Sanierung der Beleuchtung in der Mittellandhalle 1 der Gemeinde Barleben
Zentrale Vergabestelle der Gemeinde Barleben · 39179 Barleben, Sachsen-Anhalt
veröffentlicht 24.07.2026Öffentliche Ausschreibung
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- Öffentliche Ausschreibung
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
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- Geschätzter Wert
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- Laufzeit
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- Lose
- 1
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- Öffentliche Ausschreibungnational
- Rahmenvereinbarung
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- Ort der Leistung
- 39179 BarlebenSachsen-Anhalt
- Einreichung
- evergabe
.deArt der Einreichung nicht angegeben
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 3 Monatenüber evergabe.de
- Heute
Beschreibung
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name und Anschrift: Zentrale Vergabestelle der Gemeinde Barleben Ernst-Thälmann-Str. 22 39179 Barleben Telefon: +49 39203 565-3325 Fax: +49 39203 5655-3325 E-Mail: vergabe@barleben.de Internet: https://barleben.de
b)
Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 18.Bar-VOB-2026.Hoe
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
Mittellandhalle Barleben Dahlenwarsleber Straße 3 39179 Barleben
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung: Sanierung der Beleuchtung in der Mittellandhalle 1 der Gemeinde Barleben Umfang der Leistung: Technische Ausführungsbestimmungen: Für alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leuchten gelten folgende allgemeine technische Ausführungsbestimmungen: Die Leuchten müssen zur Gewährleistung der elektrischen und mechanischen Sicherheit das VDE - bzw., ENEC - Zeichen tragen. Alle Leuchten müssen gemäß den gültigen EG-Richtlinienfunkentstört sein und das Funkschutzzeichen bzw. EMV -Z eichen tragen. Die Leuchten haben folgenden Betriebsbedingungen zu entsprechen: Nennspannung 230 V , 50 Hz , Umgebungstemperatur 0 °- 25 °C. Montage und Wartung: Leuchten sollen leicht zu montieren und zu warten sein. Kostensparende Montage und Wartung haben Einfluss auf die Vergabe des Auftrags. Ersatzteile müssen noch 10 Jahre nach Auslaufen des Leuchten Modells lieferbar sein. Bemusterung Auf Wunsch des Bauherrn, Architekten sind die Leuchten vor der Montage als Muster vorzulegen. Leuchtmittel Leuchten sind mit Lichtfarbe 840 bzw. 830 zu verwenden. Rüstung: Etwaige für die Montage der Leuchten notwendige Gerüste/ Leitern/ Arbeitsbühnen sind in den EP der Leuchten mit einzukalkulieren. Normgerechte Lichtplanung: Beim Einsatz gleichwertiger Leuchten, wie im LV beschrieben, ist der lichttechnische Nachweis der zu erbringenden Beleuchtungsstärken nach DIN EN 12464-1 unaufgefordert beizubringen. Ausführungszeichnungen können abgefordert werden. Hinweise zur Kalkulation: Alle Leistungen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive Lieferung und fachgerechtem Einbau. Alle durch den AN zu entsorgenden Materialen und Bauteile gehen in das Eigentum des Unternehmers über. In die Einheitspreise sind die entsprechenden Transport- und Entsorgungskosten mit einzukalkulieren. Bei widersprüchlichen Angaben zur Ausführung gilt LV vor Plan. Grobmengen: Hallen-Reflektorleuchte - 100,00 Stk Hallen-Reflektorleuchte 2xbgst NL Bausteine - 7,00 Stk Mechanisches Zubehör/Ersatzteile für Leuchten - 107,00 Stk Stiel/Profilschiene - 108,00 m LMS WLAN Router 4-Port - 1,00 Stk Lichtregelsystemkomponente - 1,00 Stk Lichtregelsystemkomponente - 1,00 Stk SENSOR - 3,00 Stk Inbetriebnahme Dali-Teilnehmer - 128,00 Stk Inbetriebnahme Steuereinheit - 3,00 Stk Inbetriebnahmekosten je 500 Teilnehmer - 1,00 Stk Demontage von Leuchten - 1,00 Stk Baustrom - 1,00 Stk Mess- und Prüfprotokolle - 1,00 Stk
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags:
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
Vergabe nach Losen: Nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung: 19.10.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.10.2026 weitere Fristen: keine -
j) Nebenangebote
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f8dc474ed-41523ac1e25287c4 Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am: 06.08.2026 um: 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 05.09.2026
p)
Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin
Der Eröffnungstermin entfällt, es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Ort: Gemeinde Barleben Ernst-Thälmann-Straße 22 39179 Barleben Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bei Abgabe schriftlicher Angebote sind Geschäftsführer und deren bevollmächtigte Vertreter zur Angebotseröffnung zugelassen.
t) geforderte Sicherheiten
Ergänzende Regelungen zur Vergabe (1) Abzüge für Bauwesenversicherung / Baustrom und Bauwasser / Ausführung 4 VOB/B und § 4 VOL/B Folgende Pauschalen sind zu vereinbaren: 0,2 % der Bruttoschlussrechnungssumme für Bauwesenversicherung ab einem Auftragswert von 10.000 Euro brutto für das Gesamtvorhaben 0,5 % der Bruttoschlussrechnungssumme für Baustrom und Bauwasser ab einem Auftragswert von 10.000 Euro brutto für das Gesamtvorhaben Sollte der Nachweis erfolgen, dass die Medien nicht in Anspruch genommen wurden, entfällt die Umlage. (2) Besondere Vertragsbedingungen // Vertragsstrafen § 11 VOB/B und § 11 VOL/B: pro Werktag 0,1 % der Auftragssumme bei Überschreitung der Einzelfristen 0,5 % der Auftragssumme max. 5 % der Auftragssumme (3) Besondere Vertragsbedingungen // Sicherheitsleistungen § 17 VOB/B und 18 VOL/B: Für Mängelansprüche unter 10.000 Euro Auftragswert brutto keine Sicherheitsleistung ab 10.000 Euro Auftragswert brutto 5 % Sicherheitsleistung ab 25.000 Euro Auftragswert brutto 3 % Sicherheitsleistung Für Vertragserfüllung ab 100.000 Euro Auftragswert brutto 5 % Sicherheitsleistung ab 250.000 Euro Auftragswert brutto 3 % Sicherheitsleistung Sicherheitsleistungen können in Geld hinterlegt werden oder werden bei Mängelansprüchen einbehalten. Sie können durch eine Bürgschaft eines erstklassigen europäischen Kreditinstitutes abgelöst werden. Die Bürgschaft ist unbefristet auszustellen und im Original oder digital über die Plattform Trustlog bei der Gemeinde einzureichen. Die Bürgschaft wird nach Ablauf des Gewährleistungs- zeitraumes zurückgegeben. (4) Rechnungen für Bauleistungen sind nur vollumfänglich auszuzahlen, wenn die gültige Freistellungsbescheinigung gem. § 48 EstG mit der ersten Abschlags- / Schlussrechnung beigefügt wird. (5) Abschlagsrechnungen sind ab einem nachgewiesenen Bautenstand von 5.000 Euro (Brutto) bis zu einer Höhe von max. 90 % des bestätigten Auftragswertes zulässig. (6) Vorauszahlungen sind nur in Ausnahmefällen bei gleichzeitiger Gestellung einer Bürgschaft zulässig. (7) Für Bauvorhaben ab 100.000 Euro (Brutto) ist ein Zahlungsplan zu vereinbaren. (8) Architektenverträge haben grundsätzlich die Phase 9 der HOAI zu beinhalten. Im begründeten Einzelfall sind Ausnahmen möglich.
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen und der beigefügten Richtlinie der Gemeinde Barleben zur Vergabe von Aufträgen sowie der gültigen VOB/B.
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen, Anlagen zum Aufforderungsschreiben Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Nachfolgende Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen: FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - falls keine Nachunternehmen eingesetzt werden, bitte im Formblatt vermerken FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - falls keine Bietergemeinschaft gebildet wird, bitte im Formblatt vermerken Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und ggf. seinen Nachunternehmen sowie Mitgliedern einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft nachfolgende Nachweise und Erklärungen vorzunehmen: Formblätter 221/222 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Bieter) Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise (Bieter) Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung inkl. Angabe der Umsätze aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Auszug aus dem Handelsregister Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen Haftpflichtversicherung mit Angaben der Deckungssummen und Ablaufdatum Freistellungsbescheinigung nach § 48 EstG vom Finanzamt Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt Bescheinigung der Industrie-/Handwerkskammer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse Nachweis personeller Ausstattung Gewerbeanmeldung mind. 3 Referenznachweise gem. FB 124 mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von sechs Kalendertagen vorzulegen. Gem. § 8 Abs. 3 TVergG LSA kann der öffentliche Auftraggeber die Frist verlängern. Alle erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind aktuell gültig und fristgerecht vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte. Im Falle einer Präqualifizierung durch Vorlage eines gültigen Nachweises werden die bei der PQ-Stelle hinterlegten Nachweise akzeptiert. Sollten nicht alle erforderlichen Nachweise bei der PQ-Stelle hinterlegt sein, behalten wir uns vor, zur Vollständigkeit Ihrer Unterlagen fehlende Nachweise laut dieser Liste nachzufordern.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale)
y) Sonstige Angaben
Elektro ,Straßenbeleuchtung/ Beleuchtungsanlagen im Freien,Beleuchtungseinrichtungen
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- Kontakt
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 25630794.