichen Leistungen kommt nicht in Betracht. Die für diese Entscheidung maßgeblichen Gründe im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB sind in der Vergabeakte ausführlich vermerkt. Die zu vergebenden Leistungen werden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Rahmen der europaweit veröffentlichten Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen, die auf der E-Vergabeplattform hinterlegt werden. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. Die Auftraggeberin und der Auftragnehmer werden mit Abschluss der Leistungsphase 3 auf der Grundlage der Kostenberechnung einen dann noch zu definierenden Betrag als Baukostenobergrenze vereinbaren. Erfolgt hierzu im Einzelfall keine explizite Festlegung in der Leistungsphase 3, so gelten die in der freigegebenen Kostenberechnung enthaltenen Bruttobeträge der Kostengruppen 200 bis 600 als Bauobergrenze. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 3,85 Mio. EUR netto veranschlagt. Das Projekt soll bis zum 31.12.2030 abgeschlossen sein. Die Projektrealisierung findet abschnittsweise jeweils während der saisonbedingten Schließung statt. Im Sommer soll das Bad stets betrieben werden. Eine detaillierte Terminierung wird nach Beauftragung durch den Auftragnehmer erarbeitet und mit der Auftraggeberin abgestimmt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Generalplanervertrag (Teil C) verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene LeistungenHauptgegenstand
- 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
- 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
- 71321200Heizungsplanung
- 71220000Architekturentwurf
- 71356400Technische Planungsleistungen
- 71250000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
- 71314000Dienstleistungen im Energiebereich
- 71313000Umwelttechnische Beratung
- 71317200Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
- 71317100Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung
- 71315000Haustechnik
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Die Wertungspunkte für das Kriterium "Preis" werden aus der Wertungssumme des Angebotes unter Bezugnahme auf die von dem Bieter eingereichten und unterschriebenen Preisblätter als Anlage zu diesen Bewerbungsbedingungen (Teil A) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 300 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- Qualität
- Sicherstellung der Vor-Ort-PräsenzGewichtung (Punkte, genau) 20Die Wertungspunkte für das Kriterium "Vor-Ort-Präsenz" werden bezogen auf die Anwesenheit des Projektleiters in den Geschäftsräumen der Auftraggeberin bzw. auf den Baustellen des Freibades in Lünen ab der Leistungsphase 8 in folgender Weise ermittelt: - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 5 Tagen/Woche - 100 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 4 Tagen/Woche - 80 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 3 Tagen/Woche - 60 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 2 Tagen/Woche - 40 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 1 Tag/Woche - 20 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 0 Tagen/Woche - 0 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 100 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) zwischen 2 und 4 Stunden ab Mitteilung - 75 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) zwischen 4 und 6 Stunden ab Mitteilung - 50 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) zwischen 6 und 8 Stunden ab Mitteilung - 25 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) von mehr als 8 Stunden ab Mitteilung - 0 Punkte Es soll von dem Bieter im Angebot dargelegt werden, wie sich der Bieter die vor-Ort-Präsenz des Projektleiters im vorgenannten Sinne vorstellt. Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie er auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung vor Ort herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben, in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Bieters eine Klärung vor Ort herbeiführen kann. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- Qualität
- Konzept zur Projekt- und SchnittstellenorganisationGewichtung (Punkte, genau) 10Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung der Organisation und Verfahren zur optimalen Ausgestaltung der Zusammenarbeit und der Abstimmungsprozesse zwischen den Architekten und weiteren Beteiligten an der Planung (z.B. Fachingenieure der Technischen Gebäudeausrüstung, der Tragwerksplanung). In diesem Zusammenhang hat der Bieter plausibel zu erläutern, wie er durch die vorgesehenen Maßnahmen den Bedürfnissen, Zielen und Anforderungen des Bauherrn verlässlich zu entsprechen vermag. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 20, 40, 60, 80 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- Qualität
- Konzept zur Kommunikation mit der AuftraggeberinGewichtung (Punkte, genau) 10Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet die Vorlage eines Kommunikationskonzepts. Hierzu wird vom Bieter erwartet, dass er in einem Kommunikationskonzept die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: o Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu der Auftraggeberin (ggf. Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer), o Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für die Auftraggeberin, o Reaktion auf Fehler / besondere Situationen, o Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 20, 40, 60, 80 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- Qualität
- Konzept zum TerminmanagementGewichtung (Punkte, genau) 10Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung zum Terminmanagement. Hierzu wird vom Bieter eine Darstellung der Maßnahmen zur termingerechten Projektrealisierung gefordert. Erwartet wird dabei die Vorstellung eines realistischen Ansatzes für Vorgangsdauern und Anordnungsbeziehungen, wobei die verschiedenen Abläufe im Projekt besonders in den Blick genommen werden. Wünschenswert ist in diesem Zusammenhang eine Darstellung, auf welche IT-Unterstützung der Bieter zurückgreifen kann. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 20, 40, 60, 80 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- Qualität
- Konzept zur QualitätssicherungGewichtung (Punkte, genau) 10Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Qualitätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: o Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage o Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken o Einleitung von Korrekturmaßnahmen o Durchsetzung der Qualitätsvorgaben o Reaktionszeit bei Konflikten o Vermeidung und Beseitigung von Mängeln Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 20, 40, 60, 80 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
- Qualität
- Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und KostenkontrolleGewichtung (Punkte, genau) 10Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfahrens zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle sowie der zeitlichen Weitergabe dieser an die Auftraggeberin während der Projektdurchführung. Der Bieter hat dabei die Bezugsquellen für die ermittelten Kosten je Leistungsphase transparent zu beschreiben. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 20, 40, 60, 80 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2026
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
(A) Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der … ganz lesenkürzer
(A) Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. (B) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Interessenten / Bewerber/Bieter / Bewerber-/Bietergemeinschaft sind unter dem genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. (C) Die von der Vergabestelle mit dieser EU-Bekanntmachung und darüber hinaus geforderten Erklärungen und Unterlagen müssen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Eine Einreichung auf dem Postweg, über die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform oder per E-Mail ist unzulässig. Etwaige in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. (D) Mehrere Bewerber/Bieter können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag / den Angeboten die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1 zu Teil A) einzureichen. Soweit ausdrücklich gefordert, sind die Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag / den Angeboten vorzulegen. Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch jeweils für die vollständige Erfüllung der Verträge. Mit dem Teilnahmeantrag / den Angeboten wird die Vorlage einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung verlangt. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotserstellungs-/- wertungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft im Einzelfall eine Um-/ oder Neubildung erwägen, wird empfohlen, sich mit der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung im Vorfeld vertraut zu machen. (E) Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (sog. Unteraufträge) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (ohne Eignungsleihe) von dem Bieter / der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gem. Vordruck Anlage A.2 zu Teil A) anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Hinweis: Soweit sich ein Bewerber/Bieter / eine Bewerber-/Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten (Mittel oder Fähigkeiten) eines Unterauftragnehmers beruft, gelten vorrangig die Bedingungen der "Eignungsleihe". Ferner muss der Bieter / die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gem. Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) zu verwenden. Der Vordruck ist vor Zuschlagserteilung einzureichen. Vor Zuschlagserteilung sind außerdem für jedes andere Unternehmen die Vordrucke Anlage A.4 …- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YXSM9Q5# (A.) Die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) sind zu beachten und werden vertraglich abgebildet. (B.) Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und der Angebote dürfen keine Personen außer der Auftraggeberin und deren Berater anwesend sein.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Borker Straße 56-58, 44534 Lünen
- Website
- baeder-luenen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Planungsleistungen Technische Ausrüstung19.08.2026 · 2 Angebote
- Objektplanung Architektur19.08.2026 · 6 Angebote
- Bauphysik Freibad Lünen10.07.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 05.01.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.01.2026 auf 15.01.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 05.01.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8e5cd3e5-29c1-446d-aa25-78470c7bcbaa.