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Sammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall im Landkreis Lörrach

Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach - Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach · Lörrach, Baden-Württemberg

Aktenzeichen AWLOER-2024-0001veröffentlicht 13.06.2024erstmals 13.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 967 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.01.2025 – 31.12.2030
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Einsatz sauberer Fahrzeuge über die Quoten des SaubFahrzeugBeschG hinaus20 %
  • Preis80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 29 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 22 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Vergabe der Sammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Transport zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Restabfall

Sammeln und Transport von rund 30.000 Mg Restabfall jährlich - Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l (ca. 800.000 Leerungen/Jahr), 120 l (ca. 220.000 Leerungen pro Jahr), 240 l (ca, 85.000 Leerungen pro Jahr) sowie 1.100 l (ca. 79.000 Leerungen pro Jahr) - Behälter mit dem Volumen 60, 120, 240 l sind 14-täglich, Behälter mit dem Volumen 1.100 l sind wöchentlich zu leeren. - Sammeln von rund 200.000 Abfallsäcken á 60 l jährlich. - Transport der gesammelten Abfälle zu der vom AG vorgegebenen Anlieferstelle.

6 Jahre–
2
Bioabfall

Sammeln und Transport von rund 15.000 Mg Bioabfall jährlich - Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l (ca. 370.000 Leerungen/Jahr), 120 l (ca. 220.000 Leerungen pro Jahr), 240 l (ca, 170.000 Leerungen pro Jahr) sowie 660 l (ca. 14.500 Leerungen pro Jahr) - Behälter mit dem Volumen 60, 120, 240 l sind 14-täglich, Behälter mit dem Volumen 660 l sind wöchentlich zu leeren. - Transport der gesammelten Abfälle zu der vom AG vorgegebenen Anlieferstelle.

6 Jahre–
3
Kombinationslos Rest+Bioabfall

Kombination Los 1 und Los 2 Sammeln und Transport von rund 30.000 Mg Restabfall jährlich - Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l (ca. 800.000 Leerungen/Jahr), 120 l (ca. 220.000 Leerungen pro Jahr), 240 l (ca, 85.000 Leerungen pro Jahr) sowie 1.100 l (ca. 79.000 Leerungen pro Jahr) - Behälter mit dem Volumen 60, 120, 240 l sind 14-täglich, Behälter mit dem Volumen 1.100 l sind wöchentlich zu leeren. - Sammeln von rund 200.000 Abfallsäcken á 60 l jährlich. Sammeln und Transport von rund 15.000 Mg Bioabfall jährlich - Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l (ca. 370.000 Leerungen/Jahr), 120 l (ca. 220.000 Leerungen pro Jahr), 240 l (ca, 170.000 Leerungen pro Jahr) sowie 660 l (ca. 14.500 Leerungen pro Jahr) - Behälter mit dem Volumen 60, 120, 240 l sind 14-täglich, Behälter mit dem Volumen 660 l sind wöchentlich zu leeren. - Transport der gesammelten Abfälle zu der vom AG vorgegebenen Anlieferstelle.

6 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Einsatz sauberer Fahrzeuge über die Quoten des SaubFahrzeugBeschG hinaus20 %
Preis80 %
Qualität
Einsatz sauberer Fahrzeuge über die Quoten des SaubFahrzeugBeschG hinaus

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der AG ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr für das jeweilige Los zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom AG jeweils 12 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 31.12.2029 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2 … ganz lesenDer AG ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr für das jeweilige Los zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom AG jeweils 12 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 31.12.2029 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2031, bzw. bis zum 31.12.2030 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2032 ausgeübt werden. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2032.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen hat der Bieter spätestens bis zum 27.02.2024 elektronisch über die Vergabeplattform https://www.vergabe24.de einzureichen und werden gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens 6 Tage vor der Angebotsfrist beantwortet.

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Einsatz sauberer Fahrzeuge über die Quoten des SaubFahrzeugBeschG hinaus20 %
Preis80 %
Qualität
Einsatz sauberer Fahrzeuge über die Quoten des SaubFahrzeugBeschG hinaus

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der AG ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr für das jeweilige Los zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom AG jeweils 12 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 31.12.2029 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2 … ganz lesenDer AG ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr für das jeweilige Los zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom AG jeweils 12 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 31.12.2029 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2031, bzw. bis zum 31.12.2030 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2032 ausgeübt werden. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2032.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Falls ein Angebot für das Kombinationslos 3 in der vergleichenden Bewertung eine höhere Punktzahl erreicht als die am besten bewertete Kombination der Einzellose 1 und 2, erhält das Kombinationslos den Vorzug und den Zuschlag. Die Abgabe eines Angebotes auf das Kombinationslos 3 ist nur zulässig, w … ganz lesenFalls ein Angebot für das Kombinationslos 3 in der vergleichenden Bewertung eine höhere Punktzahl erreicht als die am besten bewertete Kombination der Einzellose 1 und 2, erhält das Kombinationslos den Vorzug und den Zuschlag. Die Abgabe eines Angebotes auf das Kombinationslos 3 ist nur zulässig, wenn zugleich auf die Lose 1 und 2 ein Angebot abgegeben wird. Ein Angebot welches diese Bedingung nicht erfüllt, wird zwingend vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Weitere Details sind der Anlage Zuschlagskriterien zu entnehmen.
Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen hat der Bieter spätestens bis zum 27.02.2024 elektronisch über die Vergabeplattform https://www.vergabe24.de einzureichen und werden gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens 6 Tage vor der Angebotsfrist beantwortet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Kühl Entsorgung & Recycling Südwest GmbH, Karlsruhe1
2Kühl Entsorgung & Recycling Südwest GmbH, Karlsruhe2
3kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach - Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach
Anschrift
Palmstraße 3, 79539 Lörrach
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

17Bekanntmachungen
7Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – Veröffentlichung
  3. BekanntmachungFrist 08.03.2024
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 08.03.2024 auf 15.03.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eb541f02-2101-40c0-8ce9-0e32631cf40f.