Zum Inhalt
Menü

Sanierung der Stadthalle

Stadt Gefrees · Gefrees, Bayern

Aktenzeichen 1440/14veröffentlicht 26.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
487 Tsd. €
Laufzeit
15.02.2025 – …
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gefrees95482, Landkreis Bayreuth, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 21 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Umbau und zur Sanierung der Stadthalle haben gezeigt, dass eine hohe Nutzungsdichte von unterschiedlichen Gruppen eine Sanierung dringend erforderlich macht. Die in die Stadthalle integrierte Schwimmhalle ist dabei aufgrund der technischen Ausstattung an vorderster Stelle zu nennen. Hohe Energieeinsatz und allgemeine Abnutzungserscheinungen nach 50 Jahren Betriebsdauer fordern ein rasches Handeln. Es sollen sobald als möglich Energiekosten eingespart und durch eine Anpassung und Reduzierung des Raumprogramms eine verträgliche Gebäudebetriebskostenbilanz erreicht werden. Vor diesem Hintergrund wurde mit der Städtebauförderung (Regierung von Oberfranken) vereinbart den ersten von (voraussichtlich) insgesamt drei Bauabschnitten vertieft zu untersuchen und dabei die Gesamtentwicklung des Gebäudekomplexes im Blick zu behalten. Hierzu wurden eine Bestandsvermessung, eine statische Einschätzung, eine Energie- und Haustechnikbestandserfassung und -bewertung durchgeführt, deren Ergebnisse in der Machbarkeitsstudie zusammengefasst wurden. 2. (Geplante) Bauabschnitte und Verfahrensgegenstand Aufgrund der Untersuchungsergebnisse der Projektanten zur Gebäudeplanung ergibt sich ein modifiziertes Bild der Vorgehensweise. 2.1. Bauabschnitt 1 Die Bauabschnitte 1 hat den Abbruch und die Neuschaffung eines barrierefreien Eingangsbereichs zum Gegenstand. Bei diesem Abschnitt ist die Neugestaltung des Eingangsbereiches mit barrierefreien Zugängen und die Anpassung der Freianlagen zwingend notwendig. 2.2. Bauabschnitt 2 Bauabschnitt 2 hat den Bau der technischen Anlagen der Energiezentrale zusammen mit der Umrüstung der Schwimmhallentechnologie und Energieversorgung sowie die Umsetzung der geplanten Aufwertung des Schwimmbadbereichs um die Komponenten Eltern/Kind-Bereich, Sauna und Kiosk/Café zum Gegenstand. 2.3. Bauabschnitt 3 Bauabschnitt 3 wird die Modernisierung der Mehrzweck- /Turnhalle einschließlich deren Verknüpfung mit den übrigen Gebäudeteilen zum Gegenstand haben. 2.4. Verfahrensgegenstand Gegenstand des verfahrensgegenständlichen Auftrages ist die Realisierung des Bauabschitts 1 sind folgende Maßnahmen: - Abbruch des Gastronomiegebäudes und des bisherigen Haupteinganges - herstellen eines neuen Foyers mit barrierefreiem Eingang und Anpassung der Freianlagen im Außenbereich - Herstellen Gebäudehülle für die Energiezentrale im Bereich des Abbruchgeländes mit Geländemodellierungen - Anpassung und Sanierung der Kegelanlage Ein Bauantrag wurde bislang noch nicht gestellt. Um die volle Fördersumme zu erhalten, muss bis zum 31.12.2025 eine Summe in Höhe von 1.000.000,00 € für Planungs- und/oder Bauleistungen verbraucht worden sein.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Planung Gebäude und Innenräume

Der Aufragnehmer hat die in §§ 34 HOAI, Leistungsphasen 4 – 9 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI aufgeführten Grundleistungen zu erbringen.

––
2
Tragwerksplanung

Der Aufragnehmer hat die in §§ 49 HOAI, Leistungsphasen 3 – 6 i.V.m. Anlage 14.1 HOAI aufgeführten Grundleistungen zu erbringen.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
30
Qualität
70

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.02.2025
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestat … ganz lesenEin öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn - der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, - der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und - der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach § 135 GWB Abs. 3 S. 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Architekturbüro Seemüller GmbH, Bamberg3
2Kugler + Kerschbaum Partnerschaft Beratender Ingenieure mbB, Kelheim1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.133vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (720 Lose mit Angabe)
318.669 €Zuschlagswert im Median
180.051 € – 559.738 €mittlere Hälfte, 430 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9020eb15-6642-4e6e-af8a-05aed81ccacf.