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Sanierung Affen- und Sittichanlage Amerika-Tierpark Limbach-Oberfrohna

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna · Limbach-Oberfrohna, Sachsen

Aktenzeichen 29/24veröffentlicht 24.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 866 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
335 €
Laufzeit
39 Monate26.07.2024 – 29.10.2027
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität50 %
  • -50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna
    vor 28 Monaten
  4. Bindefrist endet
    32 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 27 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.10.2027
    vor 27 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebäudeplanung

Gebäudeplanung: Die Affen- & Sittichanlage ist aufgrund ihres Alters sowie der täglichen Nutzung und Beanspruchung sehr marode, die technische Ausstattung verschlissen und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist die artgerechte Tierhaltung nur eingeschränkt gewährleistet. Das Vorhaben umfasst die umfängliche (soweit mögliche) Sanierung des Bestandsgebäudes sowie dessen Erweiterung um Gehege- und Lagerfläche.

39 Monate141.540 €
2
Feianlagenplanung

Freianlagenplanung: Im Rahmen der Sanierung der Sittich- und Affenanlage erforderliche Freianlagenplanung.

39 Monate69.205 €
3
Technische Ausrüstungen Elektro

Technische Ausrüstungen Elektro: Im Rahmen der Sanierung der Sittich- und Affenanlage erforderliche Planung der Technischen Gebäudeausrüstung Elektro einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Errichtung einer PV-Anlage.

39 Monate35.716 €
4
Technische Ausrüstungen HLS

Technische Ausrüstungen HLS: Im Rahmen der Sanierung der Sittich- und Affenanlage erforderliche Planung der Technischen Gebäudeausrüstung Heizung / Lüftung/ Sanitär einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Errichtung einer nachhaltigen Wärmeversorgung auf der Grundlage regenerativer Energien..

39 Monate37.816 €
5
Tragwerksplanung

Tragwerksplanung: Im Rahmen der Sanierung der Sittich- und Affenanlage erforderliche Tragwerksplanung.

39 Monate46.033 €

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität50 %
-50 %
Qualität
Zuschlagskriterium: Gestalterische bzw. planerische Philosophie des Bieters unter Berücksichtigung einer tiergerechten Haltung und wirtschaftlichen Nutzung (50 %):
Preis
-2. Zuschlagskriterium Honorar

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und (nur für Los 01 Gebäudeplanung) bauvorlageberechtigt sind.
Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen nach §§ 33-36 HOAI bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistungen müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Neubau oder Sanierung einer Zoologische … ganz lesenZur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen nach §§ 33-36 HOAI bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistungen müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Neubau oder Sanierung einer Zoologischen Anlage • Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2013 • mind. Leistungsphasen 2 - 8 erbracht (§ 34 HOAI) • anrechenbare Kosten aus KG 300 mind. 800.000,00 € netto • mind. Honorarzone III
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostituti … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.07.2024
Vertragsende
29.10.2027
Verlängerung
Die Ausübung der Optionen macht der AG von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Stufe 2: • Fassung des Baubeschlusses, welcher als Grundlage für die weitere Beauftragung ab LPH 5 benötigt wird und • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Ei … ganz lesenDie Ausübung der Optionen macht der AG von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Stufe 2: • Fassung des Baubeschlusses, welcher als Grundlage für die weitere Beauftragung ab LPH 5 benötigt wird und • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Einzelmaßnahme auf dem Stand der Entwurfsplanung und • die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers oder die Kosten überschreiten das Budget zwar, der Auftraggeber ist allerdings in der Lage, die Finanzierungslücke zu schließen und der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Der AN hat keinen Anspruch darauf, dass die Leistungen der weiteren Stufen vollständig oder teilweise bei ihm abgerufen werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest, als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Optionen
Lediglich optional zu erbringen sind folgende Leistungsphasen : Leistungsphasen 5-9 Die Leistungsphase 5-9 kann optional in der 2. Stufe beauftragt werden. Besondere Leistungen: - LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten - LPH 8: Prüfen und Werten von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nac … ganz lesenLediglich optional zu erbringen sind folgende Leistungsphasen : Leistungsphasen 5-9 Die Leistungsphase 5-9 kann optional in der 2. Stufe beauftragt werden. Besondere Leistungen: - LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten - LPH 8: Prüfen und Werten von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach - LPH 9: Anzeigen von Mängeln und Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfristen bei den Gewerken bei denen der Planer die Ausführung überwacht hat
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
32 Tage
Angebotsöffnung
24.06.2024, 10:00 Uhr. Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna. -
Sicherheiten
nicht verlangt: -

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsenbei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Ka … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#

Lose 3, 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität50 %
-50 %
Qualität
1. Zuschlagskriterium: Planerische Philosophie des Bieters für eine kostensparende und effektive Sanierung der Haustechnik (50%):
Preis
-2. Zuschlagskriterium Honorar

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und (nur für Los 01 Gebäudeplanung) bauvorlageberechtigt sind.
Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen §§ 53-55 bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Referenz aus der Fachplanung technische Ausrüstung der Anl … ganz lesenZur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen §§ 53-55 bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Referenz aus der Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4-5 nach §§ 53, 55 HOAI von mind. einer Baumaßnahme im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus eines öffentlichen Gebäudes • Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2013 • mind. Leistungsphasen 2 - 8 erbracht (§ 55 HOAI) • anrechenbare Kosten aus KG 400: mind. 60.000,00 € netto • mind. Honorarzone II
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostituti … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.07.2024
Vertragsende
29.10.2027
Verlängerung
Die Ausübung der Optionen macht der AG von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Stufe 2: • Fassung des Baubeschlusses, welcher als Grundlage für die weitere Beauftragung ab LPH 5 benötigt wird und • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Ei … ganz lesenDie Ausübung der Optionen macht der AG von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Stufe 2: • Fassung des Baubeschlusses, welcher als Grundlage für die weitere Beauftragung ab LPH 5 benötigt wird und • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Einzelmaßnahme auf dem Stand der Entwurfsplanung und • die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers oder die Kosten überschreiten das Budget zwar, der Auftraggeber ist allerdings in der Lage, die Finanzierungslücke zu schließen und der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Der AN hat keinen Anspruch darauf, dass die Leistungen der weiteren Stufen vollständig oder teilweise bei ihm abgerufen werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest, als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Optionen
Lediglich optional zu erbringen sind folgende Leistungsphasen : Leistungsphasen 5-9 Die Leistungsphase 5-9 kann optional in der 2. Stufe beauftragt werden. Besondere Leistungen: - LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten - LPH 8: Prüfen und Werten von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nac … ganz lesenLediglich optional zu erbringen sind folgende Leistungsphasen : Leistungsphasen 5-9 Die Leistungsphase 5-9 kann optional in der 2. Stufe beauftragt werden. Besondere Leistungen: - LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten - LPH 8: Prüfen und Werten von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach - LPH 9: Anzeigen von Mängeln und Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfristen bei den Gewerken bei denen der Planer die Ausführung überwacht hat
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
32 Tage
Angebotsöffnung
24.06.2024, 10:00 Uhr. Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna. -
Sicherheiten
nicht verlangt: -

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsenbei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Ka … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#

Los 5

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität50 %
-50 %
Qualität
1. Zuschlagskriterium: Tragwerksplanerische Philosophie des Bieters (50%):
Preis
-2. Zuschlagskriterium Honorar

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und (nur für Los 01 Gebäudeplanung) bauvorlageberechtigt sind.
Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen nach § 51 HOAI bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Referenz aus der Tragwerksplanung nach §§ 51 HOAI vo … ganz lesenZur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen nach § 51 HOAI bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Referenz aus der Tragwerksplanung nach §§ 51 HOAI von mind. einer Umbau – und Sanierungsmaßnahme eines Bestandobjektes im öffentlichen Bereich • Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2013 • mind. Leistungsphasen 2 - 5 erbracht (§ 51 HOAI) • anrechenbare Kosten: mind. 300.000,00 € netto • mind. Honorarzone III
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostituti … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.07.2024
Vertragsende
29.10.2027
Verlängerung
Die Ausübung der Optionen macht der AG von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Stufe 2: • soweit erforderlich für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Einzelmaßnahme auf dem Stand der Entwurfspla … ganz lesenDie Ausübung der Optionen macht der AG von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Stufe 2: • soweit erforderlich für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Einzelmaßnahme auf dem Stand der Entwurfsplanung und • die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers oder die Kosten überschreiten das Budget zwar, der Auftraggeber ist allerdings in der Lage, die Finanzierungslücke zu schließen und der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Stufe 3: • Fassung des Baubeschlusses, welcher als Grundlage für die weitere Beauftragung ab LPH 5 benötigt wird und • die Zustimmung des Fördermittelgebers nach Einreichung der Einzelmaßnahme auf dem Stand der Entwurfsplanung und • die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers oder die Kosten überschreiten das Budget zwar, der Auftraggeber ist allerdings in der Lage, die Finanzierungslücke zu schließen und der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Der AN hat keinen Anspruch darauf, dass die Leistungen der weiteren Stufen vollständig oder teilweise bei ihm abgerufen werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest, als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Optionen
Lediglich optional (gem. Ziff. 3.4) beauftragt werden in Stufe 2 und 3 folgende Leistungen: 2. Stufe: Leistungsphase 4 3. Stufe: Leistungsphase 5-6 Besondere Leistungen: LPH 8: Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei dem Umbach des Bestandsgebäude
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
32 Tage
Angebotsöffnung
24.06.2024, 10:00 Uhr. Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna. -
Sicherheiten
nicht verlangt: -

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsenbei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Ka … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

201vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
366.124 €Zuschlagswert im Median
178.890 € – 727.525 €mittlere Hälfte, 100 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018fa973-c4c4-4521-b3f7-e414e2b76fd6.