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Samtgemeinde Schwarmstedt - Neubau eines Feuerwehrhauses in Bothmer

Samtgemeinde Schwarmstedt · Schwarmstedt, Niedersachsen

Aktenzeichen 1063-25veröffentlicht 08.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 213 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Schwarmstedt29690, Heidekreis, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität des Projektteams10 %
  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine20 %
  • Lösungsvorschlag40 %
  • Honorarangebot30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 60 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die Samtgemeinde Schwarmstedt plant den Neubau des Feuerwehrhauses Bothmer. Ziel des Vorhabens ist der Neubau eines modernen, funktionalen und zukunftsfähigen Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Bothmer auf Grundlage aktueller Anforderungen an Technik, Barrierefreiheit, Einsatzabläufe und Arbeitsbedingungen. Um die Kosten für den Neubau möglichst gering zu gestalten, soll dieses Objekt in Form einer Stahlhallenfertigkonstruktion bzw. in Modulbauweise errichtet werden. Die Notwendigkeit des Neubaus ergibt sich dabei u. a. aus dem vorliegenden Feuer-wehrbedarfsplan, welcher dem bisherigen Feuerwehrhaus Bothmer einen erheblichen Renovierungs- und Erweiterungsbedarf attestiert. So ist z. B. der Umkleidebereich der Einsatzkräfte direkt in die Fahrzeughalle integriert und hier folglich keine Geschlechtertrennung möglich. Ferner sind keine Duschen zur Grobreinigung vorhanden. Darüber hinaus sind nahezu keine Parkplätze für die Einsatzkräfte rund um das Feuerwehrhaus vorhanden. Außerdem ist in der Fahrzeughalle keine Abgasabsaugung vorhanden und die vorhandenen Hallentore bzw. die Einsatzfahrzeugstellplätze von ihrer Dimensionierung her so klein, dass sie moderne Feuerwehrfahrzeuge nicht aufnehmen können. Das ebenfalls in der Beschaffung befindliche neue TSF-W könnte daher im Bestandsgebäude gar nicht mehr untergebracht werden. Es bestehen also diverse funktionale Mängel, deren umfassende nachhaltige Behebung wirtschaftlich nur durch einen Neubau zu erreichen scheint. Es ist geplant, das Feuerwehrhaus entlang der "Bothmersche Straße" (K 106) mit Anschluss an die "Alte Dorfstraße" (Gemeindestraße) im zu errichten. Dies führt in im Ortsteil Bothmer nur zu einer geringen Veränderung der Fahrzeiten, da auch der neu geplante Standort in der Ortsmitte liegt. Weiterhin wird der Ortsteil mit einer Fahrzeit von 3 Minuten abgedeckt und die Eintreffzeit von 10 Minuten planerisch eingehalten. Der Neubau soll auf dem gemeindeeigenen 12.010 m² großen Grundstück (Flur 2, Flurstück 309/11, Gemarkung Bothmer) entstehen. Es handelt sich hier um eine ehemalige Ackerfläche. Bestandsbauten sind dort nicht zu entfernen/abzureißen. Da das Grundstück vom Gelände her recht tief gelegen ist, ist davon auszugehen, dass zumindest die Fläche des Gebäudes aus Gründen des Hochwasserschutzes baulich erhöht werden muss. Das aktuelle Feuerwehrhaus Bothmer befindet sich in der "Alte Dorfstraße". Der dortige Betrieb kann und wird während der Bauphase des neuen Feuerwehrhaues unverändert aufrechterhalten. Eine Interimslösung ist folglich nicht notwendig. Das angedachte 2-geschossige Feuerwehrhaus soll auf ca. 660 m² (33mx20m) BGF eine Fahrzeughalle mit drei Einsatzfahrzeugeinstellplätzen und Räumen zur Dekontamination, Grobwäsche und Trocknung sowie Räume für die Übungs- und Einsatzabwicklung, Räume für Ausbildung, Aufenthalt, Versorgung und Verwaltung (mind. ein Büro für den/die Ortsbrandmeister/in und ein gemeinsames Büro für den/die Kinder-/Jugendfeuerwehrwart/in), Werkstätten- und Lagerräume beinhalten. Darüber hinaus sind getrennte Umkleidebereiche für die Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie ein gesonderter gemeinsamer Ausbildungsraum für die Kinder- und Jugendfeuerwehr vorzusehen. Technik-, Verkehrs- und sonstige Flächen sind gem. Raumprogramm umzusetzen. Soweit wirtschaftlich darstellbar, soll das Gebäude primär mit regenerativen Energien betrieben werden. In den Außenanlagen sind neben den erforderlichen Flächen wie Stauraum vor den Toren, Alarmparkplätzen (mind. 15 Stück) und Übungsflächen auch ein Feuerwehrübungsplatz mitsamt Übungsturm vorzusehen. Ferner soll die Kompensation für das Projekt grundsätzlich direkt auf dem o. g. Flurstück erfolgen. Das Projekt sollte dabei eine zu versiegelnde Fläche von rd. 1.100 m² nicht überschreiten. Die Entwässerung hat vollständig auf dem Grundstück zu erfolgen. Im Rahmen der Planung/Kompensation ist für das von der Feuerwehr genutzte Gesamtgelände (inkl. Übungsplatz) eine vollständige Eingrünung, u. a. zur Abschirmung bzw. zum Lärmschutz zur angrenzenden Wohnbebauung im "Johann Caspar Weg" und der K 106, einzuplanen. Aus der verkehrlichen Anbindung ergibt sich die Besonderheit, dass der ausrückende Einsatzverkehr über eine direkte Anbindung an die K 106 erfolgen soll. Diese Anbindung ist mit einer Schrankenanlage vor der unbefugten Nutzung zu schützen. Der Einsatzrückfahrverkehr sowie die An/Abfahrt der alarmierten Einsatzkräfte soll über eine eigenständige von der "Alte Dorfstraße" erschlossene Zufahrt erfolgen. Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden. Für die Realisierung des Neubaus ist ein Budget von 2.000.000 EUR vorgesehen, welches sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung beinhaltet. Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Planung, Errichtung, Möblierung erwartet sich die Samtgemeinde Schwarmstedt ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit sowie ein inhaltlich abgestimmtes Angebot für den Neubau des Feuerwehrhauses Bothmer gewährleistet. Die Teilnehmer werden angehalten, den Leistungszeitraum so zu planen und zu optimieren, dass eine Fertigstellung und Indienststellung des Gebäudes bis Ende 2027 erreicht werden kann.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 betreffend die Entwässerung optional bei Bedarf nebst örtlicher Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zur HOAI - Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung gemäß Anlage 13.1 zur HOAI - Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - bei Bedarf: Bauphysik Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - Bauphysik Raumakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI betreffend die Objektplanung Gebäude, Freianlagen und Verkehrsplanung, die Fachplanung der Technischen Ausrüstung und Tragwerksplanung sowie den Brandschutz und die Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Raumakustik und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen und Leistungsbilder (Ingenieurbauwerke und Bauphysik Bauakustik) im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Qualität des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 10Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde und ggf. Vertreter(n) der Nutzer (Feuerwehr). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Qualität
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und TermineGewichtung (Punkte, genau) 20Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde und ggf. Vertreter(n) der Nutzer (Feuerwehr). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Qualität
LösungsvorschlagGewichtung (Punkte, genau) 40Städtebauliches und architektonisches Konzept 10 % Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms sowie innere und äußere Erschließung 15 % Energiestandard und nachhaltige/ökologische Ausrichtung des Entwurfes einschließlich der Folgekosten 5 % Überlegungen zur terminlichen Umsetzung des Bauvorhabens anhand eines Rahmenterminplans 5 % (Kurze) Analyse des aktuellen Kostenrahmens 5 % Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde und ggf. Vertreter(n) der Nutzer (Feuerwehr). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Preis
HonorarangebotGewichtung (Punkte, genau) 30Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Generalplanungsleistungen auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten und die Bewertung der Leistungsphasen bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar für 100% - die BGF des eigenen Lösungsvorschlags (Brandschutz) - Bruttorauminhalt und Rauminhalt Innenraum des eigenen Lösungsvor-schlags (Raumakustik) - Nebenkostenpauschale - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungs-summe übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI betreffend die Objektplanung Gebäude, Freianlagen und Verkehrsplanung, die Fachplanung der Technischen Ausrüstung und Tragwerksplanung sowie den Brandschutz und die Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Rau … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI betreffend die Objektplanung Gebäude, Freianlagen und Verkehrsplanung, die Fachplanung der Technischen Ausrüstung und Tragwerksplanung sowie den Brandschutz und die Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Raumakustik und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen und Leistungsbilder (Ingenieurbauwerke und Bauphysik Bauakustik) im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag … ganz lesenBewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMP6X# 1.Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaf … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMP6X# 1.Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemein-schaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auf-traggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Weitere Hinweise zum Teilnahmeantrag: Der Teilnahmeantrag ist spätestens zu dem unter "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu über-prüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, kann zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung führen. 3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. 4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Planungsgruppe Niemeyer GmbH, Walsrode2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt
Kontakt
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Auskünfte
bbt Rechts- und Steuerkanzleivergabestelle@bbt-kanzlei.de

Bei uns erfasst

19Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

399vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (384 Lose mit Angabe)
341.510 €Zuschlagswert im Median
146.605 € – 712.845 €mittlere Hälfte, 214 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 215ec499-07e2-4c54-b56e-3f2945428cd3.