Sammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall im Landkreis Lörrach
Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach - Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach · Lörrach, Baden-Württemberg
Aktenzeichen AWLOER-2024-0001veröffentlicht 13.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2030
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Jahre01.01.2025 – 31.12.2030
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lörrach79539, Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Einsatz sauberer Fahrzeuge über die Quoten des SaubFahrzeugBeschG hinaus20 %
- Preis80 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Heute
Beschreibung
Vergabe der Sammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Transport zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Restabfall Sammeln und Transport von rund 30.000 Mg Restabfall jährlich - Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l (ca. 800.000 Leerungen/Jahr), 120 l (ca. 220.000 Leerungen pro Jahr), 240 l (ca, 85.000 Leerungen pro Jahr) sowie 1.100 l (ca. 79.000 Leerungen pro Jahr) - Behälter mit dem Volumen 60, 120, 240 l sind 14-täglich, Behälter mit dem Volumen 1.100 l sind wöchentlich zu leeren. - Sammeln von rund 200.000 Abfallsäcken á 60 l jährlich. - Transport der gesammelten Abfälle zu der vom AG vorgegebenen Anlieferstelle. | 6 Jahre | – |
| 2 | Bioabfall Sammeln und Transport von rund 15.000 Mg Bioabfall jährlich - Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l (ca. 370.000 Leerungen/Jahr), 120 l (ca. 220.000 Leerungen pro Jahr), 240 l (ca, 170.000 Leerungen pro Jahr) sowie 660 l (ca. 14.500 Leerungen pro Jahr) - Behälter mit dem Volumen 60, 120, 240 l sind 14-täglich, Behälter mit dem Volumen 660 l sind wöchentlich zu leeren. - Transport der gesammelten Abfälle zu der vom AG vorgegebenen Anlieferstelle. | 6 Jahre | – |
| 3 | Kombinationslos Rest+Bioabfall Kombination Los 1 und Los 2 Sammeln und Transport von rund 30.000 Mg Restabfall jährlich - Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l (ca. 800.000 Leerungen/Jahr), 120 l (ca. 220.000 Leerungen pro Jahr), 240 l (ca, 85.000 Leerungen pro Jahr) sowie 1.100 l (ca. 79.000 Leerungen pro Jahr) - Behälter mit dem Volumen 60, 120, 240 l sind 14-täglich, Behälter mit dem Volumen 1.100 l sind wöchentlich zu leeren. - Sammeln von rund 200.000 Abfallsäcken á 60 l jährlich. Sammeln und Transport von rund 15.000 Mg Bioabfall jährlich - Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l (ca. 370.000 Leerungen/Jahr), 120 l (ca. 220.000 Leerungen pro Jahr), 240 l (ca, 170.000 Leerungen pro Jahr) sowie 660 l (ca. 14.500 Leerungen pro Jahr) - Behälter mit dem Volumen 60, 120, 240 l sind 14-täglich, Behälter mit dem Volumen 660 l sind wöchentlich zu leeren. - Transport der gesammelten Abfälle zu der vom AG vorgegebenen Anlieferstelle. | 6 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Einsatz sauberer Fahrzeuge über die Quoten des SaubFahrzeugBeschG hinaus
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der AG ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr für das jeweilige Los zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom AG jeweils 12 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 31.12.2029 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2 … ganz lesenkürzer
Der AG ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr für das jeweilige Los zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom AG jeweils 12 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 31.12.2029 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2031, bzw. bis zum 31.12.2030 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2032 ausgeübt werden. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2032.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Fragen zu den Vergabeunterlagen hat der Bieter spätestens bis zum 27.02.2024 elektronisch über die Vergabeplattform https://www.vergabe24.de einzureichen und werden gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens 6 Tage vor der Angebotsfrist beantwortet.
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Einsatz sauberer Fahrzeuge über die Quoten des SaubFahrzeugBeschG hinaus
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der AG ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr für das jeweilige Los zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom AG jeweils 12 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 31.12.2029 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2 … ganz lesenkürzer
Der AG ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr für das jeweilige Los zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom AG jeweils 12 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 31.12.2029 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2031, bzw. bis zum 31.12.2030 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2032 ausgeübt werden. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2032.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Falls ein Angebot für das Kombinationslos 3 in der vergleichenden Bewertung eine höhere Punktzahl erreicht als die am besten bewertete Kombination der Einzellose 1 und 2, erhält das Kombinationslos den Vorzug und den Zuschlag. Die Abgabe eines Angebotes auf das Kombinationslos 3 ist nur zulässig, w … ganz lesenkürzer
Falls ein Angebot für das Kombinationslos 3 in der vergleichenden Bewertung eine höhere Punktzahl erreicht als die am besten bewertete Kombination der Einzellose 1 und 2, erhält das Kombinationslos den Vorzug und den Zuschlag. Die Abgabe eines Angebotes auf das Kombinationslos 3 ist nur zulässig, wenn zugleich auf die Lose 1 und 2 ein Angebot abgegeben wird. Ein Angebot welches diese Bedingung nicht erfüllt, wird zwingend vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Weitere Details sind der Anlage Zuschlagskriterien zu entnehmen.- Hinweis
- Fragen zu den Vergabeunterlagen hat der Bieter spätestens bis zum 27.02.2024 elektronisch über die Vergabeplattform https://www.vergabe24.de einzureichen und werden gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens 6 Tage vor der Angebotsfrist beantwortet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach - Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach
- Anschrift
- Palmstraße 3, 79539 Lörrach
- Website
- loerrach-landkreis.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- REMONDIS Süd GmbH9 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG Region Süd6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Süd6 Zuschläge
- AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- ALBA Neckar-Alb GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – Veröffentlichung
- BekanntmachungFrist 08.03.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 08.03.2024 auf 15.03.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fbdd21d6-8680-4dfa-86b1-955b0a94ca70.