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Samtgemeinde Bersenbrück - Sanierung und Erweiterung des Westflügels der Grundschule in Rieste

Samtgemeinde Bersenbrück · Bersenbrück, Niedersachsen

Aktenzeichen 537-24veröffentlicht 10.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 822 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • 1. Qualität des Projektteams20 %
  • 2. Projekteinschätzung und Herangehensweise40 %
  • 3. Honorarangebot40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Samtgemeinde Bersenbrück beabsichtigt, den Westflügel der Grundschule Rieste energetisch zu sanieren sowie Umbauarbeiten durchzuführen und einen Erweiterungsbau für allgemeine Unterrichtsräume neu zu errichten. Die hierfür erforderlichen Planungs-leistungen sind im Wege eines europaweiten Vergabeverfahrens zu vergeben. Die Gesamtmaßnahme ist in 2 Kostenstellen (Abrechnungsstellen) zu gliedern. Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist im Angebot als Besondere Leistung einzukalkulieren. Kostenstelle I: Energetische Sanierung des Westflügels Die Westflügel der Grundschule Rieste wurde im Laufe der Jahre mehrmals erweitert. Zwar wurden in der Nutzungszeit verschiedene Sanierungsschritte durchgeführt, wie z. B. Brandschutzmaßnahmen im Bereich der Treppenhäuser, Akustikmaßnahmen, sowie Austausch der Beleuchtung. Geplant ist die Komplettsanierung des gesamten Gebäudekörpers. Grundsätzlich ist als Energiestandard nach BEG Energieeffizienzhaus 40 anzustreben. Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen sind in Absprache mit einem zu beauftragten Energieberater, der Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung sowie der verschiedenen Nutzer des Gebäudes abzustimmen. Im Zuge der Abarbeitung der Leistungsphasen 1-2 ist durch Bauteilöffnungen der allgemeine Gebäudezustand festzustellen und auf dieser Untersuchungsbasis ein Sanierungskonzept zu entwickeln. Die Beauftragung der hierfür erforderlichen Handwerker erfolgt durch die Samtgemeinde Bersenbrück in Absprache mit den Planenden. Grundsätzlich sind sämtliche technische Einrichtungen, wie Kabel, elektrische Versorgungsleitungen sowie das Heizungsverteilungssystem und Trinkwassersystem komplett auszutauschen. Über den Einbau von Lüftungsanlagen ist im Planungsprozess zu entscheiden. Zusätzlich soll der Gaskessel im Keller stillgelegt und entsorgt werden. Es ist anzustre-ben, das komplette Schulsystem über eine Wärmepumpe - betrieben mit Erdwärme - zu realisieren. Genügend Fläche im Bereich der Grünanlage auf der Westseite ist vorhanden, um mit vertikalen Erdsonden genügend Wärmekapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Dachfläche soll mit PV-Anlagen ausgestattet werden, um den Eigenverbrauch des gesamten Schulsystems zu optimieren. Es ist vorgesehen Fördermittel gem. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (Richtlinie "Klimaschutz und Energieeffizienz"), aus dem EFRE Programm der EU und Land Niedersachsen zu beantragen, entsprechend sind die Vorgaben der Fördermittelgeber in Planverfahren zu beachten. Des Weiteren ist die Abgrenzung zwischen energetischer Sanierung und Umbau-, bzw. Erweiterungsmaßnahmen sicher zu stellen. Dieses ist über alle Leistungsphasen zu beachten. Kostenstelle II: Erweiterung Ganztagsangebot - Umbau und Erweiterung des Westflügels Gemäß Raumplan soll durch Umbaumaßnahmen im Westflügel sowie durch eine Erweiterung die benötigten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Folgende Planungsvorgaben sind zu beachten: - Barrierefreie witterungsunabhängige Zugänglichkeit sämtlicher Räumlichkeiten im Erd- und Obergeschoss incl. der Anbindung des Erweiterungsbaus an die vorhandene Bausubstanz. - Idealisierte Zuordnung von einem Gruppenraum zu zwei allgemeine Unterrichtsräume. Eine direkte Anbindung ist nicht zwingend notwendig. - Die Aula wird nicht mehr benötigt und kann zurückgebaut werden. Der unterhalb der Aula liegende Heizöltank ist zu entsorgen. - Das Büro und die integrierte Werkstatt des Hausmeisters wird direkt neben der Mensa in den ehemaligen Kicker-Raum verlagert und ist nicht Bestandteil der Planungen. - Die zu Lagerräumen umgebauten Garagen sind nicht nutzbar und sollen abgerissen werden. Diese Lageräume sind zu ersetzen und gemäß Raumplan zu erweitern. Auf dem direkt neben der Garage liegenden Trafo wird hingewiesen. - Das Flurstück 166/6 befindet sich nicht im Besitz des Auftraggebers und kann nicht bebaut werden. Mit der Bearbeitung ist unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. Der Entwurf soll dem Auftraggeber bis zur 3. KW 2025 vorgelegt werden, um den Fördermittelantrag zum Stichtag 01.03.2025 realisieren zu können. Der Baubeginn ist zum 01.07.2025 und die Fertigstellung zum 31.10.2026 vorgesehen. Die Gesamtbaukosten KG 300 und 400 werden auf rund 3,5 Mio. EUR netto geschätzt.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fachplanung Tragwerksplanung

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 1), einschließlich Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten nach dena und Thermischer Bauphysik gem. Anlage 1.2 zur HOAI 2021 - Fachplanung der Technische Ausrüstung (Los 2). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 - Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten nach dena - Thermischer Bauphysik gem. Anlage 1.2 zur HOAI 2021 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

––
2
Fachplanung Technische Ausrüstung

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 1), einschließlich Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten nach dena und Thermischer Bauphysik gem. Anlage 1.2 zur HOAI 2021 - Fachplanung der Technische Ausrüstung (Los 2). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 - Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten nach dena - Thermischer Bauphysik gem. Anlage 1.2 zur HOAI 2021 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

1. Qualität des Projektteams20 %
2. Projekteinschätzung und Herangehensweise40 %
3. Honorarangebot40 %
Qualität
1. Qualität des Projektteamsa. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm (10%) b. Darstellung der Koordination und der Verfügbarkeit des Projektteams (10%) (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde, Vertretern der Politik und Vertreter(n) der Nutzer (Schule). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 90 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Qualität
2. Projekteinschätzung und Herangehensweisea. Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten (10 %) b. Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens (30%) (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde, Vertretern der Politik und Vertreter(n) der Nutzer (Schule). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 90 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Preis
3. HonorarangebotMit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Tragwerksplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, der Basishonorarsatz, die Bewertung der Leistungsphasen sowie das auf dieser Grundlage ermittelte Honorar für 100 % Grundleistungen bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Nebenkostenpauschale - Umbauzuschlag - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung der Besonderen Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Hono-rar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auf … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag … ganz lesenBewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JHW1G

Los 2

Zuschlag4 von 4 angegeben

1. Qualität des Projektteams10 %
2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine20 %
3. Projekteinschätzung und Herangehensweise40 %
4. Honorarangebot30 %
Qualität
1. Qualität des Projektteamsa. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm (5%) b. Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams (5%) (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde, Vertretern der Politik und Vertreter(n) der Nutzer (Schule). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 105 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Qualität
2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Terminea. Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten (10%) b. Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers (10%) (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde, Vertretern der Politik und Vertreter(n) der Nutzer (Schule). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 105 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Qualität
3. Projekteinschätzung und Herangehensweisea. Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf den in der Projektbeschreibung angegebenen Energiestandard (30%) b. Überlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens im Rahmen des vorgegebenen Kostenrahmens und unter Einhaltung der Terminvorstellungen des Auftraggebers (10%) (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde, Vertretern der Politik und Vertreter(n) der Nutzer (Schule). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 105 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Preis
4. HonorarangebotMit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Technische Ausrüstung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, der Basishonorarsatz, die Bewertung der Leistungsphasen sowie das auf dieser Grundlage ermittelte Honorar für 99 % Grundleistungen bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Nebenkostenpauschale - Umbauzuschlag - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung Besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auf … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag … ganz lesenBewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JHW1G

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1shl ingenieure GmbH, Hannover5
2KS-Planungen, Bramsche; E.P.B. Planungsbüro, Bersenbrück4

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399vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (384 Lose mit Angabe)
341.510 €Zuschlagswert im Median
146.605 € – 712.845 €mittlere Hälfte, 214 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dc5b113a-86de-41e9-a393-c6f0eb8a470b.