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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Sammlung, Transport und Entsorgung von Speiseabfällen und Speiseölen einschließlich Behältergestellung

Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-GV-25-1647000-4121.06veröffentlicht 01.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 253 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 19 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.06.2026 – 31.05.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 116 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2028
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Sammlung, der Transport und die Entsorgung von Speiseabfällen und Speiseölen/-fetten einschließlich Behältergestellung aus den in der Anlage aufgeführten, von der GMSH bewirtschafteten Liegenschaften. Die Dienststellen haben hinsichtlich des Entsorgers keine eigene Auswahlmöglichkeit. Vertragspartner wird das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die GMSH AöR. Bei Bedarf können weitere von der GMSH bewirtschaftete Liegenschaften in den Vertrag aufgenommen werden, in denen der Auftragnehmer dann die Entsorgung der Speiseabfälle und Speiseöle und -fette übernimmt. Sie werden dem jeweiligen Bereich/Los zugeordnet. Ebenso können Liegenschaften wegfallen. Diese sind dann nicht mehr Bestandteil des Vertrages. Beim Einsammeln, dem Transport und der Entsorgung sind die Anforderungen des gesetzlichen Regelwerkes, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten und die Verordnung zur Durchführung des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetztes in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Leistung beinhaltet: - die Behältergestellung sowie die Reinigung und Desinfektion der Behälter, - die Einsammlung und Beförderung der Speisereste (im Behältertausch), - die Einsammlung und Beförderung der Speiseöle/-fette (im Behältertausch), - die ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung der Speisereste und Speiseöle/-fette, - Absaugen des Tanks für Speisereste in der JVA Lübeck (Los 4, Südost) und ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung. __________________________________________________________________________________________________________________ In dem Tabellenblatt „04 PB Behälterliste“ sind die Behälter mit Größe, Anzahl und Leerungsintervall ständig vor Ort befindlich dargestellt. Es ist möglich, dass zusätzliche Behälter für begrenzte Zeiträume gestellt werden müssen oder das größere oder geringere Abfallmengen anfallen (z.B. in Ferienzeiten). Es werden nicht zwingend bei jeder Abholung alle Behälter getauscht. Die Mengen können durch Wegfallen oder Hinzukommen von Liegenschaften schwanken, ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine bestimmte Menge besteht nicht. Für die zu erwartenden Mengen werden in den Preisblättern Preise abgefragt. Sie ergeben sich aus den erwarteten Leerungen. __________________________________________________________________________________________________________________

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Kiel

Die Leistung beinhaltet: - die Behältergestellung sowie die Reinigung und Desinfektion der Behälter, - die Einsammlung und Beförderung der Speisereste (im Behältertausch), - die Einsammlung und Beförderung der Speiseöle/-fette (im Behältertausch), - die ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung der Speisereste und Speiseöle/-fette. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um Küchen- und Speiseabfälle der Kantinen/Mensen aus den genannten Liegenschaften. AVV 200108 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle (intern: speiseabf). AVV 200125 Speiseöle und -fette __________________________________________________________________________________________________________________ 200125: 0,15m³, 8 Behälter, Schätzmenge Leerungen in St. pro Jahr: 274, Höchstmenge Leerungen in St. für 4 Jahre 1.500. __________________________________________________________________________________________________________________ speiseabf: 0,12m³, 51 Behälter, Schätzmenge Leerungen in St. pro Jahr: 4.784, Höchstmenge Leerungen in St. für 4 Jahre 20.500. __________________________________________________________________________________________________________________ speiseabf: 0,24m³, 3 Behälter, Schätzmenge Leerungen in St. pro Jahr: 260, Höchstmenge Leerungen in St. für 4 Jahre 1.500. __________________________________________________________________________________________________________________ Die zu erwartenden jährlichen Abfallmengen wurden auf Basis der Daten aus den Jahren 2023 und 2024 ermittelt. Der Auftraggeber übernimmt für die Abfallmengen keine Garantie. Abweichungen bei den Mengen sind möglich. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen.

2 Jahre–
2
West

Die Leistung beinhaltet: - die Behältergestellung sowie die Reinigung und Desinfektion der Behälter, - die Einsammlung und Beförderung der Speisereste (im Behältertausch), - die Einsammlung und Beförderung der Speiseöle/-fette (im Behältertausch), - die ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung der Speisereste und Speiseöle/-fette. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um Küchen- und Speiseabfälle der Kantinen/Mensen aus den genannten Liegenschaften. AVV 200108 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle (intern: speiseabf). AVV 200125 Speiseöle und -fette. __________________________________________________________________________________________________________________ 200125: 0,09 m³, 8 Behälter, Schätzmenge Leerungen in St. pro Jahr: 19, Höchstmenge Leerungen in St. für 4 Jahre 100. __________________________________________________________________________________________________________________ speiseabf: 0,12m³, 38 Behälter, Schätzmenge Leerungen in St. pro Jahr: 1.950, Höchstmenge Leerungen in St. für 4 Jahre 10.000. __________________________________________________________________________________________________________________ speiseabf: 0,24m³, 40 Behälter, Schätzmenge Leerungen in St. pro Jahr: 2600, Höchstmenge Leerungen in St. für 4 Jahre 12.000. __________________________________________________________________________________________________________________ Die zu erwartenden jährlichen Abfallmengen wurden auf Basis der Daten aus den Jahren 2023 und 2024 ermittelt. Der Auftraggeber übernimmt für die Abfallmengen keine Garantie. Abweichungen bei den Mengen sind möglich. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen.

2 Jahre–
3
Nord

Die Leistung beinhaltet: - die Behältergestellung sowie die Reinigung und Desinfektion der Behälter, - die Einsammlung und Beförderung der Speisereste (im Behältertausch), - die Einsammlung und Beförderung der Speiseöle/-fette (im Behältertausch), - die ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung der Speisereste und Speiseöle/-fette. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um Küchen- und Speiseabfälle der Kantinen/Mensen aus den genannten Liegenschaften. AVV 200108 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle (intern: speiseabf). AVV 200125 Speiseöle und -fette __________________________________________________________________________________________________________________ 200125: 0,09m³, 1 Behälter, Schätzmenge Leerungen in St. pro Jahr: 1, Höchstmenge Leerungen in St. für 4 Jahre 8. __________________________________________________________________________________________________________________ 200125: 0,12m³, 2 Behälter, Schätzmenge Leerungen in St. pro Jahr: 2, Höchstmenge Leerungen in St. für 4 Jahre 10. __________________________________________________________________________________________________________________ speiseabf: 0,12m³, 24 Behälter, Schätzmenge Leerungen in St. pro Jahr: 1.406, Höchstmenge Leerungen in St. für 4 Jahre 6.500. __________________________________________________________________________________________________________________ speiseabf: 0,24m³, 8 Behälter, Schätzmenge Leerungen in St. pro Jahr: 546, Höchstmenge Leerungen in St. für 4 Jahre 2.600. __________________________________________________________________________________________________________________ Die zu erwartenden jährlichen Abfallmengen wurden auf Basis der Daten aus den Jahren 2023 und 2024 ermittelt. Der Auftraggeber übernimmt für die Abfallmengen keine Garantie. Abweichungen bei den Mengen sind möglich. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen.

2 Jahre–
4
Suedost

Die Leistung beinhaltet: - die Behältergestellung sowie die Reinigung und Desinfektion der Behälter, - die Einsammlung und Beförderung der Speisereste (im Behältertausch), - die Einsammlung und Beförderung der Speiseöle/-fette (im Behältertausch), - die ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung der Speisereste und Speiseöle/-fette, - Absaugen des Tanks für Speisereste in der JVA Lübeck und ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um Küchen- und Speiseabfälle der Kantinen/Mensen aus den genannten Liegenschaften. AVV 200108 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle (intern: speiseabf). AVV 200125 Speiseöle und -fette. __________________________________________________________________________________________________________________ 200125: 0,09m³ , 4 Behälter, Schätzmenge Leerungen in St. pro Jahr: 1, Höchstmenge Leerungen in St. für 4 Jahre 8. __________________________________________________________________________________________________________________ speiseabf: 0,12m³, 21 Behälter, Schätzmenge Leerungen in St. pro Jahr: 1.092, Höchstmenge Leerungen in St. für 4 Jahre 5.000. __________________________________________________________________________________________________________________ speiseabf: 0,24m³, 15 Behälter, Schätzmenge Leerungen in St. pro Jahr: 780, Höchstmenge Leerungen in St. für 4 Jahre 3.500. __________________________________________________________________________________________________________________ In der Liegenschaft JVA Lübeck werden Speiseabfälle in einem Tank gesammelt. Dieser wird alle zwei Wochen geleert. Dazu gehören folgende Schritte: • Anfahrt mit Saugwagen bis zur Entnahmestelle, • Absaugen des Tankinhalts (ca. 2m³ pro Leerung) inkl. Spülen der Tankanlage, • Abfahrt und Entsorgung des Inhalts. __________________________________________________________________________________________________________________ Die zu erwartenden jährlichen Abfallmengen wurden auf Basis der Daten aus den Jahren 2023 und 2024 ermittelt. Der Auftraggeber übernimmt für die Abfallmengen keine Garantie. Abweichungen bei den Mengen sind möglich. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Zuschlagskriterium Preis100 %
Preis
Zuschlagskriterium Preis18. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis für Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 und/oder Los 4 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig. Zusätzlich ist das Gesamtpreisblatt für Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 und/oder Los 4 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.05.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag tritt am 01. Juni 2026 in Kraft und endet am 31. Mai 2028. Er verlängert sich anschließend höchstens zwei Mal um je ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber bis zum 15. Dezember 2027 bzw. 15. Dezember 2028 (Zugang der Erklärung) die Verlängerung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich er … ganz lesenDer Vertrag tritt am 01. Juni 2026 in Kraft und endet am 31. Mai 2028. Er verlängert sich anschließend höchstens zwei Mal um je ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber bis zum 15. Dezember 2027 bzw. 15. Dezember 2028 (Zugang der Erklärung) die Verlängerung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt. __________________________________________________________________________________________________________________ Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Auftraggebers ist nach dreimaliger Abmahnung seitens der GMSH aufgrund von Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Vertrages möglich. Abmahnungen sind schriftlich zu formulieren und als solche zu kennzeichnen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften i … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Hinweis
Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentr … ganz lesenDie EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. _________________________________________________________________________________________________________________ Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. _________________________________________________________________________________________________________________ Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage vorzulegende Nachweise") __________________________________________________________________________________________________________________ 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. __________________________________________________________________________________________________________________ 2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. __________________________________________________________________________________________________________________ 3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. __________________________________________________________________________________________________________________ 4. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4- Seiten). __________________________________________________________________________________________________________________ 5. Kennblatt des Bieters mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefonnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung. __________________________________________________________________________________________________________________ 6. Angabe eines Ansprechpartners für den späteren Vertragsverlauf. ______________________________________________________________________________________________ …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1ReFood GmbH & Co. KG, Hamburg–
2Krebs Brüggen Sekundärrohstoffe GmbH & Co. KG, Großenaspe–
3Krebs Brüggen Sekundärrohstoffe GmbH & Co. KG, Großenaspe–
4Gollan Recycling GmbH, Rosenhagen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

46vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2222e175-c7a2-4953-84e6-61426c14744c.