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Sanierung des Freibades in Lünen - Leistungen der Generalplanung

Bädergesellschaft Lünen mbH · Lünen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen SWL-EU-11-2025veröffentlicht 25.11.2025erstmals 25.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 296 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
56 Monate01.05.2026 – 31.12.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Lünen44534, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 139 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz20 %
  • Konzept zur Projekt- und Schnittstellenorganisation10 %
  • Konzept zur Kommunikation mit der Auftraggeberin10 %
  • Konzept zum Terminmanagement10 %
  • Konzept zur Qualitätssicherung10 %
  • Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 11 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bädergesellschaft Lünen mbH
    vor 11 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 6 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Bädergesellschaft Lünen mbH (Auftraggeberin/Vergabestelle) plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Die Auftraggeberin beabsichtigt, insgesamt die folgenden Leistungen auf der Grundlage eines Generalplanervertrags zu vergeben: a) Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10) b) Planungsleistungen Freianlagen (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §38 ff. HOAI i.V.m. Anlage 11) c) Planungsleistungen Tragwerksplanung (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-6, §49 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14) aa) Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15) bb) Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen cc) Wärmeversorgungsanlagen dd) Lufttechnische Anlagen ee) Starkstromanlagen ff) Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gg) Nutzungsspezifische Anlagen hh) Gebäudeautomation d) Planungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-7, Anlage 1 Ziff. 1.2) e) Planungsleistungen Brandschutz (Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 und 8, AHO-Heft Nr. 17, 12/2022) f) SiGeKo-Leistungen (Regelleistungen und Regelleistungen im Bedarfsfall, AHO-Heft Nr. 15, 06/2022) Eine losweise Vergabe der gegenständlichen Leistungen kommt nicht in Betracht. Die für diese Entscheidung maßgeblichen Gründe im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB sind in der Vergabeakte ausführlich vermerkt. Die zu vergebenden Leistungen werden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Rahmen der europaweit veröffentlichten Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Generalplanervertrag (Teil C) verwiesen.

Beschreibung des Loses

Die Bädergesellschaft Lünen mbH (Auftraggeberin/Vergabestelle) plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Die Auftraggeberin beabsichtigt, insgesamt die folgenden Leistungen auf der Grundlage eines Generalplanervertrags zu vergeben: a) Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10) b) Planungsleistungen Freianlagen (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §38 ff. HOAI i.V.m. Anlage 11) c) Planungsleistungen Tragwerksplanung (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-6, §49 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14) aa) Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15) bb) Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen cc) Wärmeversorgungsanlagen dd) Lufttechnische Anlagen ee) Starkstromanlagen ff) Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gg) Nutzungsspezifische Anlagen hh) Gebäudeautomation d) Planungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-7, Anlage 1 Ziff. 1.2) e) Planungsleistungen Brandschutz (Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 und 8, AHO-Heft Nr. 17, 12/2022) f) SiGeKo-Leistungen (Regelleistungen und Regelleistungen im Bedarfsfall, AHO-Heft Nr. 15, 06/2022) Eine losweise Vergabe der gegenständlichen Leistungen kommt nicht in Betracht. Die für diese Entscheidung maßgeblichen Gründe im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB sind in der Vergabeakte ausführlich vermerkt. Die zu vergebenden Leistungen werden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Rahmen der europaweit veröffentlichten Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen, die auf der E-Vergabeplattform hinterlegt werden. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. Die Auftraggeberin und der Auftragnehmer werden mit Abschluss der Leistungsphase 3 auf der Grundlage der Kostenberechnung einen dann noch zu definierenden Betrag als Baukostenobergrenze vereinbaren. Erfolgt hierzu im Einzelfall keine explizite Festlegung in der Leistungsphase 3, so gelten die in der freigegebenen Kostenberechnung enthaltenen Bruttobeträge der Kostengruppen 200 bis 600 als Bauobergrenze. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 3,85 Mio. EUR netto veranschlagt. Das Projekt soll bis zum 31.12.2030 abgeschlossen sein. Die Projektrealisierung findet abschnittsweise jeweils während der saisonbedingten Schließung statt. Im Sommer soll das Bad stets betrieben werden. Eine detaillierte Terminierung wird nach Beauftragung durch den Auftragnehmer erarbeitet und mit der Auftraggeberin abgestimmt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Generalplanervertrag (Teil C) verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Die Wertungspunkte für das Kriterium "Preis" werden aus der Wertungssumme des Angebotes unter Bezugnahme auf die von dem Bieter eingereichten und unterschriebenen Preisblätter als Anlage zu diesen Bewerbungsbedingungen (Teil A) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 300 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Qualität
Sicherstellung der Vor-Ort-PräsenzGewichtung (Punkte, genau) 20Die Wertungspunkte für das Kriterium "Vor-Ort-Präsenz" werden bezogen auf die Anwesenheit des Projektleiters in den Geschäftsräumen der Auftraggeberin bzw. auf den Baustellen des Freibades in Lünen ab der Leistungsphase 8 in folgender Weise ermittelt: - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 5 Tagen/Woche - 100 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 4 Tagen/Woche - 80 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 3 Tagen/Woche - 60 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 2 Tagen/Woche - 40 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 1 Tag/Woche - 20 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 0 Tagen/Woche - 0 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 100 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) zwischen 2 und 4 Stunden ab Mitteilung - 75 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) zwischen 4 und 6 Stunden ab Mitteilung - 50 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) zwischen 6 und 8 Stunden ab Mitteilung - 25 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) von mehr als 8 Stunden ab Mitteilung - 0 Punkte Es soll von dem Bieter im Angebot dargelegt werden, wie sich der Bieter die vor-Ort-Präsenz des Projektleiters im vorgenannten Sinne vorstellt. Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie er auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung vor Ort herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben, in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Bieters eine Klärung vor Ort herbeiführen kann. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Qualität
Konzept zur Projekt- und SchnittstellenorganisationGewichtung (Punkte, genau) 10Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung der Organisation und Verfahren zur optimalen Ausgestaltung der Zusammenarbeit und der Abstimmungsprozesse zwischen den Architekten und weiteren Beteiligten an der Planung (z.B. Fachingenieure der Technischen Gebäudeausrüstung, der Tragwerksplanung). In diesem Zusammenhang hat der Bieter plausibel zu erläutern, wie er durch die vorgesehenen Maßnahmen den Bedürfnissen, Zielen und Anforderungen des Bauherrn verlässlich zu entsprechen vermag. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 20, 40, 60, 80 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Qualität
Konzept zur Kommunikation mit der AuftraggeberinGewichtung (Punkte, genau) 10Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet die Vorlage eines Kommunikationskonzepts. Hierzu wird vom Bieter erwartet, dass er in einem Kommunikationskonzept die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: o Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu der Auftraggeberin (ggf. Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer), o Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für die Auftraggeberin, o Reaktion auf Fehler / besondere Situationen, o Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 20, 40, 60, 80 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Qualität
Konzept zum TerminmanagementGewichtung (Punkte, genau) 10Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung zum Terminmanagement. Hierzu wird vom Bieter eine Darstellung der Maßnahmen zur termingerechten Projektrealisierung gefordert. Erwartet wird dabei die Vorstellung eines realistischen Ansatzes für Vorgangsdauern und Anordnungsbeziehungen, wobei die verschiedenen Abläufe im Projekt besonders in den Blick genommen werden. Wünschenswert ist in diesem Zusammenhang eine Darstellung, auf welche IT-Unterstützung der Bieter zurückgreifen kann. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 20, 40, 60, 80 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Qualität
Konzept zur QualitätssicherungGewichtung (Punkte, genau) 10Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Qualitätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: o Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage o Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken o Einleitung von Korrekturmaßnahmen o Durchsetzung der Qualitätsvorgaben o Reaktionszeit bei Konflikten o Vermeidung und Beseitigung von Mängeln Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 20, 40, 60, 80 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Qualität
Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und KostenkontrolleGewichtung (Punkte, genau) 10Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfahrens zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle sowie der zeitlichen Weitergabe dieser an die Auftraggeberin während der Projektdurchführung. Der Bieter hat dabei die Bezugsquellen für die ermittelten Kosten je Leistungsphase transparent zu beschreiben. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 20, 40, 60, 80 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 24. der Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.

Eignung11 von 11 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.4 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG (gem. Anlage A.5 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezuges (gem. Anlage A.6 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (gem. Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht seit Unternehmensgründung). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sof … ganz lesenEigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (gem. Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht seit Unternehmensgründung). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.3) vorgelegt wird.
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (hier: Leistungen der Generalplanung), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme d … ganz lesenEigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (hier: Leistungen der Generalplanung), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.3) vorgelegt wird. Die Bepunktung erfolgt bei mehr als drei geeigneten Bewerbern (vgl. insoweit auch Ziffer 5. der Bewerbungsbedingungen (Teil A)) in folgender Weise: > 50 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 20 Punkte > 40 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 16 Punkte > 30 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 12 Punkte > 20 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 8 Punkte > 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 4 Punkte < 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 0 Punkte
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Sta … ganz lesenAuszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. - Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. - Hinweis: Diese Unterlage ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzen (gem. Vordruck Anlage A.9 zu Teil A) aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Datum der Absendung der EU-Bekanntmachung) bei denen jeweils Leistungen der Generalplanung, vergleichbar mit den gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen erfolgte, für die Sanier … ganz lesenEigenerklärung über mindestens zwei Referenzen (gem. Vordruck Anlage A.9 zu Teil A) aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Datum der Absendung der EU-Bekanntmachung) bei denen jeweils Leistungen der Generalplanung, vergleichbar mit den gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen erfolgte, für die Sanierung oder den Neubau eines Schwimmbades oder vergleichbarer Anlagen (Freibad, Hallenbad, Sportbad/Schwimmsportzentrum, Freizeitbad/Erlebnisbad/Wasserpark, Spa, Therme, Wellnesslandschaft, u. ä.) als Generalplaner über die Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutz. Das mit der Referenz benannte Vorhaben befindet sich in der Bauausführung oder ist fertiggestellt, wobei sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 2 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen. Anzugeben sind dabei je Referenz (a) Art und Umfang der Leistung (Projektbeschreibung), (b) Art und Umfang des Projektes (Baumaßnahme unter Angabe der Projektkosten KG 300 bis 400 (entspr. DIN 276)), (c) der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Te-lefonnummer/E-Mail-Adresse) sowie (d) der Erbringungszeitpunkt. Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen muss für jede Referenz klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und / oder welchem eignungsleihenden Unternehmen zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein eignungsleihendes Unternehmen die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Bepunktung erfolgt bei mehr als drei geeigneten Bewerbern (vgl. insoweit auch Ziffer 5. der Bewerbungsbedingungen (Teil A)) in folgender Weise: Gewertet werden max. 10 Referenzen, wobei die Mindestreferenzen nicht gewertet werden. Wertung mit je 5 Punkten. Max. 50 Punkte möglich.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.10 zu Teil A) über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers einschließlich (gesonderte Ausweisung) der Zahl seiner Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, Techniker/Zeichner, Mitarbeiter, die über ein Zertifikat im Bereich Projektsteuerung verfügen, sonstige Mitarbeiter.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Siehe Generalplanervertrag (Teil C).

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# (A) Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbri … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# (A) Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. (B) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Interessenten / Bewerber/Bieter / Bewerber-/Bietergemeinschaft sind unter dem genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. (C) Die von der Vergabestelle mit dieser EU-Bekanntmachung und darüber hinaus geforderten Erklärungen und Unterlagen müssen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Eine Einreichung auf dem Postweg, über die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform oder per E-Mail ist unzulässig. Etwaige in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. (D) Mehrere Bewerber/Bieter können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag / den Angeboten die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1 zu Teil A) einzureichen. Soweit ausdrücklich gefordert, sind die Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag / den Angeboten vorzulegen. Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch jeweils für die vollständige Erfüllung der Verträge. Mit dem Teilnahmeantrag / den Angeboten wird die Vorlage einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung verlangt. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotserstellungs-/- wertungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft im Einzelfall eine Um-/ oder Neubildung erwägen, wird empfohlen, sich mit der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung im Vorfeld vertraut zu machen. (E) Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (sog. Unteraufträge) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (ohne Eignungsleihe) von dem Bieter / der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gem. Vordruck Anlage A.2 zu Teil A) anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Hinweis: Soweit sich ein Bewerber/Bieter / eine Bewerber-/Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten (Mittel oder Fähigkeiten) eines Unterauftragnehmers beruft, gelten vorrangig die Bedingungen der "Eignungsleihe". Ferner muss der Bieter / die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gem. Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) zu verwenden. Der Vordruck ist vor Zuschlagserteilung einzureichen. Vor Zuschlagserteilung sind außerdem für jedes an …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS5VKS# (A.) Die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) sind zu beachten und werden vertraglich abgebildet. (B.) Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und der Angebote dürfen keine Personen außer der Auftraggeberin und deren Berater anwesend sein.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Borker Straße 56-58, 44534 Lünen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

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Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 05.01.2026
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 05.01.2026 auf 15.01.2026 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 05.01.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 874acaf3-92fc-4c6b-923f-b345832b533e.